Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 13.12.2021 - 2-13 S 75/20 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- IWW
Wohnungseigentum
- Deutsches Notarinstitut
WEG §§ 23, 24, 25, 26
Teilungserklärung: Wirkung der Vertretungsbeschränkung auf Generalbevollmächtigte - mietrechtsiegen.de
WEG-Versammlung - Einladung durch Dritten - Beschlüsse ungültig
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Dritter lädt zur Eigentümerversammlung: Alle Beschlüsse sind ungültig!
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Einladung zur Eigentümerversammlung durch Dritten: Beschlüsse sind ungültig!
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Einladung zur Eigentümerversammlung durch vom Verwalter unberechtigt beauftragten Dritten: Auf Versammlung getroffene Beschlüsse sind nichtig - Schwerer Verstoß gegen Regeln des Wohneigentumsrechts
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Vertretung in der Eigentümerversammlung durch einen Generalbevollmächtigten (IMR 2022, 78)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Einladung zur Versammlung durch faktischen Verwalter (IMR 2022, 77)
Verfahrensgang
- AG Bad Hersfeld, 01.07.2020 - 10 C 507/19
- LG Frankfurt/Main, 13.12.2021 - 2-13 S 75/20
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (11)
- BGH, 20.11.2020 - V ZR 64/20
Berechnung von Stimmverhältnissen im WEG bei Vorhandensein von mehreren Wohnungen …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 13.12.2021 - 13 S 75/20
Die gefassten Beschlüsse sind dann, ohne dass es auf eine Kausalitätsprüfung ankommt, für ungültig zu erklären (Anschluss an BGH V ZR 64/20).Nach neuerer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist ein Beschluss auch dann für ungültig zu erklären, ohne dass es auf die Kausalität eines Beschlussmangels ankommt, wenn ein schwerwiegender Verstoß gegen die Regeln des Wohnungseigentumsrechtes vorliegt, der auch dann gegeben ist, wenn die Regeln des WEG über die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums systematisch missachtet, etwa Einladungen zu Wohnungseigentümerversammlungen immer wieder sehenden Auges und bewusst (…vgl. Staudinger/Häublein, BGB, 2018, § 24 WEG Rn. 125 aE) von einem dazu nicht ermächtigten oder sonst befugten Wohnungseigentümer ausgesprochen werden (BGH NZM 2021, 236 Rn. 14).
Dieser Verstoß wiegt auch schwer, denn sowohl die Regelungen zum Verwalter (§ 26 WEG) als auch zur Einladung (§ 24 Abs. 2 WEG) gehören zu den Kernbereichen der Verwaltung des Wohnungseigentums (vgl. BGH NZM 2021, 236 Rn. 14), die hier nicht nur einmalig, sondern systematisch und planvoll missachtet wurden, indem die Verwaltung unzulässigerweise von der bestellten Verwalterin auf die ... GmbH & Co. KG übertragen wurde.
Angesichts dieses schweren und fortdauernden Verstoßes, der aus der Sicht eines objektiv urteilenden Wohnungseigentümers bei einer wertenden am Schutzzweck von §§ 26, 24 Abs. 2 WEG orientierten Betrachtung eine Ungültigerklärung rechtfertigt (vgl. BGHZ 216, 112 = NZG 2017, 1374), kommt es nach der neueren Rechtsprechung des V. Zivilsenats des BGH (NZM 2021, 236 Rn. 14) nicht mehr auf eine Kausalität an.
- BGH, 15.10.2021 - V ZR 225/20
Dauerhaftes Nutzungsverbot durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer ist …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 13.12.2021 - 13 S 75/20
Materiell ist der gefasste Beschluss im Grundsatz nach dem bei Beschlussfassung geltenden Recht zu beurteilen (BGH, Urteil vom 15.10.2021 - V ZR 225/20; Kammer, NZM 2021, 45; LG Rostock ZMR 2021, 63; Riecke MDR 2021, 213 (214)). - BGH, 11.11.1986 - V ZB 1/86
Wirksamkeit einer Vertretungsklausel in einer Teilungserklärung
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 13.12.2021 - 13 S 75/20
In der Teilungserklärung ist in zulässiger Weise (…BGH NZM 2019, 858 Rn. 8; BGHZ 99, 90, 93 ff.) die Vertretungsbefugnis auf einer Eigentümerversammlung eingeschränkt worden.
- BGH, 21.02.2014 - V ZR 164/13
Wohnungseigentum: Folgen einer Verschmelzung der zur Verwalterin bestellten …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 13.12.2021 - 13 S 75/20
Demzufolge entspricht es auch gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, dass außerhalb der Übertragung im Rahmen von Verschmelzungen oder der Rechtsnachfolge, der Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage seine Befugnisse nicht rechtsgeschäftlich auf Dritte übertragen oder diesen zur Ausübung überlassen kann (BGH NZM 2014, 312 Rn. 11). - BGH, 10.10.2017 - II ZR 375/15
Aktiengesellschaft: Berichtigung der notariellen Niederschrift über die …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 13.12.2021 - 13 S 75/20
Angesichts dieses schweren und fortdauernden Verstoßes, der aus der Sicht eines objektiv urteilenden Wohnungseigentümers bei einer wertenden am Schutzzweck von §§ 26, 24 Abs. 2 WEG orientierten Betrachtung eine Ungültigerklärung rechtfertigt (vgl. BGHZ 216, 112 = NZG 2017, 1374), kommt es nach der neueren Rechtsprechung des V. Zivilsenats des BGH (…NZM 2021, 236 Rn. 14) nicht mehr auf eine Kausalität an. - BGH, 02.07.2021 - V ZR 201/20
Ausgliederung eines zum Verwalter bestellten einzelkaufmännischen Unternehmens …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 13.12.2021 - 13 S 75/20
Eine Ausnahmekonstellation einer Übertragung des Verwalteramtes im Wege der Rechtsnachfolge, bei der nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes Alternativangebote entbehrlich sein sollen (V ZR 201/20) ist nicht gegeben. - BGH, 14.02.2020 - V ZR 159/19
Werdende Wohnungseigentümergemeinschaft unabhängig von Verpflichtung aus …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 13.12.2021 - 13 S 75/20
Denn wenn schwerwiegende Verstöße vorliegen, die dazu führen, dass das Teilnahme- und Mitwirkungsrecht eines Mitgliedes in gravierender Weise unterlaufen wird, kommt es nunmehr nicht mehr auf eine Kausalität des Verstoßes an (BGH V ZR 159/19 Rn. 18). - BGH, 28.06.2019 - V ZR 250/18
Juristische Person in Eigentümerversammlung vertretungsbefugt
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 13.12.2021 - 13 S 75/20
In der Teilungserklärung ist in zulässiger Weise (BGH NZM 2019, 858 Rn. 8; BGHZ 99, 90, 93 ff.) die Vertretungsbefugnis auf einer Eigentümerversammlung eingeschränkt worden. - LG Rostock, 02.12.2020 - 1 S 54/20
Verwalter muss auch über die Heiz- und Warmwasserkosten abrechnen
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 13.12.2021 - 13 S 75/20
Materiell ist der gefasste Beschluss im Grundsatz nach dem bei Beschlussfassung geltenden Recht zu beurteilen (BGH, Urteil vom 15.10.2021 - V ZR 225/20; Kammer, NZM 2021, 45; LG Rostock ZMR 2021, 63; Riecke MDR 2021, 213 (214)). - LG Karlsruhe, 07.08.2012 - 11 S 180/11
Wohnungseigentumsverfahren: Anfechtung der Verwalterbestellung wegen Übertragung …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 13.12.2021 - 13 S 75/20
Demzufolge ist es unzulässig, dass der Verwalter seine Verwalterstellung bzw. die gesamte tatsächliche Ausübung der Tätigkeit oder wesentlicher Teile hiervon auf einen Dritten delegiert (LG Frankfurt ZWE 2013, 30 (31); LG Karlsruhe ZWE 2013, 176;… Jennißen/Jennißen, 6. Aufl., § 26 Rn. 24;… MüKoBGB/Zschieschack, § 26 WEG, Rn. 16; jew. mwN). - LG Frankfurt/Main, 20.08.2012 - 9 S 97/11
Verwalter: Keine Amtsübertragung ohne Eigentümerzustimmung!
- LG Dortmund, 24.06.2022 - 1 T 19/22
Durchführung einer Eigentümerversammlung durch eine unzuständige einberufene …
Im Hinblick auF die vorstehenden Ausführungen bedarf es für die vorliegende Entscheidung auch keiner abschließenden Auseinandersetzung der Kammer mit der Problematik, ob Beschlüsse, die in einer EigentümerversammIung gefasst werden, zu der eine unberechtigte Person geladen hatte, wegen der Kausalitätsvermutung bei einem Formalmangel oder aufgrund der Relevanztheorie bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen die Rechte der Eigentümer, ohne dass es dabei auf Kausalitätserfordernisse überhaupt ankommt (vgl. LG Frankfurt, Llrteil vom 13.12.2021 - 2- 13 S 75/20; BGH NZM 2021, 236), für unwirksam zu erklären sind oder gar wegen einer Nichtladung als nichtig anzusehen sind (vgl. insoweit Anmerkung Bartholomä zum Urteil des LG Frankfurt vom 13.12.2021 - 213 S 75/20 in ZWE 2022, 227 - 229 m.w.N.). - LG Dortmund, 30.08.2022 - 1 S 40/22
Keine Anfechtung wegen Formmangels bei fehlender Kausalität auf das …
Es handelt sich auch nicht um einen Mangel, der so relevant ist, dass sich jegliche Kausalitätserwägungen verbieten (vgl. LG Frankfurt 2-13 S 75/20 in ZWE 2022, 225 mit Anm. Fridolin Bartholome unter Bezugnahme auf BGH NJW 2012, 3571 = ZWE 2012, 429).