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VGH Bayern, 15.07.2003 - 20 N 02.1591 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Baden-Württemberg, 08.04.2009 - 5 S 1054/08
Erlass einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung
Das Gesetz verlangt für eine Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB keine Erforderlichkeit i. S. von § 1 Abs. 3 BauGB, sondern nur die Vereinbarkeit mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung, die in § 34 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 BauGB als eigenständige und insoweit speziellere Tatbestandsvoraussetzung ausgestaltet ist (BayVGH, Urt.v. 15.07.2003 - 20 N 02.1591 -, juris RdNr. 15;… OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 02.12.2002 - 7a D 39/02.NE -, juris RdNr. 6). - VGH Bayern, 12.03.2019 - 1 NE 19.85
Zulässigkeit einer Ergänzungssatzung
Das Gesetz verlangt für eine Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz1 Nr. 3 BauGB keine Erforderlichkeit im Sinn von § 1 Abs. 3 BauGB, sondern nur die Vereinbarkeit mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung, die in § 34 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 BauGB als eigenständige und insoweit speziellere Tatbestandsvoraussetzung ausgestaltet ist (vgl. BayVGH, U.v. 15.7.2003 - 20 N 02.1591 - juris Rn. 15).