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   OLG München, 05.07.2016 - 20 U 1011/16   

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https://dejure.org/2016,23676
OLG München, 05.07.2016 - 20 U 1011/16 (https://dejure.org/2016,23676)
OLG München, Entscheidung vom 05.07.2016 - 20 U 1011/16 (https://dejure.org/2016,23676)
OLG München, Entscheidung vom 05. Juli 2016 - 20 U 1011/16 (https://dejure.org/2016,23676)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Beratungs- und Hinweispflichten des Versicherungsvertreters im Falle des Abschlusses einer selbständigen Vergütungsvereinbarung mit seinem Kunden (sog. "Nettopolice")

  • ra.de
  • versicherungsrechtsiegen.de

    Nettopolice - Aufklärungspflicht des Versicherungsvertreters

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 61; VVG § 169
    Besondere Aufklärungspflicht des Versicherungsvertreters bei Vermittlung einer Nettopolice in der Lebensversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufklärungspflicht des Versicherers bei Abschluss einer sog. Nettopolice

  • rechtsportal.de

    VVG § 169 ; BGB § 241 Abs. 2
    Aufklärungspflicht des Versicherers bei Abschluss einer sog. Nettopolice

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • versr.de (Kurzinformation)

    Besondere Aufklärungspflicht bei Vermittlung einer Nettopolice in der Lebensversicherung

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - PrismaLife 12 -, Beratungspflicht, Aufklärungspflicht des VV bei Vermittlung einer abschlusskostenfrei kalkulierten Lebensversicherung, Nettopolice, Durchführungsrisiko einer LV, Risiko vorzeitiger Kündigung, Vermutung des aufklärungsgerechten Verhaltens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2017, 616
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 25.09.2014 - III ZR 440/13

    Vermittlung einer Lebensversicherung mit Nettopolice in einem Altfall:

    Auszug aus OLG München, 05.07.2016 - 20 U 1011/16
    Der Versicherungsvertreter muss insbesondere deutlich auf den Umstand hinweisen, dass der Kunde bei der Nettopolice auch dann zur Zahlung der (vollen) Vergütung verpflichtet beliebt, wenn der vermittelte Versicherungsvertrag nach kurzer Zeit beendet wird (BGH, Urteil vom 25.9.2014 - III ZR 440/13, NJW-RR 2015, 548/550, Tz. 33 m. w. N.).

    Denn er kann bei seinen Kunden nicht als allgemein bekannt voraussetzen, dass die bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise scheinbar "aufkommensneutrale" - weil auf den ersten Blick lediglich die Art und Weise des Aufbringens der Kosten des Vertriebs der Versicherungsprodukte modifizierende - gesonderte Vergütungsvereinbarung sich im Falle einer vorzeitigen Kündigung derart nachteilig auswirken kann (vgl. BGH, Urteil vom 12.12.2013, BGHZ 199, 216/222f. = NJW 2014, 1655 Rn. 16; BGH, Urteil vom 25.9.2014 - III ZR 440/13, NJW-RR 2015, 548/550 Tz. 14, Tz. 33).

    Entgegen der Auffassung der Klägerin lässt sich dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25.9.2014 (Az. III ZR 440/13) nicht entnehmen, dass über die Abweichung vom Bruttotarif nur dann aufzuklären ist, wenn sich aus sonstigen Umständen ergibt, dass der Kunde erkennbar nicht hinreichend unterrichtet war oder die Verhältnisse nicht durchschaut hat, was der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 14.6.2007 (Az. III ZR 269/06, NJW-RR 2007, 1503/1504, Tz. 11) vor Inkrafttreten der jetzigen Regelungen zum "Frühstorno" (§ 169 VVG n. F.) für den Versicherungsmakler angenommen hat.

    Vielmehr ist der Versicherungsvertreter in jedem Fall verpflichtet, deutlich auf die Auswirkungen des Abschlusses der Nettopolice hinzuweisen; von den Umständen des Einzelfalles hängt lediglich ab, wie die Aufklärung im Einzelnen zu geschehen hat (vgl. BGH, Urteil vom 25.9.2014, Az. III ZR 440/13, NJW-RR 2015, 548/552 Tz. 33).

  • BGH, 12.12.2013 - III ZR 124/13

    Vergütungsanspruch eines Versicherungsvertreters gegen einen Kunden für die

    Auszug aus OLG München, 05.07.2016 - 20 U 1011/16
    Fehlt es an einer ordnungsgemäßen Belehrung, besteht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass sich der Kunde nicht für eine "Nettopolice" entschieden hätte (vgl. BGH, Urteil vom 5.6.2014 - III ZR 557/13, NJW 2014, 2782/2784 Tz. 24 m. w. N.; BGH, Urteil vom 12.12.2013 - III ZR 124/13, BGHZ 199, 216/222f = NJW 2014, 1655, 1657, Tz. 27).

    Denn er kann bei seinen Kunden nicht als allgemein bekannt voraussetzen, dass die bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise scheinbar "aufkommensneutrale" - weil auf den ersten Blick lediglich die Art und Weise des Aufbringens der Kosten des Vertriebs der Versicherungsprodukte modifizierende - gesonderte Vergütungsvereinbarung sich im Falle einer vorzeitigen Kündigung derart nachteilig auswirken kann (vgl. BGH, Urteil vom 12.12.2013, BGHZ 199, 216/222f. = NJW 2014, 1655 Rn. 16; BGH, Urteil vom 25.9.2014 - III ZR 440/13, NJW-RR 2015, 548/550 Tz. 14, Tz. 33).

    Nachdem es an einer ordnungsgemäßen Beratung fehlt, besteht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass sich der Beklagte bei gehöriger Belehrung nicht für eine "Nettopolice" entschieden hätte (vgl. BGH, Urteil vom 5.6.2014 - III ZR 557/13, NJW 2014, 2782/2784 Tz. 24 m. w. N.; BGH, Urteil vom 12.12.2013 - III ZR 124/13, BGHZ 199, 216/222f = NJW 2014, 1655, 1657, Tz. 27).

  • BGH, 05.06.2014 - III ZR 557/13

    Lebensversicherung als Nettopolice: Provisionsvereinbarung mit dem

    Auszug aus OLG München, 05.07.2016 - 20 U 1011/16
    Fehlt es an einer ordnungsgemäßen Belehrung, besteht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass sich der Kunde nicht für eine "Nettopolice" entschieden hätte (vgl. BGH, Urteil vom 5.6.2014 - III ZR 557/13, NJW 2014, 2782/2784 Tz. 24 m. w. N.; BGH, Urteil vom 12.12.2013 - III ZR 124/13, BGHZ 199, 216/222f = NJW 2014, 1655, 1657, Tz. 27).

    Nachdem es an einer ordnungsgemäßen Beratung fehlt, besteht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass sich der Beklagte bei gehöriger Belehrung nicht für eine "Nettopolice" entschieden hätte (vgl. BGH, Urteil vom 5.6.2014 - III ZR 557/13, NJW 2014, 2782/2784 Tz. 24 m. w. N.; BGH, Urteil vom 12.12.2013 - III ZR 124/13, BGHZ 199, 216/222f = NJW 2014, 1655, 1657, Tz. 27).

  • BGH, 06.11.2013 - I ZR 104/12

    Wettbewerbswidrigkeit einer selbstständigen Vergütungsvereinbarung des

    Auszug aus OLG München, 05.07.2016 - 20 U 1011/16
    (2) Aus der von der Klägerin zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 6.11.2013 (Az. I ZR 104/12, NJW-RR 2014, 669) ergibt sich nichts anderes.
  • BGH, 14.06.2007 - III ZR 269/06

    Umfang der Aufklärungspflichten eines Versicherungsmaklers

    Auszug aus OLG München, 05.07.2016 - 20 U 1011/16
    Entgegen der Auffassung der Klägerin lässt sich dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25.9.2014 (Az. III ZR 440/13) nicht entnehmen, dass über die Abweichung vom Bruttotarif nur dann aufzuklären ist, wenn sich aus sonstigen Umständen ergibt, dass der Kunde erkennbar nicht hinreichend unterrichtet war oder die Verhältnisse nicht durchschaut hat, was der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 14.6.2007 (Az. III ZR 269/06, NJW-RR 2007, 1503/1504, Tz. 11) vor Inkrafttreten der jetzigen Regelungen zum "Frühstorno" (§ 169 VVG n. F.) für den Versicherungsmakler angenommen hat.
  • LG Düsseldorf, 04.09.2013 - 23 S 384/12

    Möglichkeit eines rechtlich selbständigen Vertrags über eine Vergütungspflicht

    Auszug aus OLG München, 05.07.2016 - 20 U 1011/16
    (3) Aus den Entscheidungen des OLG München vom 26.6.2013 (13 U 240/13) und des LG Düsseldorf vom 4.9.2013 (23 S 384/12) kann die Klägerin für ihre Auffassung nichts herleiten, denn diese berücksichtigen nicht die danach ergangenen, hier maßgeblichen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 12.12.2013, 5.6.2014 und 25.9.2014 (vgl. oben (1)).
  • LG Saarbrücken, 16.04.2013 - 14 S 11/12

    Versicherungsvermittlung: Beratungspflichten bei Vermittlung eines

    Auszug aus OLG München, 05.07.2016 - 20 U 1011/16
    (1) Die vom Landgericht herangezogene Entscheidung des LG Saarbrücken (NJW-RR 2013, 809) steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.
  • LG Köln, 15.10.2018 - 18 O 270/16

    Nettopolice, Versicherungsmakler, Vermittlungsprovision, Aufklärung

    Bei der Vermittlung einer Nettopolice mit separater Vergütungsvereinbarung ist der Kunde deutlich auf die Gefahren eines Frühstornos hinzuweisen, insbesondere darauf, dass er sich bei diesem Vertragsmodell deutlich schlechter stehen kann als bei dem Abschluss einer Bruttopolice (anschl. an OLG München Hinweisbeschl.v. 5.7.2016 - 20 U 1011/16 = NJOZ 2017, 1366).

    Die Aufklärungspflicht erstreckt sich auch auf die Auswirkungen des Abschlusses einer Nettopolice im Fall einer vorzeitigen Kündigung, insbesondere muss deutlich auf den Umstand hingewiesen werden, dass der Kunde bei der Nettopolice auch dann zur Zahlung der vollen Vergütung verpflichtet bleibt, wenn der vermittelte Versicherungsvertrag nach kurzer Zeit beendet wird (OLG München NJOZ 2017, 1366 unter Verweis auf BGH NJW-RR 2015, 548).

    Ein Kunde, der nicht über vertiefte Kenntnisse im Versicherungsbereich verfügt, kann einem pauschalen vorgedruckten Hinweis auf die rechtliche Unabhängigkeit der Vergütungsvereinbarung auch bei vorzeitiger Beendigung des Versicherungsvertrags nicht entnehmen, dass er auch bei Beendigung des Versicherungsvertrags nach kurzer Zeit zur Zahlung der vollen Vergütung verpflichtet bleibt und damit erheblich schlechter gestellt wird als bei einer Bruttopolice (OLG München NJOZ 2017, 1366).

    Die Beratungspflicht erstreckt sich im Falle der Vermittlung einer Nettopolice insbesondere darauf, dass der Kunde im Falle einer frühzeitigen Kündigung - anders als bei einer Bruttopolice - nicht nur keine Rückzahlung erhält, sondern darüber hinaus weitere Beträge zahlen muss und sich so deutlich schlechter stellt als beim Abschluss einer Bruttopolice (OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.03.2016 - 12 U 144/15; OLG München NJOZ 2017, 1366; OLG Hamm, Beschluss vom 23.08.2017 - 20 U 38/17).

  • OLG Hamm, 23.08.2017 - 20 U 38/17

    Lebensversicherung; Nettopolice mit gesonderter Vergütungsvereinbarung: Belehrung

    Insbesondere hat er deutlich darauf hinzuweisen, dass der Versicherungsnehmer auch dann zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet bleibt, wenn der Versicherungsvertrag nach kurzer Zeit beendet wird (BGH, Urteil vom 05.06.2014 - III ZR 557/13 -, VersR 2014, 877, Rn. 24, juris; Urteil vom 12.12.2013 - III ZR 124/13 -, VersR 2014, 240, Rn. 16, 27, juris; OLG München, Beschluss vom 05. Juli 2016 - 20 U 1011/16 -, VersR 2017, 616, Rn. 4, juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 24. März 2016 - 12 U 144/15 -,VersR 2016, 856, Rn. 29, juris).

    Fehlt es an einer ordnungsgemäßen Belehrung, besteht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass sich der Kunde nicht für eine "Nettopolice" entschieden hätte (BGH, Urteil vom 05.06.2014 - III ZR 557/13 -, VersR 2014, 877, Rn. 24; OLG München, Beschluss vom 05. Juli 2016 - 20 U 1011/16 -, VersR 2017, 616, Rn. 4, juris).

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