Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 10.08.2004

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 03.12.2003 - 20 U 147/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3068
OLG Hamm, 03.12.2003 - 20 U 147/03 (https://dejure.org/2003,3068)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.12.2003 - 20 U 147/03 (https://dejure.org/2003,3068)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Dezember 2003 - 20 U 147/03 (https://dejure.org/2003,3068)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 12 Abs. 3; ZPO § 167
    Voraussetzungen einer demnächst erfolgten Klagezustellung nach Anforderung des Gerichtskostenvorschusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2004, 362
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 01.12.1993 - XII ZR 177/92

    Begriff der alsbaldigen Zustellung; Geringfügige Verzögerung

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2003 - 20 U 147/03
    Von der Partei zu vertretende geringfügige Verzögerungen bis zu 14 Tagen sind regelmäßig unschädlich; eine Zeitspanne von 18 oder 19 Tagen wird dagegen nicht mehr als geringfügig und damit als schädlich angesehen (BGH, Urt. v. 27.5.1999 - VII ZR 24/98 - NJW 1999, S. 3125; Urt. v. 1.12.1993 - XII ZR 177/92 - NJW 1994, S. 1073; Urt. v. 9.11.1994 - VIII ZR 327/93 - VersR 1995, S. 361, 362).

    Zu Recht verweist das OLG Köln auf die Entscheidung des BGH vom 1.12.1993 (a.a.O., NJW 1994, S. 1073, 1074; so wohl auch BGH, Urt. v. 9.11.1994, a.a.O., VersR 1995, S. 361, 362), in der er ausführt, dass die Zeit, die eine Partei zur Beantwortung einer Streitwertanfrage "auch bei zügiger Bearbeitung benötige", (noch) nicht als zuzurechnende schuldhafte Verzögerung anzusehen sei.

    Diese Anforderungen werden unterschiedlich formuliert: Nach BGH (Urt. v. 1.12.1993, a.a.O., NJW 1994, S. 1073) und OLG Köln (a.a.O.) ist ein Kläger lediglich zur "zügigen" Bearbeitung verpflichtet, wobei ihm das OLG Köln etwa eine Woche nach Zugang der Zahlungsaufforderung einräumt, um "für die Einzahlung des Vorschusses zu sorgen".

  • BGH, 29.06.1993 - X ZR 6/93

    Keine Vorschußpflicht ohne Anforderung durch Mahngericht

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2003 - 20 U 147/03
    Denn der Kläger durfte die Klagefrist ausnutzen und die Vorschussanforderung, jedenfalls wenn es wie hier um einen kurzen Zeitraum geht, abwarten (BGH, Urt. v. 29.6.1993 - X ZR 6/93 - NJW 1993, S. 2811, 2812).

    Nach anderer Auffassung kommt es darauf an, bis wann eine Partei, die "alles ihr Zumutbare" für eine alsbaldige Zustellung tut, die Einzahlung bewirkt hätte (so BGH, Urt. v. 29.6.1993, a.a.O., NJW 1993, S. 1812; Urt. v. 27.5.1999, a.a.O., NJW 1999, S. 3125; OLG Frankfurt, Urt. v. 8.8.2001 - 7 U 74/00 - VersR 2002, S. 599).

  • BGH, 27.05.1999 - VII ZR 24/98

    Eigene Sachentscheidung des Berufungsgerichts

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2003 - 20 U 147/03
    Von der Partei zu vertretende geringfügige Verzögerungen bis zu 14 Tagen sind regelmäßig unschädlich; eine Zeitspanne von 18 oder 19 Tagen wird dagegen nicht mehr als geringfügig und damit als schädlich angesehen (BGH, Urt. v. 27.5.1999 - VII ZR 24/98 - NJW 1999, S. 3125; Urt. v. 1.12.1993 - XII ZR 177/92 - NJW 1994, S. 1073; Urt. v. 9.11.1994 - VIII ZR 327/93 - VersR 1995, S. 361, 362).

    Nach anderer Auffassung kommt es darauf an, bis wann eine Partei, die "alles ihr Zumutbare" für eine alsbaldige Zustellung tut, die Einzahlung bewirkt hätte (so BGH, Urt. v. 29.6.1993, a.a.O., NJW 1993, S. 1812; Urt. v. 27.5.1999, a.a.O., NJW 1999, S. 3125; OLG Frankfurt, Urt. v. 8.8.2001 - 7 U 74/00 - VersR 2002, S. 599).

  • BGH, 09.11.1994 - VIII ZR 327/93

    Begriff der Zustellung "demnächst"

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2003 - 20 U 147/03
    Von der Partei zu vertretende geringfügige Verzögerungen bis zu 14 Tagen sind regelmäßig unschädlich; eine Zeitspanne von 18 oder 19 Tagen wird dagegen nicht mehr als geringfügig und damit als schädlich angesehen (BGH, Urt. v. 27.5.1999 - VII ZR 24/98 - NJW 1999, S. 3125; Urt. v. 1.12.1993 - XII ZR 177/92 - NJW 1994, S. 1073; Urt. v. 9.11.1994 - VIII ZR 327/93 - VersR 1995, S. 361, 362).

    Zu Recht verweist das OLG Köln auf die Entscheidung des BGH vom 1.12.1993 (a.a.O., NJW 1994, S. 1073, 1074; so wohl auch BGH, Urt. v. 9.11.1994, a.a.O., VersR 1995, S. 361, 362), in der er ausführt, dass die Zeit, die eine Partei zur Beantwortung einer Streitwertanfrage "auch bei zügiger Bearbeitung benötige", (noch) nicht als zuzurechnende schuldhafte Verzögerung anzusehen sei.

  • BGH, 04.07.1968 - III ZR 17/68

    Klage auf Schadensersatz sowie Ersatz für Reparaturkosten und Abschleppkosten,

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2003 - 20 U 147/03
    Schon die Einschaltung des Rechtsschutzversicherers berührt grundsätzlich die an den Kläger zu stellenden Anforderungen, alles ihm Zumutbare für die alsbaldige Zustellung der Klage zu tun, nicht (OLG Frankfurt, a.a.O.; BGH, Urt. v. 4.7.1968 - III ZR 17/68 - VersR 1968, S. 1062).
  • BGH, 21.03.2002 - VII ZR 230/01

    Zustellung demnächst bei Angabe einer unzutreffenden Postanschrift

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2003 - 20 U 147/03
    Auch aus der Entscheidung des BGH vom 21.03.2002 (VII ZR 230/01 - NJW 2002, S. 2794) lässt sich lediglich entnehmen, dass die Monatsfrist des § 691 Abs. 2 ZPO nunmehr allgemein für die Beurteilung der rechtzeitigen Zustellung eines Mahnbescheides im Rahmen des § 693 Abs. 2 ZPO a.F. maßgeblich sein soll, wenn es um die Folgen eines Mangels dieses Mahnantrages geht.
  • BGH, 05.02.2003 - IV ZR 44/02

    Klagefrist nach § 12 Abs. 3 VVG und Rechtsfolgen einer Fristversäumung:

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2003 - 20 U 147/03
    Ein Fall, in dem die Belehrung namentlich wegen einer vermeintlichen Verweisung des Versicherten auf das "Klageverfahren" unwirksam ist (BGH, Urt. v. 5.2.2003 - IV ZR 44/02 - VersR 2003, S. 489), liegt hier nicht vor, denn die Beklagte informierte richtig in der gebotenen allgemeinen Formulierung über die Notwendigkeit "gerichtlicher Geltendmachung".
  • BGH, 15.01.1992 - IV ZR 13/91

    Demnächst-Zustellung bei Streitwertanfrage des Gerichtes im Deckungsprozeß

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2003 - 20 U 147/03
    Auf Seiten des Klägers besteht nämlich keine Verpflichtung, den Streitwert zu berechnen bzw. anzugeben und einen entsprechenden Vorschuss von sich aus einzuzahlen (BGH, Urt. v. 15.1.1992 - IV ZR 13/91 - VersR 1992, S. 433).
  • OLG Frankfurt, 08.08.2001 - 7 U 74/00

    Berufung einer Fahrzeugversicherung auf Ablauf der sechsmonatigen Klagefrist bei

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2003 - 20 U 147/03
    Nach anderer Auffassung kommt es darauf an, bis wann eine Partei, die "alles ihr Zumutbare" für eine alsbaldige Zustellung tut, die Einzahlung bewirkt hätte (so BGH, Urt. v. 29.6.1993, a.a.O., NJW 1993, S. 1812; Urt. v. 27.5.1999, a.a.O., NJW 1999, S. 3125; OLG Frankfurt, Urt. v. 8.8.2001 - 7 U 74/00 - VersR 2002, S. 599).
  • OLG Köln, 22.12.1999 - 5 U 106/99

    Für die "demnächst erfolgende Zustellung der Klage" anzusetzende Bearbeitungszeit

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2003 - 20 U 147/03
    Ein zögerliches Verhalten, das der Annahme einer demnächstigen Zustellung entgegenstehen und sich in diesem Sinne schädlich auswirken kann (,sofern es alsdann eine Dauer von zwei Wochen überschreitet), ist demzufolge erst nach Ablauf eines "Mindest- Bearbeitungszeitraumes" anzunehmen, der dem Kläger für die Bewirkung der Einzahlung des Vorschusses zuzubilligen ist (OLG Köln, Urt. v. 22.12.1999 - 5 U 106/99 - VersR 2000, S. 1485).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.1992 - 14 S 2326/90

    Kein Anspruch auf Rundfunkgebührenerstattung bei Gebührenabbuchung für einen

  • KG, 12.10.1993 - 6 U 3704/92

    Zustellung; Demnächst; Kostenvorschuß; Versicherung; Gesundheitszustand;

  • AG Brandenburg, 27.05.2021 - 31 C 295/19

    Anforderungen an eine formell ordnungsgemäße Abrechnung?

    Nur wenn sich die Zustellung aufgrund einer vom Kläger zu vertretender Weise aber darüber hinaus verzögert hätte, wäre die Klage somit auch nicht mehr als "demnächst" zugestellt anzusehen ( BGH , NJW 2004, Seite 3775; BGH , Grundeigentum 2006, Seite 1420; BGH , FamRZ 2004, Seiten 21 f.; OLG Hamm , ZfSch 2004, Seite 581; OLG Oldenburg , OLG-Report 2006, Seiten 724 f.; OLG Hamm , VersR 2004, Seiten 362 ff.; OLG Brandenburg , MDR 2003, Seiten 771 f.; LG Potsdam , Urteil vom 27.11.2002, Az.: 4 O 692/01 ).
  • KG, 15.01.2010 - 6 U 76/09

    Deckungsklage gegen eine Teilkaskoversicherung: Klagefristversäumung mangels

    Der Partei ist über den Zeitraum von zwei Wochen hinaus, innerhalb derer ihr nachlässiges Verhalten noch nicht schadet, nicht noch eine weitere Woche für die Überweisung der Gerichtskosten zuzubilligen; nach Eingang der Kostenanforderung darf eine Anweisung am übernächsten Werktag erwartet werden (in Abgrenzung zu OLG Köln, 22. Dezember 1999, 5 U 106/99, VersR 2000, 1485: mindestens eine Woche; OLG Hamm, 3. Dezember 2003, 20 U 147/03, VersR 2004, 362: vier Werktage) (Rn.15) (Rn.17) (Rn.18) (Rn.19) (Rn.20) .

    Gemeint ist eine Zustellung innerhalb einer nach den Umständen des Einzelfalles angemessenen, selbst längeren Frist, sofern nur die Partei, die die Frist zu wahren hat, alles ihr Zumutbare für eine unverzügliche Zustellung getan hat und schutzwürdige Belange der Gegenseite nicht entgegen stehen (BGH NJW 1999, 3125; NJW-RR 1995, 254; OLG Hamm VersR 2004, 362, 363).

    Dafür haben verschiedene Oberlandesgerichte zu dieser Frage Stellung bezogen und unter Hinweis darauf, dass der Kläger im Rahmen des § 167 ZPO verpflichtet sei, alles ihm Zumutbare zu tun, um eine alsbaldige Zustellung zu gewährleisten, eine Erledigung binnen einer Woche (OLG Köln VersR 2000, 1485 und OLG München WM 2009, 217 - 2234) oder binnen 4 Werktagen (OLG Hamm VersR 2004, 362 - 364; offengelassen von OLG Düsseldorf r+s 2007, 146 - 147) noch als unschädlich angesehen.

    Der Senat folgt dem Kläger und seiner Berufungsbegründung noch dahingehend, dass auch für die Einzahlung des angeforderten Gerichtskostenvorschusses grundsätzlich eine Erledigungsfrist zubilligen ist, die nicht in die Zeit der schuldhaften Verzögerung einzurechnen ist (so OLG Hamm VersR 2004, 362, 364; OLG Düsseldorf r+s 2007, 146; OLG Köln NJW-RR 2000, 1123, 1124; wohl auch BGH WM 2009, 2138 ff Rdz. 9 und BGH NJW 2009, 999).

  • LG Dortmund, 28.05.2009 - 2 O 353/08

    Ingangsetzung der Klagefrist i.F.d. Ablehnung von Ansprüchen aus einem

    Denn jedenfalls dann, wenn nach Zugang der Kostenanforderung eine "Mindest-Bearbeitungsfrist" von 4 vollen Werktagen, an denen auch Banken geöffnet haben, und weitere 2 Wochen verstrichen sind, ohne dass der Vorschuss eingezahlt wurde, kann eine Zustellung "demnächst" nicht mehr bejaht werden (OLG Hamm, r+s 2004, 136 m.w.N. auch zu der strengeren Auffassung).

    Denn die Anforderungen an den Kläger hängen nicht davon ab, ob dieser einen Rechtsschutzversicherer einschaltet oder nicht (zuletzt OLG Karlsruhe, VersR 2008, 1250; OLG Hamm, r+s 2004, 136 (138).

  • OLG Düsseldorf, 28.11.2006 - 4 U 225/05

    Keine Zustellung "demnächst" nach § 167 ZPO bei bereits geringfügiger

    Darüber hinaus ist ihr eine Erledigungsfrist zuzubilligen, binnen der sie die Einzahlung bewirken kann (OLG Hamm r+s 2004, 136, 137; OLG Köln VersR 2000, 1485; ebenso BGH NJW 1994, 1073, 1074 für die Beantwortung einer Anfrage zum Streitwert; zweifelnd Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 12 Rn. 60).

    Hier hat es bei dem Grundsatz zu bleiben, dass der Partei diejenigen Verzögerungen zugerechnet werden, die sie oder ihr Prozessbevollmächtigter bei sachgerechter Prozessführung hätten vermeiden können (BGH FamRZ 2004, 21, zitiert nach Juris Nr.: KORE 531752004; BGH GuT 2005, 180 = Grundeigentum 2005, 1420, zitiert nach Juris Nr.: KORE 515992005; OLG Hamm r+s 2004, 136; KG r+s 2004, 446; OLG Karlsruhe MDR 2004, 581; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO, 65. Aufl., § 167 Rn. 24; Prölss/Martin, a.a.O., § 12 Rn. 60; Römer/ Langheid, VVG, 2. Aufl., § 12 Rn. 61; Musielak/Wolst ZPO, 4. Aufl. 2005, § 167 Rn. 10; a.A. OLGR München 2006, 207; Zöller/Greger ZPO, 25. Aufl., § 167 Rn. 11).

  • OLG Hamm, 24.11.2004 - 20 U 115/04

    Leistung um den Umfang von Leistungen wegen Berufsunfähigkeit; Leistungsfreiheit

    Etwaige Differenzen mit dem Rechtsschutzversicherer des Klägers gehen zu dessen Lasten (vgl. Senat, Urt. v. 03.12.2003 - 20 U 147/03, VersR 2004, 362; Römer, a.a.O., § 12 Rn. 60).
  • OLG Frankfurt, 11.09.2006 - 20 W 209/06

    Wohnungseigentumsverfahren: Verjährung des Anspruchs auf den Abrechnungssaldo aus

    Nur solche Verzögerungen, die, wie ausgeführt, außerhalb ihres Machtbereichs liegen, können ihr dabei nicht zur Last gelegt werden (vgl. etwa Kammergericht KGRep 2000, 233; KGRep 2001, 67; KGRep 2003, 311; OLG Hamm VersR 2004, 362; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, a.a.O., § 167 Rz. 24; Zöller/Greger, ZPO, 25. Aufl., § 167 Rz. 15; Musielak/Wolst, ZPO, 4. Aufl., § 167 Rz. 10; Münchener Kommentar/Wenzel, ZP0, 2. Aufl., Aktualisierungsband, § 167 Rz. 9, jeweils m. w. N.).

    Wann der Gerichtskostenvorschuss eingezahlt wurde, liegt allein in der Verantwortung der Antragstellerin (so im Ergebnis auch OLG Hamm VersR 2004, 362).

  • OLG Hamm, 21.07.2004 - 20 U 121/04

    Begriff der Zustellung demnächst

    Eine Verzögerung von bis zu 14 Tagen gilt regelmäßig als unschädlich, eine solche von 18 oder 19 Tagen hingegen wird schon als nicht mehr geringfügig angesehen (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 3.12.2003 - 20 U 147/03, OLGReport Hamm 2004, 186 = NJOZ 2004, 333 m.w.N.).

    Die Einschaltung eines Rechtsschutzversicherers berührt grundsätzlich nicht die an einen Kläger zu stellenden Anforderungen hinsichtlich der Förderung einer alsbaldigen Zustellung (vgl. schon BGH, Urt. v. 4.7.1968 - III ZR 17/68, VersR 1968, 1062; OLG Hamm, Urt. v. 3.12.2003 - 20 U 147/03, OLGReport Hamm 2004, 186 = NJOZ 2004, 333; ferner OLG München, Urt. v. 11.1.2000 - 25 U 4113/99, OLGReport München 2000, 75 = VersR 2000, 1530; OLG Frankfurt, Urt. v. 8.8.2001 - 7 U 74/00, MDR 2002, 394 = OLGReport Frankfurt 2002, 4 = VersR 2002, 599).

  • LG Dortmund, 09.03.2006 - 2 O 138/05
    Die Vorschrift des § 691 Abs. 11 ZPO, nach der Verzögerungen von bis zu 1 Monat im Mahnverfahren unschädlich sind, ist auf § 167 ZPO nicht anwendbar (BGH FamRZ 2004, 21; OLG Hamm OLGR 2004, 186).

    Selbst wenn man dem Kläger vorliegend mit der Entscheidung des Oberlandesgerichtes Hamm, OLGR 2004, 186, noch eine Bearbeitungszeit von 1 Woche zubilligt, hat der Kläger die Einzahlung des Vorschusses im Sinne der oben zitierten Rechtsprechung verzögert.

  • LG Hamburg, 11.05.2011 - 318 S 168/10

    Wann ist eine Verzögerung der Vorschusszahlung geringfügig?

    Soweit die Kläger geltend machen, dass ihnen nach Eingang der gerichtlichen Vorschussanforderung eine Bearbeitungs- bzw. Reaktionsfrist von bis zu einer Woche eingeräumt werden müsse, bevor ein zögerliches bzw. nachlässiges Verhalten vorliege und die 2-Wochen-Frist zu laufen beginne (vgl. OLG Hamm, VersR 2004, 362; OLG Köln, VersR 2000, 1485), überzeugt dies die Kammer ebenfalls nicht.
  • LG Hamburg, 07.01.2009 - 318 S 78/08

    Wohnungseigentumsverfahren: Erforderlichkeit eines Gerichtskostenvorschusses für

    Soweit die Kläger geltend machen, dass ihnen nach Eingang der gerichtlichen Vorschussanforderung eine Bearbeitungs- bzw. Reaktionsfrist von bis zu einer Woche eingeräumt werden müsse, bevor ein zögerliches bzw. nachlässiges Verhalten vorliege und die 2-Wochen-Frist zu laufen beginne (vgl. OLG Hamm, VersR 2004, 362; OLG Köln, VersR 2000, 1485), überzeugt dies die Kammer ebenfalls nicht.
  • KG, 21.06.2012 - 8 U 183/11

    Rückwirkung der Klagezustellung: Demnächstige Zustellung bei Zahlungsanweisung

  • LG Dortmund, 23.08.2006 - 22 O 125/06

    Leistungsfreiheit einer Haftpflichtversicherung bei Verzug des

  • LG Dortmund, 09.06.2010 - 2 O 471/08

    Möglichkeit der Berufung einer Versicherung auf Verjährung trotz pflichtwidriger

  • LG Dortmund, 23.06.2010 - 2 O 512/07

    Unfallversicherung, Verjährung, Zustellung, "demnächst", Prozeßkostenhilfe,

  • LG Dortmund, 14.01.2009 - 22 O 159/07

    Inanspruchnahme eines Versicherers aus einer Fahrzeugversicherung;

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 10.08.2004 - I-20 U 147/03   

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https://dejure.org/2004,49316
OLG Düsseldorf, 10.08.2004 - I-20 U 147/03 (https://dejure.org/2004,49316)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.08.2004 - I-20 U 147/03 (https://dejure.org/2004,49316)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. August 2004 - I-20 U 147/03 (https://dejure.org/2004,49316)
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Volltextveröffentlichungen (5)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.02.2004 - I ZR 172/01

    "Ferrari-Pferd"; Waren- und Zeichenähnlichkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.08.2004 - 20 U 147/03
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (zuletzt WRP 2004, 907 - Kleiner Feigling; WRP 2004, 909 - Ferrari-Pferd; Urteil vom 29.04.2004 - I ZR 191/01 - Zwilling/Zweibrüder, jeweils m.w.N.) besteht bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr, die unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls vorzunehmen ist, eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Zeichen und der Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, so dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Zeichen oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann oder umgekehrt.

    Eine Zeichenähnlichkeit kann auch durch einen gleichen bzw. ähnlichen Sinngehalt begründet oder verstärkt werden (vgl. BGH WRP 2004, 909 unter II.2.c)cc)(2) - Ferrari-Pferd; s. auch Urteil vom 29.04.2004 - I ZR 191/01 - Zwilling/Zweibrüder).

  • BGH, 29.04.2004 - I ZR 191/01

    Zwilling/Zweibrüder

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.08.2004 - 20 U 147/03
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (zuletzt WRP 2004, 907 - Kleiner Feigling; WRP 2004, 909 - Ferrari-Pferd; Urteil vom 29.04.2004 - I ZR 191/01 - Zwilling/Zweibrüder, jeweils m.w.N.) besteht bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr, die unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls vorzunehmen ist, eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Zeichen und der Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, so dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Zeichen oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann oder umgekehrt.

    Eine Zeichenähnlichkeit kann auch durch einen gleichen bzw. ähnlichen Sinngehalt begründet oder verstärkt werden (vgl. BGH WRP 2004, 909 unter II.2.c)cc)(2) - Ferrari-Pferd; s. auch Urteil vom 29.04.2004 - I ZR 191/01 - Zwilling/Zweibrüder).

  • OLG Düsseldorf, 27.06.2000 - 20 U 29/00

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Benennung eines Mobilfunktarifs mit "Time

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.08.2004 - 20 U 147/03
    Allgemein bekannt ist (vgl. Senat GRUR-RR 2001, 214 - time & more), dass mit "Miles" jedenfalls in dem Gesamtbegriff "Miles & More" die durch das Sammeln von Punkten erworbene Möglichkeit gemeint ist, "Flugmeilen" vergünstigt zu erlangen.

    Bereits in der angesprochenen Entscheidung des Senats (GRUR-RR 2001, 214 - time & more) ist die Marke der Klägerin als bekannt angesehen und darauf hingewiesen worden, dass das System "... & more" vielfach "nachgeahmt" worden sei.

  • BGH, 25.03.2004 - I ZR 289/01

    "Kleiner Feigling"; Verwechselungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.08.2004 - 20 U 147/03
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (zuletzt WRP 2004, 907 - Kleiner Feigling; WRP 2004, 909 - Ferrari-Pferd; Urteil vom 29.04.2004 - I ZR 191/01 - Zwilling/Zweibrüder, jeweils m.w.N.) besteht bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr, die unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls vorzunehmen ist, eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Zeichen und der Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, so dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Zeichen oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann oder umgekehrt.
  • EuGH, 27.04.2004 - C-159/02

    Turner

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.08.2004 - 20 U 147/03
    Die Zuständigkeitsregeln der GMVO schließen es aus, dass ein nationales Gericht durch eine Art "anti-suit-injunction" ein Verfahren vor dem HABM verhindert (vgl. auch Entscheidung des EuGH vom 27.04.2004 - C-159/02 - Turner, wonach die Zuständigkeitsregeln des EuGVÜ es ausschließen, dass durch ein gerichtliches Verfahren in einem Staat ein in einem anderen Staat anhängiges Verfahren untersagt werden soll).
  • BGH, 04.02.1993 - I ZR 42/91

    Rechtsschutzbedürfnis für Klage auf Rücknahme einer Warenzeichenanmeldung -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.08.2004 - 20 U 147/03
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob derartige Ansprüche im nationalen Recht auf die Gesichtspunkte des Schadensersatzes oder der Beseitigung eines störenden Zustandes gestützt werden können (vgl. BGH GRUR 1993, 556 - TRIANGLE).
  • OLG Hamburg, 20.06.2002 - 3 U 282/99

    Unterlassungsanspruch des Inhabers einer registrierten Marke

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.08.2004 - 20 U 147/03
    Soweit das OLG Hamburg (MarkenR 2003, 401) eine Klage auf Zurücknahme einer Gemeinschaftsmarkenanmeldung für zulässig erachtet hat, beruhte dies auf einer Nichterörterung der Grundsätze der GMVO (vgl. Hartmann, MarkenR 2003, 379); es ist damit nicht ersichtlich, dass die Rechtsprechung fortgesetzt wird, was zu einer höchstrichterlichen Klärung Anlass geben könnte.
  • OLG Düsseldorf, 30.07.2002 - 20 U 119/97

    Nichtigerklärung einer Gemeinschaftsmarke durch ein Gemeinschaftsmarkengericht;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.08.2004 - 20 U 147/03
    Der Senat hat bereits in seinem rechtskräftigen Urteil vom 30. Juli 2002 (20 U 119/97) für eine Klage auf den Verzicht einer eingetragenen Gemeinschaftsmarke ausgeführt:.
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