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   OLG Hamm, 12.09.2001 - 20 U 186/00   

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https://dejure.org/2001,5195
OLG Hamm, 12.09.2001 - 20 U 186/00 (https://dejure.org/2001,5195)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.09.2001 - 20 U 186/00 (https://dejure.org/2001,5195)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. September 2001 - 20 U 186/00 (https://dejure.org/2001,5195)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Repräsentanteneigenschaft ; Mieter; Risikoverwaltung; Vermieter; Gewerbliche Halle

  • Judicialis

    VVG § 6 II; ; VVG § 61

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 6 Abs. 2; VVG § 61
    Voraussetzungen einer Repräsentantenstellung des mit dem VN verwandten Mieters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 6 Abs. 2 § 61
    Versicherungsvertrag - Repräsentanteneigenschaft des Mieters einer gegen Feuer versicherten gewerblichen Halle - Risiko- und Vertragsverwaltung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Versicherungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 433
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.04.1993 - IV ZR 34/92

    Repräsentantenstellung im Versicherungsrecht

    Auszug aus OLG Hamm, 12.09.2001 - 20 U 186/00
    Nach der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung (VersR 1993, 828) ist Repräsentant, wer in dem Geschäftsbereich, zu dem das versicherte Risiko gehört, aufgrund eines Vertretungs- oder ähnlichen Verhältnisses an die Stelle des VN getreten ist.
  • BGH, 26.04.1989 - IVa ZR 242/87

    Mieter als Repräsentant des Vermieters

    Auszug aus OLG Hamm, 12.09.2001 - 20 U 186/00
    Nach der einschlägigen Entscheidung des BGH (VersR 1989, 737; ebenso Senat r+s 1992, 59) ist der Mieter oder Pächter eines Gebäudes in der Feuerversicherung im allgemeinen nicht Repräsentant des Vermieters oder Verpächters.
  • OLG Hamm, 04.10.1991 - 20 U 84/91
    Auszug aus OLG Hamm, 12.09.2001 - 20 U 186/00
    Nach der einschlägigen Entscheidung des BGH (VersR 1989, 737; ebenso Senat r+s 1992, 59) ist der Mieter oder Pächter eines Gebäudes in der Feuerversicherung im allgemeinen nicht Repräsentant des Vermieters oder Verpächters.
  • LG Dortmund, 16.03.2017 - 2 O 175/16

    Vorliegen eines "Unfalls" bei Beschädigung der Außenhaut eines Fahrzeugs

    Die Klägerin muss sich Falschangaben des Mieters nicht zurechnen lassen, weil der Mieter nicht ihr Repräsentant ist (BGH IV a ZR 242/87, Urteil vom 26.04.1989 = VersR 1989, 737, OLG Hamm 20 U 186/00, Urteil vom 12.09.2001 = VersR 2002, 433, Langheit-Rickxecker, VVG, 5. Aufl., § 28 Rn. 44, Prölss-Martin, VVG, 29. Aufl., 350, AKB, A2.16 Rn. 14).
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