Rechtsprechung
OLG Hamm, 12.09.2001 - 20 U 186/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Repräsentanteneigenschaft ; Mieter; Risikoverwaltung; Vermieter; Gewerbliche Halle
- Judicialis
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG § 6 Abs. 2; VVG § 61
Voraussetzungen einer Repräsentantenstellung des mit dem VN verwandten Mieters
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVG § 6 Abs. 2 § 61
Versicherungsvertrag - Repräsentanteneigenschaft des Mieters einer gegen Feuer versicherten gewerblichen Halle - Risiko- und Vertragsverwaltung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Versicherungsrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Münster, 07.09.2000 - 15 O 181/00
- OLG Hamm, 12.09.2001 - 20 U 186/00
Papierfundstellen
- VersR 2002, 433
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.04.1993 - IV ZR 34/92
Repräsentantenstellung im Versicherungsrecht
Auszug aus OLG Hamm, 12.09.2001 - 20 U 186/00
Nach der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung (VersR 1993, 828) ist Repräsentant, wer in dem Geschäftsbereich, zu dem das versicherte Risiko gehört, aufgrund eines Vertretungs- oder ähnlichen Verhältnisses an die Stelle des VN getreten ist. - BGH, 26.04.1989 - IVa ZR 242/87
Mieter als Repräsentant des Vermieters
Auszug aus OLG Hamm, 12.09.2001 - 20 U 186/00
Nach der einschlägigen Entscheidung des BGH (VersR 1989, 737; ebenso Senat r+s 1992, 59) ist der Mieter oder Pächter eines Gebäudes in der Feuerversicherung im allgemeinen nicht Repräsentant des Vermieters oder Verpächters. - OLG Hamm, 04.10.1991 - 20 U 84/91
Auszug aus OLG Hamm, 12.09.2001 - 20 U 186/00
Nach der einschlägigen Entscheidung des BGH (VersR 1989, 737; ebenso Senat r+s 1992, 59) ist der Mieter oder Pächter eines Gebäudes in der Feuerversicherung im allgemeinen nicht Repräsentant des Vermieters oder Verpächters.
- LG Dortmund, 16.03.2017 - 2 O 175/16
Vorliegen eines "Unfalls" bei Beschädigung der Außenhaut eines Fahrzeugs
Die Klägerin muss sich Falschangaben des Mieters nicht zurechnen lassen, weil der Mieter nicht ihr Repräsentant ist (BGH IV a ZR 242/87, Urteil vom 26.04.1989 = VersR 1989, 737, OLG Hamm 20 U 186/00, Urteil vom 12.09.2001 = VersR 2002, 433, Langheit-Rickxecker, VVG, 5. Aufl., § 28 Rn. 44, Prölss-Martin, VVG, 29. Aufl., 350, AKB, A2.16 Rn. 14).