Rechtsprechung
   OLG Hamm, 29.08.2018 - 20 U 52/18   

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https://dejure.org/2018,43306
OLG Hamm, 29.08.2018 - 20 U 52/18 (https://dejure.org/2018,43306)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.08.2018 - 20 U 52/18 (https://dejure.org/2018,43306)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. August 2018 - 20 U 52/18 (https://dejure.org/2018,43306)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die Auswirkungen zusätzlicher Nebentätigkeiten in der Krankentagegeldversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2019, 214
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Saarbrücken, 31.05.2006 - 5 U 267/04

    Arbeitsunfähigkeit der versicherten Person nach § 1 Abs. 3 MB/KT 78

    Auszug aus OLG Hamm, 29.08.2018 - 20 U 52/18
    Denn es spricht viel für die Auffassung, wonach von einem "Berufswechsel" dem Wortlaut nach nicht gesprochen werden kann, wenn der Versicherungsnehmer neben dem fortbestehenden ursprünglichen beruflichen Einsatz lediglich zusätzlich eine weitere Tätigkeit aufnimmt (OLG Saarbrücken, Urteil vom 31.05.2006 - 5 U 267/04, VersR 2007, 52, juris Rn. 32; zustimmend Prölss/Martin-Voit, VVG, 32. Aufl. 2018, § 9 MB/KT 2009 Rn. 15 a.E.).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 09.09.2019 - 20 U 52/18   

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OLG Düsseldorf, 09.09.2019 - 20 U 52/18 (https://dejure.org/2019,58069)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.09.2019 - 20 U 52/18 (https://dejure.org/2019,58069)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. September 2019 - 20 U 52/18 (https://dejure.org/2019,58069)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.03.2011 - I ZR 108/09

    TÜV - Markenrechtsverletzung: Alternative Klagehäufung; Verstoß gegen das

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.09.2019 - 20 U 52/18
    Ein bestimmter Klageantrag ist erforderlich, um den Streitgegenstand und den Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 I ZPO) festzulegen sowie die Tragweite des begehrten Verbots zu erkennen und die Grenzen der Rechtshängigkeit und der Rechtskraft festzulegen (BGH, GRUR 2011, 521 Rn. 9 - TÜV I).
  • BGH, 23.09.2015 - I ZR 78/14

    Streit zwischen den Sparkassen und dem Bankkonzern Santander wegen Verletzung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.09.2019 - 20 U 52/18
    Dabei sind die Anforderungen an die Bestimmtheit des Unterlassungsantrages bei der vorbeugenden Unterlassungsklage keine geringeren als bei der Verletzungsunterlassungsklage (BGH, GRUR 2015, 1201 Rn. 42 - Sparkassen-Rot/Santander-Rot).
  • BGH, 21.12.2011 - I ZR 190/10

    Neue Personenkraftwagen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.09.2019 - 20 U 52/18
    Daher darf ein Verbotsantrag nicht derart undeutlich gefasst sein, dass Gegenstand und Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 I ZPO) nicht erkennbar abgegrenzt sind, sich der Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und letztlich die Entscheidung darüber, was ihm verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen bleibt (vgl. BGH, GRUR 2004, 151 - Farbmarkenverletzung I; BGH, GRUR 2011, 539 Rn. 13 - Rechtsberatung durch Lebensmittelchemiker; BGH, GRUR 2012, 842 Rn. 12 - Neue Personenkraftwagen I).
  • BGH, 04.11.2010 - I ZR 118/09

    Rechtsberatung durch Lebensmittelchemiker

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.09.2019 - 20 U 52/18
    Daher darf ein Verbotsantrag nicht derart undeutlich gefasst sein, dass Gegenstand und Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 I ZPO) nicht erkennbar abgegrenzt sind, sich der Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und letztlich die Entscheidung darüber, was ihm verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen bleibt (vgl. BGH, GRUR 2004, 151 - Farbmarkenverletzung I; BGH, GRUR 2011, 539 Rn. 13 - Rechtsberatung durch Lebensmittelchemiker; BGH, GRUR 2012, 842 Rn. 12 - Neue Personenkraftwagen I).
  • BGH, 04.09.2003 - I ZR 23/01

    Farbmarkenverletzung I

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.09.2019 - 20 U 52/18
    Daher darf ein Verbotsantrag nicht derart undeutlich gefasst sein, dass Gegenstand und Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 I ZPO) nicht erkennbar abgegrenzt sind, sich der Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und letztlich die Entscheidung darüber, was ihm verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen bleibt (vgl. BGH, GRUR 2004, 151 - Farbmarkenverletzung I; BGH, GRUR 2011, 539 Rn. 13 - Rechtsberatung durch Lebensmittelchemiker; BGH, GRUR 2012, 842 Rn. 12 - Neue Personenkraftwagen I).
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   OLG Düsseldorf, 07.11.2019 - 20 U 52/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,60672
OLG Düsseldorf, 07.11.2019 - 20 U 52/18 (https://dejure.org/2019,60672)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.11.2019 - 20 U 52/18 (https://dejure.org/2019,60672)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. November 2019 - 20 U 52/18 (https://dejure.org/2019,60672)
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