Weitere Entscheidung unten: OLG München, 16.04.2008

Rechtsprechung
   OLG München, 24.03.2010 - 20 U 5417/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,15420
OLG München, 24.03.2010 - 20 U 5417/07 (https://dejure.org/2010,15420)
OLG München, Entscheidung vom 24.03.2010 - 20 U 5417/07 (https://dejure.org/2010,15420)
OLG München, Entscheidung vom 24. März 2010 - 20 U 5417/07 (https://dejure.org/2010,15420)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,15420) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Haftung bei Kapitalanlagen: Schadensersatzpflicht des Mittelverwendungskontrolleurs bei unterlassener Information der Anleger über die unterbliebene Mittelverwendungskontrolle; Umfang des Schadensersatzanspruchs des Anlegers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechte und Pflichten eines zur Mittelverwendungskontrolle im Rahmen eines Zinsfonds Beauftragten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280
    Haftung des Mittelverwendungskontrolleurs eines Zinsfonds

  • rechtsportal.de

    BGB § 280
    Haftung des Mittelverwendungskontrolleurs eines Zinsfonds

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.11.2009 - III ZR 109/08

    Kapitalanlagemodell - Haftung des Mittelverwendungskontrolleurs

    Auszug aus OLG München, 24.03.2010 - 20 U 5417/07
    Auf die vom BGH zugelassene Revision der Kläger hob dieser mit Urteil vom 19.11.2009, Az. III ZR 109/08, NZG 2010, 188, das Urteil des Senats auf, und verwies den Rechtsstreit an das Oberlandesgericht zurück.

    Er tritt dem vom Bundesgerichtshof in den Entscheidungen vom 19.11.2009, AZ: III ZR 109/08 und III ZR 108/08, angenommenen Haftungsgrund als systemwidrig entgegen.

    Dem Landgericht ist darin beizupflichten, dass Prospekthaftungsansprüche im engeren Sinne unabhängig vom Vorliegen eines Prospektfehlers gegenüber dem Beklagten nicht bestehen, da seine Prospektverantwortlichkeit nicht ersichtlich ist (vgl. BGH, Urteil vom 19.11.2009, a.a.O., Rn. 13).

    Der Senat tritt den Ausführungen des BGH im Urteil vom 19.11.2009, a.a.O., Rn. 17 ff., im vollen Umfang bei.

    49 Dem Beklagten wäre jedenfalls ein Herantreten an die Fachpresse (eine Einschaltung der vom Beklagten ins Spiel gebrachten "Massenmedien" verlangt der BGH im Urteil vom 19.11.2009, a.a.O. Rn. 30, nicht) ohne Weiteres möglich gewesen.

    Wie der BGH in der zitierten Entscheidung vom 19.11.2009, a.a.O., Rn. 29, ausführt, war auch eine Information über die Vergangenheit für die potentiellen Anleger, die wie die Kläger erst im Jahr 2004 gezeichnet haben, von entscheidender Bedeutung, weil die Gesellschaft zu diesem Zeitpunkt bereits geraume Zeit tätig war, ohne dass der Beklagte seinen Verpflichtungen nachgekommen war, so dass nicht auszuschließen war, dass es bereits vor dem Beitritt der Klägern Auszahlungen vom Sonderkonto entgegen § 1 Abs. 3 MVKV gegeben hatte, durch die das Gesellschaftsvermögen vermindert worden war.

    d) Die Einhaltung seiner Pflichten hätte nach dem Vortrag der Kläger, für deren Richtigkeit eine tatsächliche Vermutung streitet (vgl. BGH vom 23.07.2009, III ZR 306/07, Rn. 17, vom 09.02.2006; III ZR 20/05, Rn. 23 f; und vom 19.11.2009, III ZR 109/08,a.a.O., Rn. 33), dazu geführt, dass sie die Beteiligung an dem Zinsfonds nicht eingegangen wären.

    Dieser Schaden liegt bereits in der Zeichnung der Beteiligung selbst (BGH, III ZR 109/08, a.a.O., Rn. 33).

    Nach der Differenzhypothese besteht der Schaden nicht nur in Form der durch die unterbliebene Mittelverwendungskontrolle verursachten Beeinträchtigungen des Gesellschaftsvermögens, sondern die Kläger können - ihrem Klagebegehren entsprechend - von dem Beklagten verlangen, so gestellt zu werden, als ob sie der Fondsgesellschaft nicht beigetreten wären (BGH, III ZR 109/08, a.a.O., Rnr. 32 ff.).

    Hierzu wird auf die Ausführungen des Bundesgerichtshofs in der Entscheidung vom 19.11.2009, a.a.O., Rn. 36, Bezug genommen.

  • BGH, 29.05.2008 - III ZR 59/07

    Schadensersatzansprüche eines Anlegers in einen Filmfonds

    Auszug aus OLG München, 24.03.2010 - 20 U 5417/07
    Die Ausschlussfrist des § 4 Abs. 4 MVKV ist gemäß § 307 Nr. 7 bzw. § 309 Nr. 7 BGB unwirksam (s. BGH, Urteil vom 29.05.2008, III ZR 59/07, NJW-RR 2008, 1129, m.w.N.).
  • BGH, 09.02.2006 - III ZR 20/05

    Darlegungs- und Beweislast für die Kausalität der ungenügenden Offenlegung von

    Auszug aus OLG München, 24.03.2010 - 20 U 5417/07
    d) Die Einhaltung seiner Pflichten hätte nach dem Vortrag der Kläger, für deren Richtigkeit eine tatsächliche Vermutung streitet (vgl. BGH vom 23.07.2009, III ZR 306/07, Rn. 17, vom 09.02.2006; III ZR 20/05, Rn. 23 f; und vom 19.11.2009, III ZR 109/08,a.a.O., Rn. 33), dazu geführt, dass sie die Beteiligung an dem Zinsfonds nicht eingegangen wären.
  • BGH, 23.07.2009 - III ZR 306/07

    Haftung der Treuhandkommanditistin eines Medienfonds

    Auszug aus OLG München, 24.03.2010 - 20 U 5417/07
    d) Die Einhaltung seiner Pflichten hätte nach dem Vortrag der Kläger, für deren Richtigkeit eine tatsächliche Vermutung streitet (vgl. BGH vom 23.07.2009, III ZR 306/07, Rn. 17, vom 09.02.2006; III ZR 20/05, Rn. 23 f; und vom 19.11.2009, III ZR 109/08,a.a.O., Rn. 33), dazu geführt, dass sie die Beteiligung an dem Zinsfonds nicht eingegangen wären.
  • BGH, 14.06.2007 - III ZR 125/06

    Schadensersatzansprüche wegen Beteiligung an einem Filmfonds

    Auszug aus OLG München, 24.03.2010 - 20 U 5417/07
    Ein derartiger aus der Verletzung eines Vertrages mit Schutzwirkungen zugunsten Dritter folgender Anspruch setzt voraus, dass Anleger das Gutachten zur Kenntnis nehmen und zur Grundlage ihrer Anlageentscheidung machen (BGH, Urteil vom 14.06.2007, III ZR 125/06, ZIP 2007, 1993, 1997 m.w.N.).
  • BGH, 19.11.2009 - III ZR 108/08

    Emissionsprospekt einer Fondsgesellschaft - ausgehandelter

    Auszug aus OLG München, 24.03.2010 - 20 U 5417/07
    Er tritt dem vom Bundesgerichtshof in den Entscheidungen vom 19.11.2009, AZ: III ZR 109/08 und III ZR 108/08, angenommenen Haftungsgrund als systemwidrig entgegen.
  • OLG Koblenz, 15.01.2016 - 8 U 1268/14

    Kapitalanalge: Schadenersatzanspruch gegen den Mittelverwendungskontrolleur wegen

    Daher ist ohne Belang, weshalb der Fonds in Liquidation gegangen ist und ob die Beteiligung der Kläger auch ohne die Pflichtverletzungen der Beklagten entwertet worden wäre (OLG München, Urteil vom 24. März 2010 - 20 U 5417/07 -, Rn. 57, juris).

    Die Beklagte zu 2) hat eine Gegenleistung - die begehrte Schadensersatzleistung - ihrerseits indes nicht angeboten und befindet sich deshalb gemäß § 298 BGB mit der Annahme der Abtretung in Verzug hierzu genügt das Nichtanbieten der Gegenleistung (Palandt/Grüneberg, BGB, 75. Aufl. 2016, § 298, Rn. 1; OLG München, Urteil vom 24. März 2010 - 20 U 5417/07 -, Rn. 61, juris).

  • OLG Köln, 19.10.2015 - 18 U 48/15

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung vertraglicher Pflichten eines Treuhänders

    Die Berufungsbegründung konzentriert sich auf die Wiederholung und Vertiefung des erstinstanzlichen Vortrags, insbesondere auch auf Parallelen zu den Entscheidungen des OLG München vom 24.3.2010 - 20 U 5417/07 und 20 U 5582/08 - sowie auf die Verneinung der vom Landgericht angenommenen Verjährung.
  • OLG Köln, 19.10.2015 - 18 U 183/14
    Die Berufungsbegründung konzentriert sich auf die Wiederholung und Vertiefung des erstinstanzlichen Vortrags, insbesondere auch auf Parallelen zu den Entscheidungen des OLG München vom 24.3.2010 - 20 U 5417/07 und 20 U 5582/08 - sowie auf die Verneinung der vom Landgericht angenommenen Verjährung.
  • OLG Köln, 19.10.2015 - 18 U 133/14

    Haftung des Mittelverwendungskontrolleurs einer Anlagegesellschaft wegen

    Die Berufungsbegründung konzentriert sich auf die Wiederholung und Vertiefung des erstinstanzlichen Vortrags, insbesondere auch auf Parallelen zu den Entscheidungen des OLG München vom 24.3.2010 - 20 U 5417/07 und 20 U 5582/08 - sowie auf die Verneinung der vom Landgericht angenommenen Verjährung.
  • OLG Köln, 19.10.2015 - 18 U 69/15

    Inanspruchnahme des Treuhänders und Mittelverwendungs-Kontrolleurs von

    Die Berufungsbegründung konzentriert sich auf die Wiederholung und Vertiefung des erstinstanzlichen Vortrags, insbesondere auch auf Parallelen zu den Entscheidungen des OLG München vom 24.3.2010 - 20 U 5417/07 und 20 U 5582/08 - sowie auf die Verneinung der vom Landgericht angenommenen Verjährung.
  • OLG Köln, 19.10.2015 - 18 U 66/15

    Inanspruchnahme des Treuhänders und Mittelverwendungs-Kontrolleurs von

    Die Berufungsbegründung konzentriert sich auf die Wiederholung und Vertiefung des erstinstanzlichen Vortrags, insbesondere auch auf Parallelen zu den Entscheidungen des OLG München vom 24.3.2010 - 20 U 5417/07 und 20 U 5582/08 - sowie auf die Verneinung der vom Landgericht angenommenen Verjährung.
  • OLG Köln, 19.10.2015 - 18 U 52/15

    Inanspruchnahme des Treuhänders und Mittelverwendungs-Kontrolleurs von

    Die Berufungsbegründung konzentriert sich auf die Wiederholung und Vertiefung des erstinstanzlichen Vortrags, insbesondere auch auf Parallelen zu den Entscheidungen des OLG München vom 24.3.2010 - 20 U 5417/07 und 20 U 5582/08 - sowie auf die Verneinung der vom Landgericht angenommenen Verjährung.
  • OLG Köln, 19.10.2015 - 18 U 95/15

    Inanspruchnahme des Treuhänders und Mittelverwendungs-Kontrolleurs von

    Die Berufungsbegründung konzentriert sich auf die Wiederholung und Vertiefung des erstinstanzlichen Vortrags, insbesondere auch auf Parallelen zu den Entscheidungen des OLG München vom 24.3.2010 - 20 U 5417/07 und 20 U 5582/08 - sowie auf die Verneinung der vom Landgericht angenommenen Verjährung.
  • OLG Köln, 19.10.2015 - 18 U 55/15
    Die Berufungsbegründung konzentriert sich auf die Wiederholung und Vertiefung des erstinstanzlichen Vortrags, insbesondere auch auf Parallelen zu den Entscheidungen des OLG München vom 24.3.2010 - 20 U 5417/07 und 20 U 5582/08 - sowie auf die Verneinung der vom Landgericht angenommenen Verjährung.
  • OLG Köln, 19.10.2015 - 18 U 51/15
    Die Berufungsbegründung konzentriert sich auf die Wiederholung und Vertiefung des erstinstanzlichen Vortrags, insbesondere auch auf Parallelen zu den Entscheidungen des OLG München vom 24.3.2010 - 20 U 5417/07 und 20 U 5582/08 - sowie auf die Verneinung der vom Landgericht angenommenen Verjährung.
  • OLG Köln, 19.10.2015 - 18 U 97/15
  • OLG Köln, 19.10.2015 - 18 U 49/15
  • OLG Köln, 19.10.2015 - 18 U 64/15
  • OLG Köln, 19.10.2015 - 18 U 50/15
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG München, 16.04.2008 - 20 U 5417/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,38486
OLG München, 16.04.2008 - 20 U 5417/07 (https://dejure.org/2008,38486)
OLG München, Entscheidung vom 16.04.2008 - 20 U 5417/07 (https://dejure.org/2008,38486)
OLG München, Entscheidung vom 16. April 2008 - 20 U 5417/07 (https://dejure.org/2008,38486)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,38486) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Kapitalanlage: Schadensersatz wegen Beteiligung an einer Zinsfonds GbR; Ansprüche von Anlegern gegen einen Prospektprüfer und Mittelverwendungskontrolleur aus Prospekthaftung und culpa in contrahendo

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG München, 03.03.2008 - 21 U 4695/07

    Prospekthaftung: Prospektfehler durch fehlerhafte Angabe der Verfügungsbefugnis

    Auszug aus OLG München, 16.04.2008 - 20 U 5417/07
    Insbesondere der 21. Zivilsenat hat sich, nachdem er zunächst eine abweichende Auffassung vertreten hatte, im Urteil vom 3.3.2008 (Az.: 21 U 4695/07) dieser Auffassung angeschlossen.
  • BGH, 08.06.2004 - X ZR 283/02

    Prospekthaftung des Wirtschaftsprüfers; Verjährung von Ansprüchen

    Auszug aus OLG München, 16.04.2008 - 20 U 5417/07
    Solche Ansprüche verjähren nach §§ 195 ff. BGB (vgl. BGH, Urteil vom 8.6.2004, X ZR 283/02, NJW 2004, 3420), da der Vertrag nach dem 1.1.2004 abgeschlossen worden ist (und § 51 a WPO ab diesem Zeitpunkt nicht mehr in Kraft war).
  • BGH, 26.09.2000 - X ZR 94/98

    Zur Haftung von Wirtschaftsprüfern gegenüber Kapitalanlegern

    Auszug aus OLG München, 16.04.2008 - 20 U 5417/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 15.12.2005 - III ZR 424/04, NJW-RR 2006, 611 und Urteil vom 26.9.2000, X ZR 94/98, NJW 2001, 360 m.w.N.) unterliegen der Haftung wegen unrichtiger oder unvollständiger Angaben in einem Prospekt die Herausgeber des Prospekts und die für dessen Herstellung Verantwortlichen, insbesondere die das Management bildenden Initiatoren, Gestalter und Gründer der Gesellschaft sowie die Personen, die hinter der Gesellschaft stehen und neben der Geschäftsleitung besonderen Einfluss ausüben und Mitverantwortung tragen.
  • BGH, 15.12.2005 - III ZR 424/04

    Ansprüche der Genussrechtserwerber gegen den Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft

    Auszug aus OLG München, 16.04.2008 - 20 U 5417/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 15.12.2005 - III ZR 424/04, NJW-RR 2006, 611 und Urteil vom 26.9.2000, X ZR 94/98, NJW 2001, 360 m.w.N.) unterliegen der Haftung wegen unrichtiger oder unvollständiger Angaben in einem Prospekt die Herausgeber des Prospekts und die für dessen Herstellung Verantwortlichen, insbesondere die das Management bildenden Initiatoren, Gestalter und Gründer der Gesellschaft sowie die Personen, die hinter der Gesellschaft stehen und neben der Geschäftsleitung besonderen Einfluss ausüben und Mitverantwortung tragen.
  • BGH, 14.06.2007 - III ZR 300/05

    Schadensersatzansprüche wegen Beteiligung an einem Filmfonds

    Auszug aus OLG München, 16.04.2008 - 20 U 5417/07
    Eine solche Haftung setzt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (s. Urteil vom 14.6.2007, III ZR 300/05, NJW-RR 2007, 1329 ff.) voraus, dass der Anleger den Bericht vor seiner Anlageentscheidung erhalten hat.
  • BGH, 22.03.2007 - III ZR 98/06

    Rechtsstellung eines als Mittelverwendungskontrolleur in ein Anlagemodell

    Auszug aus OLG München, 16.04.2008 - 20 U 5417/07
    Dies unterscheidet den vorliegenden Fall auch von den Sachverhalten, die den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH NJW-RR 2007, 1041; NJW 2006, 2410; NJW-RR 2003, 1342) zu Grunde lagen, in denen eine Informationspflicht des Mittelverwendungskontrolleurs zumindest in Erwägung gezogen wurde.
  • BGH, 20.03.2006 - II ZR 326/04

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Steuerberater als

    Auszug aus OLG München, 16.04.2008 - 20 U 5417/07
    Dies unterscheidet den vorliegenden Fall auch von den Sachverhalten, die den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH NJW-RR 2007, 1041; NJW 2006, 2410; NJW-RR 2003, 1342) zu Grunde lagen, in denen eine Informationspflicht des Mittelverwendungskontrolleurs zumindest in Erwägung gezogen wurde.
  • BGH, 24.07.2003 - III ZR 390/02

    Haftung des Treuhandkommanditisten vor Abschluss des Treuhandvertrages

    Auszug aus OLG München, 16.04.2008 - 20 U 5417/07
    Dies unterscheidet den vorliegenden Fall auch von den Sachverhalten, die den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH NJW-RR 2007, 1041; NJW 2006, 2410; NJW-RR 2003, 1342) zu Grunde lagen, in denen eine Informationspflicht des Mittelverwendungskontrolleurs zumindest in Erwägung gezogen wurde.
  • BGH, 21.11.1983 - II ZR 27/83

    Treuhandvertrag oder Garantievertrag im Zusammenhang mit der Errichtung und

    Auszug aus OLG München, 16.04.2008 - 20 U 5417/07
    Zudem würde sich diese Einstandspflicht auf die dem Beklagten selbst zuzurechnenden Prospektaussagen beschränken (vgl. BGH, Urteil vom 21.11.1983, II ZR 27/83, NJW 1984, 865 ).
  • OLG München, 22.10.2007 - 21 U 2687/07

    Schadenersatzanspruch gegen Mittelverwendungskontrolleur und

    Auszug aus OLG München, 16.04.2008 - 20 U 5417/07
    Die Auffassung des 21. Zivilsenats in dem Urteil vom 21.10.2007, Az.: 21 U 2687/07, teilt der Senat deshalb nicht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht