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   OLG Frankfurt, 27.11.2000 - 20 W 106/2000, 20 W 106/00   

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https://dejure.org/2000,2736
OLG Frankfurt, 27.11.2000 - 20 W 106/2000, 20 W 106/00 (https://dejure.org/2000,2736)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.11.2000 - 20 W 106/2000, 20 W 106/00 (https://dejure.org/2000,2736)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. November 2000 - 20 W 106/2000, 20 W 106/00 (https://dejure.org/2000,2736)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige Beschwerde; Vergütung eines Berufsbetreuers; Bemessungskriterien; Betreuungsgeschäfte; Betreuung; Vergütungshöhe

  • Wolters Kluwer

    (Betreuervergütung: Bemessung des Stundensatzes bei Betreuung eines vermögenden Betreuten)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Stundensatz bei vermögendem Betreuten, Problemfall

  • Judicialis

    BGB § 1908 i Abs. 1; ; BGB § 1836 a; ; BGB § 1836 Abs. 2 Satz 2; ; BVormVG § 1; ; BVormVG § 1 Abs. 3; ; BVormVG § 1 Nr. 2; ; KostO § 131 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Höhe des Stundensatzes bei Festsetzung der Vergütung des Betreuers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2001, 73
  • FamRZ 2001, 711 (Ls.)
  • Rpfleger 2001, 130
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.11.2000 - 20 W 106/00
    Deshalb kann nach neuem Recht im Anschluss an die neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (FamRZ 2000, 729 und BVerfGE 101, 331) auf von dem Betreuer oder bestimmten Berufsgruppen vorgelegte Kalkulationen der Sach- und Personalkosten nicht abgestellt werden.
  • OLG Zweibrücken, 22.09.1999 - 3 W 140/99

    Vergütung des Berufsbetreuers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.11.2000 - 20 W 106/00
    Die Heranziehung der Stundensätze des § 1 BVormVG als Orientierungshilfe für die Vergütung des Berufsbetreuers bei vermögenden Betreuten hat nun auch der Bundesgerichtshof durch Beschluss vom 31. August 2000 ­ Az.: XVII ZB 217/99 ­ (dokumentiert bei Juris) aufgrund der Vorlageentscheidung des BayObLG vom 15. Dezember 1999 (FamRZ 2000, 318) gegen die vorausgegangene Entscheidung des OLG Zweibrücken (FamRZ 2000, 180) bestätigt.
  • OLG Frankfurt, 22.05.2000 - 20 W 152/00
    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.11.2000 - 20 W 106/00
    Der Senat hat bereits mit Beschlüssen vom 13. Dezember 1999 (OLGR Frankfurt 2000, 240) und 22. Mai 2000 (Rpfleger 2000, 498 = FGPrax 2000, 147 = OLGR Frankfurt 2000, 163) die Auffassung vertreten, dass für die Höhe der Vergütung eines Berufsbetreuers die in § 1 BVormVG festgesetzten Stundensätze gemäß § 1836 a BGB zwar unmittelbar nur für die bei Mittellosigkeit des Betreuten aus der Staatskasse zu zahlende Vergütung verbindlich sind, diesen Vergütungssätzen darüber hinaus jedoch sowohl nach dem Willen des Gesetzgebers als auch nach dem Inhalt der gesetzlichen Regelung auch für die Vergütung bei vermögenden Betreuten eine Richtlinienfunktion zu (vgl. hierzu ausführlich Senatsbeschlüsse, a.a.0., m. w. N.).
  • BayObLG, 15.12.1999 - 3Z BR 330/99

    Höhe des aus dem Vermögen des Betroffenen zu zahlenden Stundensatzes des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.11.2000 - 20 W 106/00
    Die Heranziehung der Stundensätze des § 1 BVormVG als Orientierungshilfe für die Vergütung des Berufsbetreuers bei vermögenden Betreuten hat nun auch der Bundesgerichtshof durch Beschluss vom 31. August 2000 ­ Az.: XVII ZB 217/99 ­ (dokumentiert bei Juris) aufgrund der Vorlageentscheidung des BayObLG vom 15. Dezember 1999 (FamRZ 2000, 318) gegen die vorausgegangene Entscheidung des OLG Zweibrücken (FamRZ 2000, 180) bestätigt.
  • BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 1970/99

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Vergütung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.11.2000 - 20 W 106/00
    Deshalb kann nach neuem Recht im Anschluss an die neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (FamRZ 2000, 729 und BVerfGE 101, 331) auf von dem Betreuer oder bestimmten Berufsgruppen vorgelegte Kalkulationen der Sach- und Personalkosten nicht abgestellt werden.
  • AG Starnberg, 17.04.2001 - XVII 163/97

    130 DM bei Verwaltung eines großen Vermögens

    OLG Rpfleger 2001, 127 = BtPrax 2001, 80; OLG Frankfurt Rpfleger 2001, 130; ebenso - noch vor der Entscheidung des BGH - OLG Frankfurt Rpfleger 2000, 498; OLG Düsseldorf FamRZ 2000, 1533 = Rpfleger 2000, 500 = BtPrax 2000, 219; OLG Brandenburg MDR 2001, 277).

    Soweit das OLG Frankfurt (Rpfleger 2001, 130) bei der von einem Sozialpädagogen durchgeführten und besondere Schwierigkeiten aufwerfenden Verwaltung eines Vermögens von 3, 5 Mio. DM einen Nettostundensatz von lediglich 80, 00 DM (anstelle eines gerechtfertigten Nettostundensatzes in Höhe von 130, 00 DM) für angemessen hält, ist diese Entscheidung - vom Ergebnis her betrachtet - derart abwegig, dass sie vom erkennenden Gericht von vornherein nicht in seine Entscheidungsfindung einbezogen werden muss.

  • BayObLG, 15.09.2004 - 3Z BR 128/04

    Vergütungsstundensatz des Betreuungsvereins

    Der Senat (BtPrax 2002, 164) hat sich dem wie die überwiegende Rechtsprechung (z.B. OLG Karlsruhe NJW 2001, 1220; OLG Frankfurt FamRZ 2001, 711; OLG Zweibrücken BtPrax 2001, 78; OLG Schleswig MDR 2001, 994) angeschlossen.
  • LG Karlsruhe, 18.07.2003 - 11 T 430/02

    Vergütung des anwaltlichen Betreuers: Abschluss eines Grabpflegevertrages als

    Nach einhelliger Ansicht in der höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung stellen diese Sätze im Rahmen der gemäß §§ 1908 i Abs. 1 Satz 1, 1836 Abs. 2 BGB nach den für die Führung der Betreuung nutzbaren Fachkenntnissen des Betreuers sowie nach dem Umfang und der Schwierigkeit der geführten Geschäfte nach billigem Ermessen zu bestimmenden Vergütung eine wesentliche Orientierungshilfe und Richtlinie dar, die nicht unterschritten werden darf, im Regelfall aber auch angemessen ist und daher auch nur in Ausnahmefällen überschritten werden darf (BGH NJW 2000, 3709; OLG Karlsruhe, NJW 2001, 1220; OLG Frankfurt, Rpfleger 2001, 130).
  • BayObLG, 20.02.2002 - 3Z BR 36/02

    Vergütung von Betreuern bemittelter Betreuter

    Schließlich werden diese Grundsätze auch von anderen Oberlandesgerichten angewendet (vgl. OLG Frankfurt am Main FGPrax 2001, 73; OLG Hamm FamRZ 2001, 655 [LS]; OLG Karlsruhe FGPax 2001, 72; SchlHOLG MDR 2001, 994 und BtPrax 2001, 259; Thür.OLG Rpfleger 2001, 127/128; OLG Zweibrücken BtPrax 2001, 78).
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