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   OLG Frankfurt, 28.01.2003 - 20 W 167/02   

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https://dejure.org/2003,5731
OLG Frankfurt, 28.01.2003 - 20 W 167/02 (https://dejure.org/2003,5731)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.01.2003 - 20 W 167/02 (https://dejure.org/2003,5731)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. Januar 2003 - 20 W 167/02 (https://dejure.org/2003,5731)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 23 Abs 1 WoEigG, § 23 Abs 4 S 1 WoEigG, § 24 Abs 2 WoEigG
    Wohnungseigentum: Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit eines Beschlusses bei Einberufung der Eigentümerversammlung durch einen Scheinverwalter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ungültigkeitserklärung einer Verwalterbestellung in Wohnungseigentumssachen mangels Einstimmigkeit; Einberufung einer Eigentümerversammlung durch nicht mehr gültigen Verwalter; Unwirksamkeit von mehrheitlichen Eigentümerbeschlüssen mangels wirksamer Durchführung der ...

  • Judicialis

    WEG § 4 Abs. 1; ; WEG § 23 Abs. 1; ; WEG § 24 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 23 Abs. 1; WEG § 24 Abs. 2; WEG § 4 Abs. 1
    Einberufungsmangel einer Wohnungseigentümerversammlung führt zur Anfechtbarkeit der gefassten Beschlüsse

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wirksame Einberufung der Versammlung durch Scheinverwalter?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Stuttgart, 18.12.1985 - 8 W 338/85
    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.01.2003 - 20 W 167/02
    Die Einberufung der Eigentümerversammlung durch einen nicht gemäss § 24 Abs. 1 oder Abs. 3 WEG Befugten führt aber entgegen der Meinung der Antragsteller nach ganz überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur nur zur Anfechtbarkeit, nicht aber zur Nichtigkeit der in dieser Versammlung gefassten Beschlüsse (BayObLG in ständiger Rechtsprechung, vgl. z. B. schon MDR 1982, 322 und zuletzt den Beschluss vom 07.02.2000 in NZM 2002, 346, 347; OLG Köln WE 1996, 311, 312; Palandt/Bassenge, aaO., § 24, Rdnr. 2; Niedenführ/Schulze: WEG, 6. Aufl., § 24 Rdnr. 6; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 8. Aufl., § 23, Rdnr. 145 und Zitate in Fußnote 1, Seite 827; anderer Auffassung: Weitnauer-Lüke: WEG, 8. Aufl., § 23, Rdnr. 15; OLG Stuttgart NJW-RR 1986, 315, 316).
  • OLG Hamm, 08.12.1992 - 15 W 218/91

    Mangel bei der Einberufung einer Eigentümerversammlung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.01.2003 - 20 W 167/02
    Es kann deshalb dahingestellt bleiben, ob die Anfechtung der in der Versammlung vom 12.12.2000 gefassten Mehrheitsbeschlüsse allein wegen eines nach Auffassung der Antragsteller vorliegenden Einberufungsmangels schon deshalb gegen Treu und Glauben verstößt, weil die Antragsteller der Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung der Versammlung trotz der Kenntnis aller nach ihrer Meinung den Einberufungsmangel ergebenden Umstände nicht entgegengetreten sind (BayObLG NJW-RR 1992, 910; OLG Hamm NJW-RR 1993, 468, 469; Merle, aaO., § 43, Rdnr. 102).
  • BayObLG, 02.04.1992 - 2Z BR 4/92

    Rechtsschutzbedürfnis bei Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses aufgrund eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.01.2003 - 20 W 167/02
    Es kann deshalb dahingestellt bleiben, ob die Anfechtung der in der Versammlung vom 12.12.2000 gefassten Mehrheitsbeschlüsse allein wegen eines nach Auffassung der Antragsteller vorliegenden Einberufungsmangels schon deshalb gegen Treu und Glauben verstößt, weil die Antragsteller der Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung der Versammlung trotz der Kenntnis aller nach ihrer Meinung den Einberufungsmangel ergebenden Umstände nicht entgegengetreten sind (BayObLG NJW-RR 1992, 910; OLG Hamm NJW-RR 1993, 468, 469; Merle, aaO., § 43, Rdnr. 102).
  • BayObLG, 24.11.1981 - Allg. Reg. 64/81

    Teilung eines mehreren Miteigentümer gehörenden Mietgrundstücks in

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.01.2003 - 20 W 167/02
    Die Einberufung der Eigentümerversammlung durch einen nicht gemäss § 24 Abs. 1 oder Abs. 3 WEG Befugten führt aber entgegen der Meinung der Antragsteller nach ganz überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur nur zur Anfechtbarkeit, nicht aber zur Nichtigkeit der in dieser Versammlung gefassten Beschlüsse (BayObLG in ständiger Rechtsprechung, vgl. z. B. schon MDR 1982, 322 und zuletzt den Beschluss vom 07.02.2000 in NZM 2002, 346, 347; OLG Köln WE 1996, 311, 312; Palandt/Bassenge, aaO., § 24, Rdnr. 2; Niedenführ/Schulze: WEG, 6. Aufl., § 24 Rdnr. 6; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 8. Aufl., § 23, Rdnr. 145 und Zitate in Fußnote 1, Seite 827; anderer Auffassung: Weitnauer-Lüke: WEG, 8. Aufl., § 23, Rdnr. 15; OLG Stuttgart NJW-RR 1986, 315, 316).
  • OLG Frankfurt, 06.02.1985 - 20 W 438/84

    Anfechtung eines Eigentümerversammlungsbeschlusses wegen Einberufungsmangel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.01.2003 - 20 W 167/02
    Die herrschende Meinung, der auch das Landgericht gefolgt ist, vertritt auch der Senat in ständiger Rechtsprechung (OLGZ 1985, 142, 143; Beschluss vom 12.07.2001 -20 W 305/99-).
  • BayObLG, 07.02.2002 - 2Z BR 161/01

    Zustellungsvertretung der Wohnungseigentümer bei Streit über Wirksamkeit des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.01.2003 - 20 W 167/02
    Die Einberufung der Eigentümerversammlung durch einen nicht gemäss § 24 Abs. 1 oder Abs. 3 WEG Befugten führt aber entgegen der Meinung der Antragsteller nach ganz überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur nur zur Anfechtbarkeit, nicht aber zur Nichtigkeit der in dieser Versammlung gefassten Beschlüsse (BayObLG in ständiger Rechtsprechung, vgl. z. B. schon MDR 1982, 322 und zuletzt den Beschluss vom 07.02.2000 in NZM 2002, 346, 347; OLG Köln WE 1996, 311, 312; Palandt/Bassenge, aaO., § 24, Rdnr. 2; Niedenführ/Schulze: WEG, 6. Aufl., § 24 Rdnr. 6; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 8. Aufl., § 23, Rdnr. 145 und Zitate in Fußnote 1, Seite 827; anderer Auffassung: Weitnauer-Lüke: WEG, 8. Aufl., § 23, Rdnr. 15; OLG Stuttgart NJW-RR 1986, 315, 316).
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