Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 10.05.2012 - I-20 W 20/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Eine einstweilige Verfügung wegen des Fehlens eines Impressums erfasst nicht auch die "hinreichende Erreichbarkeit” des Impressums / Zur einschränkenden Auslegung einer einstweiligen Verfügung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vollstreckung eines Unterlassungstitels auf Betrieb einer Internetpräsenz ohne Erreichbarkeit der Impressumangaben
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
TMG § 5; ZPO § 890
Vollstreckung eines Unterlassungstitels auf Betrieb einer Internetpräsenz ohne Impressum - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Impressums-Abmahnungen: Zur Reichweite der Unterlassungserklärung
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Vollstreckung eines Unterlassungstitels gegen Internetpräsenz ohne Impressumangaben betrifft nicht deren Erreichbarkeit
Wird zitiert von ... (3)
- VG Schleswig, 09.10.2013 - 8 A 14/12
Anordnungen des ULD betreffend Fanpages bei Facebook aufgehoben
Zwar dürfte sie als Betreiberin einer Fanpage als Diensteanbieter iSd § 2 Satz 1 Nr. 1 TMG anzusehen sein, wonach Diensteanbieter jede natürliche oder juristische Person ist, die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt (zur Qualifizierung von Fanpages als Telemedien: Ergebnisbericht der Arbeitsgruppe des AK I "Staatsrecht und Verwaltung" zum Datenschutz in sozialen Netzwerken vom 04. April 2012, Seite 9; Wissenschaftlicher Dienst des Schleswig-Holsteinischen Landtages, Stellungnahme vom 24.11.2011 zur Facebook-Kampagne des ULD , S. 12, www.datenschutzzentrum.de; Inhaber eines geschäftlich genutzten Facebook-Accounts als Diensteanbieter von Telemedien: LG Aschaffenburg, Urteil vom 19.08.2011 - 2 HKO 54/11, 2 HKO 54/11 -, juris; offengelassen durch: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.05.2012 - I-20 W 20/12 -, juris), jedoch fehlt der Klägerin die datenschutzrechtliche (Mit-)Verantwortlichkeit für die durch den Besuch einer Fanpage ausgelöste Erhebung, Verwendung und Verarbeitung personenbezogener Daten (im Folgenden zusammenfassend: Datenverarbeitung) durch die Beigeladene. - VG Schleswig, 09.10.2013 - 8 A 218/11
Anordnungen des ULD betreffend Fanpages bei Facebook aufgehoben
Zwar dürfte sie als Betreiberin einer Fanpage als Diensteanbieter iSd § 2 Satz 1 Nr. 1 TMG anzusehen sein, wonach Diensteanbieter jede natürliche oder juristische Person ist, die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt (zur Qualifizierung von Fanpages als Telemedien: Ergebnisbericht der Arbeitsgruppe des AK I "Staatsrecht und Verwaltung" zum Datenschutz in sozialen Netzwerken vom 04. April 2012, Seite 9; Wissenschaftlicher Dienst des Schleswig-Holsteinischen Landtages, Stellungnahme vom 24.11.2011 zur Facebook-Kampagne des ULD, S. 12, www.datenschutzzentrum.de; Inhaber eines geschäftlich genutzten Facebook-Accounts als Diensteanbieter von Telemedien: LG Aschaffenburg, Urteil vom 19.08.2011 - 2 HKO 54/11, 2 HKO 54/11 -, juris; offengelassen durch: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.05.2012 - I-20 W 20/12 -, juris), jedoch fehlt der Klägerin die datenschutzrechtliche (Mit-)Verantwortlichkeit für die durch den Besuch einer Fanpage ausgelöste Erhebung, Verwendung und Verarbeitung personenbezogener Daten (im Folgenden zusammenfassend: Datenverarbeitung) durch die Beigeladene. - VG Schleswig, 09.10.2013 - 8 A 37/12
Anordnungen des ULD betreffend Fanpages bei Facebook aufgehoben
Zwar dürfte sie als Betreiberin einer Fanpage als Diensteanbieter iSd § 2 Satz 1 Nr. 1 TMG anzusehen sein, wonach Diensteanbieter jede natürliche oder juristische Person ist, die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt (zur Qualifizierung von Fanpages als Telemedien: Ergebnisbericht der Arbeitsgruppe des AK I "Staatsrecht und Verwaltung" zum Datenschutz in sozialen Netzwerken vom 04. April 2012, Seite 9; Wissenschaftlicher Dienst des Schleswig-Holsteinischen Landtages, Stellungnahme vom 24.11.2011 zur Facebook-Kampagne des ULD , S. 12, www.datenschutzzentrum.de; Inhaber eines geschäftlich genutzten Facebook-Accounts als Diensteanbieter von Telemedien: LG Aschaffenburg, Urteil vom 19.08.2011 - 2 HKO 54/11, 2 HKO 54/11 -, juris; offengelassen durch: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.05.2012 - I-20 W 20/12 -, juris), jedoch fehlt der Klägerin die datenschutzrechtliche (Mit-)Verantwortlichkeit für die durch den Besuch einer Fanpage ausgelöste Erhebung, Verwendung und Verarbeitung personenbezogener Daten (im Folgenden zusammenfassend: Datenverarbeitung) durch die Beigeladene.