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   OLG Frankfurt, 22.06.2004 - 20 W 230/01   

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https://dejure.org/2004,4545
OLG Frankfurt, 22.06.2004 - 20 W 230/01 (https://dejure.org/2004,4545)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.06.2004 - 20 W 230/01 (https://dejure.org/2004,4545)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Juni 2004 - 20 W 230/01 (https://dejure.org/2004,4545)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 43 WoEigG, § 44 WoEigG, § 45 Abs 1 WoEigG
    Wohnungseigentumsverfahren: Unzulässigkeit des Rechtsmittels bei Hauptsacheerledigung; Erledigung eines Beschlusses über die Verwalterbestellung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels bei Erledigung der Hauptsache; Prüfung der Erledigung einer Hauptsache von Amts wegen im Wohnungseigentumsverfahren; Erledigung eines Verfahrens über die Anfechtung eines Beschlusses; Zulässigkeit eines Rechtsmittels bei Beschränkung des ...

  • Wolters Kluwer

    (Wohnungseigentumsverfahren: Unzulässigkeit des Rechtsmittels bei Hauptsacheerledigung; Erledigung eines Beschlusses über die Verwalterbestellung)

  • Judicialis

    WEG § 43

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 43
    Prüfung der Hauptsacheerledigung im Wohnungseigentumsverfahren von Amts wegen und Folgen dieser bei Beschränkung des Rechtsmittels auf die Kosten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Hauptsacheerledigung im Wohnungseigentumsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BayObLG, 09.08.1990 - BReg. 1b Z 25/90
    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.06.2004 - 20 W 230/01
    Ein wichtiger Grund für die vorzeitige Abberufung des Verwalters liegt dann vor, wenn den Wohnungseigentümern oder einzelnen von ihnen unter Berücksichtigung aller, nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter Umstände nach Treu und Glauben eine Fortsetzung der Zusammenarbeit mit dem Verwalter nicht mehr zugemutet werden kann, insbesondere weil das erforderliche Vertrauensverhältnis zerstört ist (vgl. BayObLG ZMR 2000, 321 m. w. N.; WuM 1990, 464).

    Dabei können alle Vorfälle bis zum Schluss des Beschwerdeverfahrens berücksichtigt werden (BayObLG WuM 1990, 464).

    Ob der jeweils zu beurteilende Sachverhalt den unbestimmten Rechtsbegriff des "wichtigen Grundes" erfüllt, wäre eine vom Rechtsbeschwerdegericht nachprüfbare Rechtsfrage gewesen (vgl. BayObLG WuM 1990, 464; vgl. auch Senat WE 1989, 31).

  • BayObLG, 17.01.2000 - 2Z BR 120/99

    Abberufung des Hausverwalters durch die Wohnungseigentümer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.06.2004 - 20 W 230/01
    Wegen der Besonderheiten der Willensbildung und Entscheidung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft muss die Abberufung zwar nicht innerhalb der Zweiwochenfrist, jedoch innerhalb angemessener Frist geschehen (vgl. BayObLG ZMR 2000, 321 m. w. N.; Bärmann/Pick/Merle, a.a.0., § 26 Rz. 168; vgl. auch Senat NJW 1975, 545).

    Für einzelne Wohnungseigentümer, die dieses Ziel verfolgen, bedeutet dies, dass sie wenn auch nicht innerhalb von zwei Wochen, so doch innerhalb einer den Umständen nach angemessenen Frist die Einberufung einer Eigentümerversammlung mit diesen Beschlussgegenständen verlangen müssen (vgl. BayObLG ZMR 2000, 321 m. w. N.; ZMR 1999, 575).

    Ein wichtiger Grund für die vorzeitige Abberufung des Verwalters liegt dann vor, wenn den Wohnungseigentümern oder einzelnen von ihnen unter Berücksichtigung aller, nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter Umstände nach Treu und Glauben eine Fortsetzung der Zusammenarbeit mit dem Verwalter nicht mehr zugemutet werden kann, insbesondere weil das erforderliche Vertrauensverhältnis zerstört ist (vgl. BayObLG ZMR 2000, 321 m. w. N.; WuM 1990, 464).

  • BayObLG, 06.08.1985 - BReg. 2 Z 45/85

    Sofortige Abberufung eines Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage aus wichtigem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.06.2004 - 20 W 230/01
    Dabei braucht das Gericht die übrigen Wohnungseigentümer nicht zur Mitwirkung beim Abberufungsbeschluss zu verpflichten, sondern kann die Abberufung aufgrund seiner Regelungskompetenz gemäß § 43 Abs. 2 WEG unmittelbar anordnen (vgl. Bärmann/Pick/Merle, a.a.0., § 26 Rz. 203; Staudinger/Bub, a.a.O., § 26 WEG Rz. 470; BayObLG NJW-RR 1986, 445; OLG Celle ZWE 2002, 474).

    Weiter kann die Abberufung allerdings nicht auf Gründe gestützt werden, auf die sich eine dem Verwalter erteilte Entlastung erstreckt (BayObLG NJW-RR 1986, 445).

  • BayObLG, 23.12.2003 - 2Z BR 185/03

    Unzulässigkeit des Fortsetzungsfeststellungsantrag bei Erledigung der Hauptsache

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.06.2004 - 20 W 230/01
    Für die hier verfahrensgegenständliche Wahl des Verwaltungsbeirates kann nichts anderes gelten (vgl. auch BayObLG WuM 2004, 112).

    Darüber hinaus ergäbe sich dies daraus, dass auch an der insoweit begehrten Feststellung ein Rechtsschutzinteresse nicht bestünde, worauf die Beteiligten zu 2) und 4) zu Recht hingewiesen haben; die Fortsetzung eines in der Hauptsache erledigten Verfahrens zum Zwecke der Feststellung der Rechtswidrigkeit ist im FGG nicht vorgesehen (vgl. dazu auch Keidel/Kuntze/Kahl, a.a.O., § 19 Rz. 86; BayObLG WuM 2004, 112, jeweils m. w. N.).

  • BayObLG, 23.07.1992 - 2Z BR 53/92

    Kostentragung bei Rücknahme eines Rechtsmittels

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.06.2004 - 20 W 230/01
    Zum anderen wären die als Ermessensentscheidungen ergangenen Kostenentscheidungen der Vorinstanzen durch den Senat als Rechtsbeschwerdegericht ohnehin nur auf ihre Gesetzmäßigkeit (§ 27 FGG) zu überprüfen, nämlich darauf, ob von ungenügenden und verfahrenswidrigen Feststellungen ausgegangen wurde, ob wesentliche Umstände außer Betracht gelassen wurden, ob gegen die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen wurde, oder ob von dem Ermessen an dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwider laufender oder die Grenzen des eingeräumten Ermessens überschreitender und damit rechtlich fehlerhafter Gebrauch gemacht wurde (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt Beschluss vom 09.02.2004, 20 W 47/04; BayObLG WuM 1992, 569; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 47 Rz. 23; vgl. auch Staudinger/Wenzel, a.a.O., § 47 WEG Rz. 34; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 47 Rz. 56, jeweils m. w. N.).
  • BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.06.2004 - 20 W 230/01
    Zwar hätte dem Abberufungsantrag nicht der Negativbeschluss der Wohnungseigentümer aus der Eigentümerversammlung vom 08.08.2000 zu Tagesordnungspunkt 17 entgegen gestanden (vgl. dazu BayObLG FGPrax 2004, 60), wenn man denn dessen Anfechtung nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (FGPrax 2001, 231) für möglich und auch erforderlich halten wollte.
  • BayObLG, 10.01.1997 - 2Z BR 35/96

    Abrechnung laufender Betriebskosten in Wohnanlage - Selbständige

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.06.2004 - 20 W 230/01
    Nach einhelliger Auffassung, der sich der Senat in ständiger Rechtsprechung angeschlossen hat (vgl. zuletzt Beschluss vom 02.02.2004, 20 W 491/02) erledigt sich das Verfahren über die Anfechtung eines Beschlusses, durch den ein Verwalter bestellt wird, in der Hauptsache, wenn der Zeitraum, für den die Verwalterbestellung erfolgt, abgelaufen ist (vgl. auch OLG Hamm, WE 1996, 33; BayObLG NJW-RR 1997, 715; Bärmann/Pick/Merle, a.a.0., § 44 Rz. 97).
  • OLG Celle, 14.02.2002 - 4 W 6/02

    Wohnungseigentum; Beschwerde; Zustellung ; Antragsschrift;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.06.2004 - 20 W 230/01
    Dabei braucht das Gericht die übrigen Wohnungseigentümer nicht zur Mitwirkung beim Abberufungsbeschluss zu verpflichten, sondern kann die Abberufung aufgrund seiner Regelungskompetenz gemäß § 43 Abs. 2 WEG unmittelbar anordnen (vgl. Bärmann/Pick/Merle, a.a.0., § 26 Rz. 203; Staudinger/Bub, a.a.O., § 26 WEG Rz. 470; BayObLG NJW-RR 1986, 445; OLG Celle ZWE 2002, 474).
  • BayObLG, 09.10.2003 - 2Z BR 131/03

    Verpflichtungsantrag nach vorangegangenem Ablehnungsbeschluss -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.06.2004 - 20 W 230/01
    Zwar hätte dem Abberufungsantrag nicht der Negativbeschluss der Wohnungseigentümer aus der Eigentümerversammlung vom 08.08.2000 zu Tagesordnungspunkt 17 entgegen gestanden (vgl. dazu BayObLG FGPrax 2004, 60), wenn man denn dessen Anfechtung nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (FGPrax 2001, 231) für möglich und auch erforderlich halten wollte.
  • BayObLG, 30.09.1992 - 2Z BR 61/92

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde trotz Erledigung der Hauptsache

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.06.2004 - 20 W 230/01
    Dies gilt allenfalls dann nicht, wenn der Rechtsmittelführer das Rechtsmittel auf die Kosten beschränkt (vgl. Bärmann/Pick/Merle, a.a.0., § 44 Rz. 98; BayObLG WE 1989, 58; WE 1991, 55; WuM 1992, 644; WuM 1994, 573; NZM 1999, 320; NZM 2000, 686; OLG Düsseldorf WE 1997, 311).
  • OLG Frankfurt, 13.09.1974 - 20 W 475/74
  • OLG Frankfurt, 08.02.2005 - 20 W 231/01

    Wohnungseigentumsverfahren wegen Beschlussanfechtung und Auskunft durch den

    Zur Begründung verweist der Senat auf die Ausführungen im Beschluss vom 22.06.2004, 20 W 230/01, Seiten 6 ff, der ebenfalls diese Gemeinschaft betrifft; dort hat der Senat zu einer dem hiesigen Wohnungseigentümerbeschluss zeitlich nachfolgenden Bestellung von Verwaltungsratsmitgliedern diesbezügliche Ausführungen gemacht, die hier entsprechend gelten.
  • OLG Frankfurt, 29.05.2007 - 20 W 493/06

    Verwalterbestellung durch eine Wohnungseigentümerversammlung:

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats führt die Hauptsacheerledigung im Rechtsbeschwerdeverfahren in der Regel zur Unzulässigkeit des Rechtsmittels, weil dem Beschwerdeführer wegen der Erledigung das Rechtsschutzbedürfnis für die Überprüfung der vorhergehenden Entscheidung fehlt (Beschluss vom 22.06.2004 -20 W 230/01- OLGR 2005, 28-; vgl. auch Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 44, Rdnr. 98).

    Nach einhelliger Auffassung, der sich der Senat in ständiger Rechtsprechung angeschlossen hat (vgl. ebenfalls OLGR 2005, 28), erledigt sich das Verfahren über die Anfechtung eines Beschlusses, durch den ein Verwalter bestellt wird, in der Hauptsache, wenn der Zeitraum, für den die Verwalterbestellung erfolgt, abgelaufen ist (so auch OLG Köln, aaO. ; BayObLG NJW-RR 1997, 715, 717; OLG Hamm NZM 1999, 227; Palandt/Bassenge, aaO., § 26, Rdnr. 5; Niedenführ/Schulze, aaO. , § 26, Rdnr. 20).

  • OLG Frankfurt, 28.11.2005 - 20 W 138/03

    Streit zwischen Wohnungseigentümern um eine Dachgeschossnutzung zu Wohnzwecken

    Eine entsprechende Anwendung der Vorschriften anderer Prozessordnungen kommt nicht in Betracht (vgl. BayObLG ZMR 2004, 358; ZMR 2004, 600; WuM 2004, 112, jeweils zitiert nach juris; Senat OLGR 2005, 28; Keidel/Kuntze/Kahl, FGG, 15. Aufl. § 19 Rz. 86 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Frankfurt, 03.04.2006 - 20 W 563/05

    Grundbuchverfahren: Rechtsmitteleinlegung ohne ausdrückliche Angabe, in wessen

    Die Fortsetzung eines in der Hauptsache erledigten Verfahrens zum Zweck der Feststellung der Rechtswidrigkeit ist im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit, zu dem auch das Grundbuchverfahren zählt, nicht vorgesehen (BayObLG ZMR 2004, 600; Senat OLGR 2005, 28, 29; OLG Zweibrücken MDR 2006, 290; Budde in Bauer/von Oefele: GBO, § 77, Rdnr. 5; Demharter, aaO., § 1, Rdnr. 56; Kahl in Keidel/Kuntze/Winkler: FGG, 15. Aufl., § 19, Rdnr. 86 und Nachweise in Fußnote 368).
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