Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 10.07.2003 - 20 W 466/02 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 45 Abs 1 WoEigG, § 48 Abs 3 WoEigG, § 30 Abs 2 KostO
Wohnungseigentumsverfahren: Geschäftswert und Beschwer bei Streit über die Duldung der Anbringung einer Parabolantennenanlage - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Anbringung einer Parabolantenne auf gemeinschaftlichem Eigentum; Gesteigertes Interesse am Empfang italienischer Fernsehsender; Bemessung des Beschwerdewerts und Zulässigkeit der Beschwerde
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 45 Abs. 1; WEG § 48 Abs. 3
Zur Duldung der Anbringung einer Parabolantennenanlage - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wohnungseigentum
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Offenbach, 15.05.2001 - 41 II 57/02
- LG Darmstadt, 16.10.2002 - 19 T 283/02
- LG Darmstadt, 16.10.2002 - 19 T 283/20
- OLG Frankfurt, 10.07.2003 - 20 W 466/02
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BayObLG, 24.03.1994 - 2Z BR 12/94
Nachteilige Veränderung des optischen Gesamteindrucks einer Wohnanlage als nicht …
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.07.2003 - 20 W 466/02
Es entspricht rechtsstaatlichen Grundsätzen, in Zweifelsfällen, zu denen auch solche gehören, in denen die Bestimmung des Geschäftswertes oder der Beschwer mangels konkreter Anhaltspunkte weitgehend Ermessenssache ist, von der Zulässigkeit eines Rechtsmittels auszugehen und in der Sache zu entscheiden (BayObLG WuM 1994, 565, 566; Senat Beschluss vom 18.02.200220 W 272/01-); so ist beispielsweise auch bei einer bloß optischen Beeinträchtigung eines Beschwerdeführers eine großzügige Schätzung vorzunehmen (KG WE 1995, 123). - OLG Düsseldorf, 05.12.1994 - 3 Wx 536/93
Zur Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei versäumter …
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.07.2003 - 20 W 466/02
Es entspricht rechtsstaatlichen Grundsätzen, in Zweifelsfällen, zu denen auch solche gehören, in denen die Bestimmung des Geschäftswertes oder der Beschwer mangels konkreter Anhaltspunkte weitgehend Ermessenssache ist, von der Zulässigkeit eines Rechtsmittels auszugehen und in der Sache zu entscheiden (BayObLG WuM 1994, 565, 566; Senat Beschluss vom 18.02.200220 W 272/01-); so ist beispielsweise auch bei einer bloß optischen Beeinträchtigung eines Beschwerdeführers eine großzügige Schätzung vorzunehmen (KG WE 1995, 123). - OLG Celle, 19.05.1994 - 4 W 350/93
Parabolantenne als bauliche Veränderung; Anspruch auf Zustimmung der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.07.2003 - 20 W 466/02
Für eine Unterschreitung des Regelsatzes besteht aber im Hinblick auf die in der tatsächlichen Auswirkung für das Nutzungsrecht vergleichbaren Sachverhalte, die der Anfechtung von Beschlüssen über die Nichtgestattung von Parabolanlagen oder von Beseitigungsanträgen zu Grunde liegen und für die ein Geschäftswert von 5.000,00 DM für angemessen erachtet worden ist (OLG Celle NJW-RR 1994, 977, 979), keine Veranlassung.
- OLG Frankfurt, 29.03.2004 - 20 W 343/03
Zulässigkeit der Beschwerde im Wohnungseigentumsverfahren: Beschwerdewert für ein …
Es entspricht rechtsstaatlichen Grundsätzen, in Zweifelsfällen, zu denen auch solche gehören, in denen die Bestimmung des Geschäftswertes oder der Beschwer mangels konkreter Anhaltspunkte weitgehend Ermessenssache ist, von der Zulässigkeit des Rechtsmittels auszugehen und in der Sache zu entscheiden (BayObLG WuM 1994, 565, 566; Senat Beschlüsse vom 18.02.2002 -20 W 271/01- und vom 10.07.2003 -20 W 466/2002-).Dabei wurde davon ausgegangen, dass sich der Geschäftswert eines Verfahrens, dass die Nutzung gemeinschaftlichen Eigentums zum Gegenstand hat, nach § 30 Abs. 2 KostO bemisst (Senat, Beschlüsse vom 16.09.2002 -20 W 146/2002- und vom 10.07.2003 -20 W 466/2002-).
- OLG Frankfurt, 02.12.2004 - 20 W 186/03
Wohnungseigentum: Beseitigungspflicht für eine Satellitenanlage in Ansehung eines …
Den Geschäftswert für das Verfahren der weiteren Beschwerde (§ 48 Abs. 3 WEG) und gemäß § 31 Abs. 1 KostO auch der Vorinstanzen hat der Senat nach dem Regelwert des § 30 Abs. 2 KostO festgesetzt, der nach der Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 16.09.2002 -20 W 146/2002- und vom 10.07.2003- 20 W 466/2002- ) bei einem Streit über die Nutzung des gemeinschaftlichen Eigentums maßgeblich ist. - OLG Frankfurt, 28.10.2010 - 20 W 122/07
Zulässigkeit von Parabolantennen im Wohnungseigentum
Den Geschäftswert für das Verfahren der weiteren Beschwerde (§ 48 Abs. 3 WEG a. F. ) und gemäß § 31 Abs. 1 KostO auch der Vorinstanzen hat der Senat nach dem Regelwert des § 30 Abs. 2 KostO festgesetzt, der nach der Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 16.09.2002 -20 W 146/2002- und vom 10.07.2003- 20 W 466/2002- ) bei einem Streit über die Nutzung des gemeinschaftlichen Eigentums maßgeblich ist.