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   OLG Frankfurt, 19.02.2007 - 20 W 5/07   

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https://dejure.org/2007,7698
OLG Frankfurt, 19.02.2007 - 20 W 5/07 (https://dejure.org/2007,7698)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.02.2007 - 20 W 5/07 (https://dejure.org/2007,7698)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Februar 2007 - 20 W 5/07 (https://dejure.org/2007,7698)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 13a Abs 3 FGG, § 43 Abs 1 WoEigG, § 574 Abs 1 Nr 2 ZPO
    Wohnungseigentumsverfahren: Zulassungserfordernis für sofortige weitere Beschwerde gegen Kostenfestsetzungbeschluss; Zuständigkeit des OLG

  • Wolters Kluwer

    Wohnungseigentumsverfahren: Zulassungserfordernis für sofortige weitere Beschwerde gegen Kostenfestsetzungbeschluss; Zuständigkeit des OLG

  • Judicialis

    FGG § 13 a; ; WEG § 43; ; ZPO § 574

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 13a; WEG § 43; ZPO § 574
    Anwendbarkeit der ZPO -Vorschriften über Kostenfestsetzungsverfahren im Wohnungseigentumsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Geltung der ZPO im Kostenfestsetzungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Geltung der allgemeinen Regelungen über die Rechtsmittel für Beschwerden gegen Kostenfestsetzungsbeschlüsse; Rechtmäßigkeit einer Kostenfestsetzung im Wohnungseigentumsverfahren; Umfang der Gerichtskostentragung bei der Kostenfestsetzung in Wohnungseigentumssachen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.09.2004 - V ZB 16/04

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Entscheidung über eine sofortige weitere

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.02.2007 - 20 W 5/07
    Dies gilt nach weitgehend einhelliger Auffassung auch hinsichtlich der Statthaftigkeit von Rechtsmitteln, so dass für das weitere Beschwerdeverfahren das Zulassungserfordernis nach § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO zu beachten ist (vgl. etwa Keidel/Kuntze/Zimmermann, FGG, 15. Aufl., § 13 a Rz. 68 a; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 45 Rz. 74; Staudinger/Wenzel, BGB, Stand Juli 2005, § 47 WEG Rz. 35; BGH NJW 2004, 3412).

    Dies ergibt sich bereits daraus, dass der Bundesgerichtshof in seiner Begründung des Beschlusses vom 28.09.2006 nunmehr wieder ausdrücklich auf seinen früheren Beschluss vom 30.09.2004 (NJW 2004, 3412) Bezug nimmt, in dem er auch unter Hinweis auf die oben genannte Rechtsprechung des Senats ausgesprochen hatte, dass im Rahmen der sofortigen weiteren Beschwerde an das Oberlandesgericht in Kostenfestsetzungsverfahren das Zulassungserfordernis nach § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO zu beachten sei.

    Bei der Kostenfestsetzung in Wohnungseigentumssachen ergibt sich die Pflicht, Gerichtskosten zu tragen, im (weiteren) Beschwerdeverfahren aus § 131 Abs. 1 KostO und nicht aus § 47 WEG (BayObLG WE 1996, 79; BGH WM 2006, 276; NJW 2004, 3412; Senat JurBüro 2002, 656; Beschluss vom 29.01.2007, 20 W 11/07; Staudinger/Wenzel, a.a.O., § 47 WEG Rz. 36).

    Die Entscheidung über die außergerichtlichen Kosten ergibt sich aus § 13 a Abs. 1 Satz 2 FGG, der auch auf ein unzulässiges Rechtsmittel anzuwenden ist (vgl. dazu Keidel/Kuntze/Zimmermann, a.a.O., § 13 a Rz. 33; BGH NJW 2004, 3412).

  • OLG Frankfurt, 26.03.2002 - 20 W 95/02

    Rechtsbeschwerde bei Kostenfestsetzung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.02.2007 - 20 W 5/07
    Der Senat hat sich dem bereits seit langem angeschlossen (JurBüro 2002, 656; ZWE 2006, 504).

    Bei der Kostenfestsetzung in Wohnungseigentumssachen ergibt sich die Pflicht, Gerichtskosten zu tragen, im (weiteren) Beschwerdeverfahren aus § 131 Abs. 1 KostO und nicht aus § 47 WEG (BayObLG WE 1996, 79; BGH WM 2006, 276; NJW 2004, 3412; Senat JurBüro 2002, 656; Beschluss vom 29.01.2007, 20 W 11/07; Staudinger/Wenzel, a.a.O., § 47 WEG Rz. 36).

  • BGH, 21.12.2005 - 3 StR 470/04

    Freisprüche im Mannesmann-Verfahren aufgehoben

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.02.2007 - 20 W 5/07
    Bei der Kostenfestsetzung in Wohnungseigentumssachen ergibt sich die Pflicht, Gerichtskosten zu tragen, im (weiteren) Beschwerdeverfahren aus § 131 Abs. 1 KostO und nicht aus § 47 WEG (BayObLG WE 1996, 79; BGH WM 2006, 276; NJW 2004, 3412; Senat JurBüro 2002, 656; Beschluss vom 29.01.2007, 20 W 11/07; Staudinger/Wenzel, a.a.O., § 47 WEG Rz. 36).
  • BGH, 28.09.2006 - V ZB 105/06

    Statthaftigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde in

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.02.2007 - 20 W 5/07
    Zur Entscheidung berufen ist allerdings das Oberlandesgericht und nicht der Bundesgerichtshof (BGH, Beschluss vom 28.09.2006, WuM 2006, 706).
  • BGH, 09.03.2006 - V ZB 164/05

    Erfallen der Terminsgebühr in Wohnungseigentumssachen bei Entscheidung ohne

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.02.2007 - 20 W 5/07
    Diese Ausführungen beziehen sich allerdings erkennbar auf den Instanzenzug bzw. die Zuständigkeitsregelungen in den §§ 27 ff. FGG und damit die - abgelehnte - Zuständigkeit des Bundesgerichtshofs, die dieser zuvor ausweislich einer vorangegangenen Entscheidung (vgl. Beschluss vom 09.03.2006, NJW 2006, 2495) angenommen hatte, und ziehen das oben dargelegte Zulassungserfordernis nicht in Zweifel.
  • OLG Frankfurt, 01.08.2006 - 20 W 318/06

    Kostenfestsetzung; Wohnungseigentumsverfahren: Statthaftigkeit eines von der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.02.2007 - 20 W 5/07
    Der Senat hat sich dem bereits seit langem angeschlossen (JurBüro 2002, 656; ZWE 2006, 504).
  • OLG Frankfurt, 20.03.2008 - 20 W 98/08

    Kostenfestsetzungsverfahren  in einer Wohnungseigentumssache: Anspruch eines in

    Nach Zulassung durch das Landgericht im angefochtenen Beschluss ist die sofortige weitere Beschwerde der Antragstellerin gemäß den §§ 43 Abs. 1 WEG a. F., 13 a Abs. 3 FGG, 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO statthaft; zur Entscheidung berufen ist das Oberlandesgericht und nicht der Bundesgerichtshof (vgl. insoweit Senat, Beschluss vom 19.02.2007, 20 W 5/07 = ZWE 2007, 370; BGH WuM 2006, 706; NJW-RR 2008, 305).

    Bei der Kostenfestsetzung in Wohnungseigentumssachen ergibt sich die Pflicht, Gerichtskosten zu tragen, im (weiteren) Beschwerdeverfahren aus § 131 Abs. 1 Kost0 und nicht aus § 47 WEG (vgl. Senat, Beschluss vom 19.02.2007, 20 W 5/07).

  • LG Wuppertal, 26.08.2008 - 6 T 550/08

    Streit über die Gebührenfestsetzung in einem streitigen Verfahren einer

    Eine Kostenentscheidung nach § 47 WEG (a.F.) kommt bei der Kostenfestsetzung in Wohnungseigentumssachen nicht in Betracht (OLG Frankfurt, ZWE 2007, 370).
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