Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 07.08.2000

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 13.03.2000 - 20 W 506/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5628
OLG Frankfurt, 13.03.2000 - 20 W 506/99 (https://dejure.org/2000,5628)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.03.2000 - 20 W 506/99 (https://dejure.org/2000,5628)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. März 2000 - 20 W 506/99 (https://dejure.org/2000,5628)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 28 Abs 2 FGG, § 28 Abs 3 FGG, § 1835 Abs 1 BGB
    Vorlage zum Bundesgerichtshof zur Frage der Erstattung von Mehrwertsteuer auf Auslagen des Berufsbetreuers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Vorlage zum Bundesgerichtshof zur Frage der Erstattung von Mehrwertsteuer auf Auslagen des Berufsbetreuers)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mehrwertsteuer bei Aufwendungsersatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2000, 111
  • Rpfleger 2000, 331
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 04.03.1981 - IVb ZB 552/80

    Nachholen der im Berufungsurteil unterbliebenen Zulassung der Revision durch ein

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2000 - 20 W 506/99
    Zwar wird einhellig die Auffassung vertreten, dass in den Fällen, in welchen das Gesetz eine weitere Beschwerde nur im Falle der Zulassung durch das Beschwerdegericht wie etwa in § 56 g Abs. 5 Satz 2 FGG und § 14 Abs. 3 Satz 2 KostO zulässt, eine Nachholung der Zulassungsentscheidung nicht möglich ist, sondern vom Beschwerdegericht bereits in dem in der Sache selbst ergehenden Beschluss ausgesprochen werden muss (vgl. BGH NJW 1981, 2755 ff und NJW 1999, 290; Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 56 g Rn. 32; OLG Karlsruhe FG Prax 1999, 183; OLG Zweibrücken, NJW 1999, 2125; BayObLG JurBüro 1989, 1135; Rohs/Wedewer, KostO, 3. Aufl., § 14 Rn. 36).
  • BGH, 28.10.1998 - VIII ZR 190/98

    Zulässigkeit der Revision wegen Verletzung rechtlichen Gehörs und eines fairen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2000 - 20 W 506/99
    Zwar wird einhellig die Auffassung vertreten, dass in den Fällen, in welchen das Gesetz eine weitere Beschwerde nur im Falle der Zulassung durch das Beschwerdegericht wie etwa in § 56 g Abs. 5 Satz 2 FGG und § 14 Abs. 3 Satz 2 KostO zulässt, eine Nachholung der Zulassungsentscheidung nicht möglich ist, sondern vom Beschwerdegericht bereits in dem in der Sache selbst ergehenden Beschluss ausgesprochen werden muss (vgl. BGH NJW 1981, 2755 ff und NJW 1999, 290; Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 56 g Rn. 32; OLG Karlsruhe FG Prax 1999, 183; OLG Zweibrücken, NJW 1999, 2125; BayObLG JurBüro 1989, 1135; Rohs/Wedewer, KostO, 3. Aufl., § 14 Rn. 36).
  • OLG Zweibrücken, 25.03.1999 - 3 W 52/99
    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2000 - 20 W 506/99
    Zwar wird einhellig die Auffassung vertreten, dass in den Fällen, in welchen das Gesetz eine weitere Beschwerde nur im Falle der Zulassung durch das Beschwerdegericht wie etwa in § 56 g Abs. 5 Satz 2 FGG und § 14 Abs. 3 Satz 2 KostO zulässt, eine Nachholung der Zulassungsentscheidung nicht möglich ist, sondern vom Beschwerdegericht bereits in dem in der Sache selbst ergehenden Beschluss ausgesprochen werden muss (vgl. BGH NJW 1981, 2755 ff und NJW 1999, 290; Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 56 g Rn. 32; OLG Karlsruhe FG Prax 1999, 183; OLG Zweibrücken, NJW 1999, 2125; BayObLG JurBüro 1989, 1135; Rohs/Wedewer, KostO, 3. Aufl., § 14 Rn. 36).
  • OLG Hamm, 19.10.1999 - 15 W 264/99
    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2000 - 20 W 506/99
    Der Senat bejaht dies in Übereinstimmung mit der Entscheidung des OLG Hamm vom 19. Oktober 1999 - 15 W 264/99 (BtPrax 2000, 37).
  • BayObLG, 06.11.1986 - BReg. 3 Z 79/86

    Berechnung der Vergütung eines Gebrechlichkeitspfleger

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2000 - 20 W 506/99
    Soweit die Vergütung des Betreuers nach altem Recht der Mehrwertsteuer unterlag, war diese Belastung somit bei der Bemessung der Höhe der Vergütung des Betreuers zu berücksichtigen (vgl. BayObLG RPfleger 1987, 67 und 1988, 529; Senatsbeschluss in FamRZ 1994, 1333; so jetzt auch BVerfG, Beschluss vom 15.12.1999 - 1 BvR 1032/96 veröffentlicht bei Juris).
  • BayObLG, 08.09.1988 - BReg. 3 Z 81/88

    Vergütung eines Berufsvormunds

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2000 - 20 W 506/99
    Soweit die Vergütung des Betreuers nach altem Recht der Mehrwertsteuer unterlag, war diese Belastung somit bei der Bemessung der Höhe der Vergütung des Betreuers zu berücksichtigen (vgl. BayObLG RPfleger 1987, 67 und 1988, 529; Senatsbeschluss in FamRZ 1994, 1333; so jetzt auch BVerfG, Beschluss vom 15.12.1999 - 1 BvR 1032/96 veröffentlicht bei Juris).
  • BGH, 14.11.1977 - II ZR 107/76

    Anspruch auf Provisionen aus Veräußerung von Grundstücken im Hamburger

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2000 - 20 W 506/99
    Denn sie stehen in untrennbarem Zusammenhang mit dem Auftrag bzw. der Betreuung und sind deshalb als notwendige Folgekosten einzuordnen (vgl. KG RPfleger 1983, 150 sowie zum Auftrag: BGH WM 1978, 115; Palandt/Sprau, BGB, 59. Aufl., § 670 Rn. 2).
  • KG, 11.01.1983 - 1 W 4179/82
    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2000 - 20 W 506/99
    Denn sie stehen in untrennbarem Zusammenhang mit dem Auftrag bzw. der Betreuung und sind deshalb als notwendige Folgekosten einzuordnen (vgl. KG RPfleger 1983, 150 sowie zum Auftrag: BGH WM 1978, 115; Palandt/Sprau, BGB, 59. Aufl., § 670 Rn. 2).
  • OLG Dresden, 08.09.1999 - 15 W 1444/99

    Rückerstattungsanspruch des umsatzsteuerpflichtigen Berufsbetreuer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2000 - 20 W 506/99
    Er ist an dieser Entscheidung jedoch gehindert, da er hierdurch von der auf sofortige weitere Beschwerde ergangenen Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden vom 08. September 1999 - 15 W 1444/99 (BtPrax 2000, 35 = Rpfleger 2000, 16) abweichen würde.
  • BGH, 22.11.1974 - IV ZR 195/73

    Umsatzsteuerpflicht für eine Vergütung, die ein Rechtsanwalt als Vormund erhält -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2000 - 20 W 506/99
    Zwar hat der BGH eine gesonderte Erstattung der Mehrwertsteuer für die Vergütung des Vormundes ausgeschlossen, da es sich insoweit um dessen persönliche Steuerschuld handelt (BGH NJW 1975, 210).
  • OLG Frankfurt, 12.04.1994 - 20 W 145/94

    Vergütung eines Berufsbetreuers; Tatsächlicher Zeitaufwand für Betreuung;

  • BVerfG - 1 BvR 1032/96 (anhängig)
  • OLG Dresden, 19.04.2000 - 15 W 190/00

    Erstattung der auf den Auslagenersatz des Berufsbetreuers entfallenden

    Der Anspruch ergibt sich unmittelbar aus dem § 1835 Abs. 1 und § 670 BGB zugrunde liegenden Begriff des Aufwendungsersatzes, der die anfallende Umsatzsteuer einschließt (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 19.10.1999, 15 W 264/99, BtPrax 2000, 37; OLG Frankfurt, Beschl. v. 13.03.2000, 20 W 506/99, n.v.).
  • OLG Celle, 20.08.2001 - 15 W 5/01

    Berufsbetreuer; Erstattungsanspruch ; Umsatzsteuerpflicht; Umsatzsteuer auf

    Der Senat folgt der nunmehr einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Frankfurt/Main BtPrax 2000, 131; OLG Hamm FamRZ 2000, 549; OLG Dresden FamRZ 2000, 851 unter Aufgabe seiner früheren Ansicht; OLG Brandenburg MDR 2001 33, 0LG Düsseldorf FamRZ 2001, 447 m. Anm., dass der BGH die Divergenzvorlage des OLG Frankfurt/Main zurückgegeben hat), wonach dem umsatzsteuerpflichtigen Berufsbetreuer die auf seine Auslagen anfallende Umsatzsteuer zu erstatten ist.
  • KG, 08.06.2004 - 1 W 238/02

    Betreuervergütung: Qualifikation als Rechtsbeistand für Erbrecht nach altem Recht

    Darüber hinaus weist das Gesetz die Entscheidung über die Zulassung einer Beschwerde dem Gericht zu, ohne zwischen Rechtspfleger und Richter zu unterscheiden (vgl. BayObLG, BtPrax 2001, 75; OLG Hamm, BtPrax 2000, 129; OLG Frankfurt, BtPrax 2000, 131; Keidel/Engelhardt, FGG, 15. Aufl., § 56g Rn. 31 und 34; Knittel, Betreuungsrecht, FGG, § 56g zu 2.5).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 07.08.2000 - 20 W 506/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,17034
OLG Frankfurt, 07.08.2000 - 20 W 506/99 (https://dejure.org/2000,17034)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.08.2000 - 20 W 506/99 (https://dejure.org/2000,17034)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. August 2000 - 20 W 506/99 (https://dejure.org/2000,17034)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht

    Mehrwertsteuer auf Auslagenersatz

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2000, 204
  • Rpfleger 2000, 550
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Dresden, 08.09.1999 - 15 W 1444/99

    Rückerstattungsanspruch des umsatzsteuerpflichtigen Berufsbetreuer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.08.2000 - 20 W 506/99
    Auf die sofortige weitere Beschwerde der Beteiligten zu 2) hat der Senat die Sache gemäß § 28 Abs. 2 FGG , dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt, da er sich an der beabsichtigten Zurückweisung der sofortigen weiteren Beschwerde durch die Entscheidung des 15. Zivilsenates des Oberlandesgerichts Dresden vom 08. September 1999 - 15 W 1444/99 (BtPrax 2000, 35 = Rpfleger 2000, 16), das die Erstattungsfähigkeit der auf den Auslagenersatz entfallenden Umsatzsteuer des Berufsbetreuers aus der Staatskasse verneint hatte, gehindert sah.

    Hieraus kann jedoch nicht der Umkehrschluss gezogen werden, damit solle für die Auslagen eine Erstattung der Umsatzsteuer ausgeschlossen werden (so noch OLG Dresden im Beschluss vom 08. September 1999, a. a. O.).

  • BGH, 22.11.1974 - IV ZR 195/73

    Umsatzsteuerpflicht für eine Vergütung, die ein Rechtsanwalt als Vormund erhält -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.08.2000 - 20 W 506/99
    Zwar hat der BGH eine gesonderte Erstattung der Mehrwertsteuer für die Vergütung des Vormundes ausgeschlossen, da es sich insoweit um dessen persönliche Steuerschuld handelt (BGH NJW 1975, 210).
  • OLG Dresden, 19.04.2000 - 15 W 190/00

    Erstattung der auf den Auslagenersatz des Berufsbetreuers entfallenden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.08.2000 - 20 W 506/99
    Der Bundesgerichtshof hat die Sache zur Entscheidung an den Senat zurückgegeben, nachdem das Oberlandesgericht Dresden nach Erlass des Vorlagebeschlusses seine abweichende Rechtsauffassung aufgegeben hat (Beschluss vom 19. April 2000 - 15 W 0190/00 - BtPrax 2000, 217).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.08.2000 - 20 W 506/99
    3 Z 81/88">1988, 529; Senatsbeschluss in FamRZ 1994, 1333; so jetzt auch BVerfG, Beschluss vom 15.12.1999 - 1 BvR 1032/9 - BtPrax 2000, 77.
  • KG, 11.01.1983 - 1 W 4179/82
    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.08.2000 - 20 W 506/99
    Denn sie stehen in untrennbarem Zusammenhang mit dem Auftrag bzw. der Betreuung und sind deshalb als notwendige Folgekosten einzuordnen (ebenso OLG Hamm BtPrax 2000, 37; vgl. auch KG RPfleger 1983, 150 sowie zum Auftrag: BGH WM 1978, 115; Palandt/Sprau, BGB, 59. Aufl., § 670 Rn. 2).
  • BGH, 14.11.1977 - II ZR 107/76

    Anspruch auf Provisionen aus Veräußerung von Grundstücken im Hamburger

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.08.2000 - 20 W 506/99
    Denn sie stehen in untrennbarem Zusammenhang mit dem Auftrag bzw. der Betreuung und sind deshalb als notwendige Folgekosten einzuordnen (ebenso OLG Hamm BtPrax 2000, 37; vgl. auch KG RPfleger 1983, 150 sowie zum Auftrag: BGH WM 1978, 115; Palandt/Sprau, BGB, 59. Aufl., § 670 Rn. 2).
  • OLG Hamm, 19.10.1999 - 15 W 264/99
    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.08.2000 - 20 W 506/99
    Denn sie stehen in untrennbarem Zusammenhang mit dem Auftrag bzw. der Betreuung und sind deshalb als notwendige Folgekosten einzuordnen (ebenso OLG Hamm BtPrax 2000, 37; vgl. auch KG RPfleger 1983, 150 sowie zum Auftrag: BGH WM 1978, 115; Palandt/Sprau, BGB, 59. Aufl., § 670 Rn. 2).
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