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OLG Frankfurt, 09.07.2004 - 20 W 66/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 47 WoEigG, § 91a ZPO
Wohnungseigentumsverfahren: Kostenentscheidung bei Erledigung des Verfahrens der weiteren Beschwerde - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erledigung der Hauptsache durch die nach Einlegung einer weiteren Beschwerde erfolgte Aufhebung eines angefochtenen Beschlusses seitens des Landgerichts; Möglichkeit der Auferlegung außergerichtlicher Kosten eines Beteiligten gegenüber der Staatskasse
- Wolters Kluwer
(Wohnungseigentumsverfahren: Kostenentscheidung bei Erledigung des Verfahrens der weiteren Beschwerde)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 47; ZPO § 91a
Zur Auferlegung außergerichtlicher Kosten des Beschwerdeführers auf die Staatskasse bei Aufhebung der angefochtenen Entscheidung durch das Gericht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 26.01.2004 - 19 T 35/04
- OLG Frankfurt, 09.07.2004 - 20 W 66/04