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   OLG Frankfurt, 21.07.2020 - 20 W 80/20   

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https://dejure.org/2020,48765
OLG Frankfurt, 21.07.2020 - 20 W 80/20 (https://dejure.org/2020,48765)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.07.2020 - 20 W 80/20 (https://dejure.org/2020,48765)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. Juli 2020 - 20 W 80/20 (https://dejure.org/2020,48765)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 12 Abs 1 Satz 1 GBO, § 46 Abs 1 GBV
    Berechtigtes Interesse an der Einsicht in das Grundbuch

  • notar-drkotz.de

    Berechtigtes Interesse an der Einsicht in das Grundbuch - Pflichtteilsberechtigter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Auskunft- und Belegeinsicht des/der Pflichtteilsberechtigten - Einsicht in das Grundbuch

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Recht auf Grundbucheinsicht im Erbfall

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Grundbucheinsichtsrecht von Pflichtteilsberechtigten

Papierfundstellen

  • FamRZ 2021, 1667
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 29.06.2016 - IV ZR 474/15

    Pflichtteilsergänzungsanspruch: Beginn des Laufs der Zehnjahresfrist bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.07.2020 - 20 W 80/20
    Die Zehnjahresfrist beginnt nur dann zu laufen, wenn der Erblasser nicht nur seine Rechtsstellung als Eigentümer endgültig aufgibt, sondern auch darauf verzichtet, den verschenkten Gegenstand - sei es aufgrund vorbehaltener dinglicher Rechte oder durch Vereinbarung schuldrechtlicher Ansprüche - im Wesentlichen weiterhin zu nutzen (BGHZ 125, 395, 398 f.; BGHZ 211, 38 Rn. 9 ff.).

    Dies gilt umso mehr, als hier schwierige rechtliche Fragen auftreten können, bei denen der Pflichtteilsberechtigte sonst keine Möglichkeit hätte, die Rechtsansicht des Grundbuchamts in Zweifel zu ziehen und überprüfen zu lassen (vgl. etwa zu den diffizilen Abgrenzungen bei einem Wohnungsrecht BGHZ 211, 38 Rn. 13 ff.).

  • OLG Braunschweig, 12.06.2019 - 1 W 41/19

    Erinnerung gegen die Versagung von Akteneinsicht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.07.2020 - 20 W 80/20
    Es muss dem Antragsteller gestattet sein, selbst zu prüfen, ob es unter Berücksichtigung des Zustandekommens des Geschäfts und der vereinbarten Gegenleistung Anhaltspunkte für eine teilunentgeltliche Übertragung gibt (OLG Karlsruhe NZG 2014, 1426, 1427; OLG Braunschweig FGPrax 2019, 153, 154).

    Daneben besteht ein berechtigtes Interesse für die Einsicht in das Grundbuch auch für einen Miterben für die Geltendmachung von Ausgleichsansprüchen nach §§ 2050 ff. BGB gegen einen anderen Miterben (OLG Braunschweig FGPrax 2019, 153, 154; OLG Bremen FGPrax 2020, 55).

  • OLG Bremen, 07.02.2020 - 3 W 1/20

    Beschwerde gegen die Versagung von Akteneinsicht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.07.2020 - 20 W 80/20
    Dem Pflichtteilsberechtigten wird Grundbucheinsicht auch dann gewährt, wenn inzwischen der Erbe oder ein Dritter als Rechtsnachfolger im Grundbuch eingetragen ist, weil es zur Klärung dient, ob Pflichtteilsergänzungsansprüche entstanden sind (OLG Frankfurt Rpfleger 2011, 430, 431; OLG München NJW-RR 2018, 1353, 1354; OLG Bremen FGPrax 2020, 55).

    Daneben besteht ein berechtigtes Interesse für die Einsicht in das Grundbuch auch für einen Miterben für die Geltendmachung von Ausgleichsansprüchen nach §§ 2050 ff. BGB gegen einen anderen Miterben (OLG Braunschweig FGPrax 2019, 153, 154; OLG Bremen FGPrax 2020, 55).

  • BGH, 27.04.1994 - IV ZR 132/93

    Begriff der Leistung; Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.07.2020 - 20 W 80/20
    Die Zehnjahresfrist beginnt nur dann zu laufen, wenn der Erblasser nicht nur seine Rechtsstellung als Eigentümer endgültig aufgibt, sondern auch darauf verzichtet, den verschenkten Gegenstand - sei es aufgrund vorbehaltener dinglicher Rechte oder durch Vereinbarung schuldrechtlicher Ansprüche - im Wesentlichen weiterhin zu nutzen (BGHZ 125, 395, 398 f.; BGHZ 211, 38 Rn. 9 ff.).
  • BGH, 17.08.2011 - V ZB 47/11

    Grundbuchverfahren: Einsichtnahmeanspruch des Herausgebers eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.07.2020 - 20 W 80/20
    Die Kenntnisnahme der Grundakten ist unter denselben Voraussetzungen zulässig wie diejenige des Grundbuchinhalts (BGH NJW-RR 2011, 1651 Rn. 17).
  • OLG Karlsruhe, 05.09.2013 - 11 Wx 57/13

    Grundbucheinsichtsrecht des Pflichtteilsberechtigten bei Grundstücksveräußerung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.07.2020 - 20 W 80/20
    Es muss dem Antragsteller gestattet sein, selbst zu prüfen, ob es unter Berücksichtigung des Zustandekommens des Geschäfts und der vereinbarten Gegenleistung Anhaltspunkte für eine teilunentgeltliche Übertragung gibt (OLG Karlsruhe NZG 2014, 1426, 1427; OLG Braunschweig FGPrax 2019, 153, 154).
  • BGH, 09.01.2020 - V ZB 98/19

    Öffentliches Interesse eines Mitglieds einer Volksvertretung für Anspruch auf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.07.2020 - 20 W 80/20
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass der in seinem informationellen Selbstbestimmungsrecht betroffene Eigentümer grundsätzlich vor der Gewährung der Einsicht nicht gehört wird und dass ihm gegen die erteilte Einsicht kein Beschwerderecht zusteht (BGH NJW 2020, 1511 Rn. 9, 17).
  • OLG Oldenburg, 30.09.2013 - 12 W 261/13

    Vorliegen eines berechtigten Interesses an der Einsicht des Grundbuchs bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.07.2020 - 20 W 80/20
    Allerdings ist bei einer "erweiterten" Einsicht in die Grundakten eine strenge Prüfung des berechtigten Interesses erforderlich, weil schuldrechtliche Verträge und Abreden nicht zu demjenigen Grundbuchinhalt gehören, auf dessen Publizität § 12 Abs. 1 GBO abzielt (vgl. OLG Dresden NJW-RR 2010, 1175; OLG Oldenburg FGPrax 2014, 18; OLG München MDR 2017, 30; OLG Düsseldorf FGPrax 2017, 58, 59; OLG Düsseldorf FGPrax 2018, 56; OLG München v. 26.07.2018 - 34 Wx 239/18, Juris-Rn. 15).
  • OLG München, 26.07.2018 - 34 Wx 239/18

    Zum Anspruch auf Grundbucheinsicht eines ehemaligen Lebensgefährten wegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.07.2020 - 20 W 80/20
    Allerdings ist bei einer "erweiterten" Einsicht in die Grundakten eine strenge Prüfung des berechtigten Interesses erforderlich, weil schuldrechtliche Verträge und Abreden nicht zu demjenigen Grundbuchinhalt gehören, auf dessen Publizität § 12 Abs. 1 GBO abzielt (vgl. OLG Dresden NJW-RR 2010, 1175; OLG Oldenburg FGPrax 2014, 18; OLG München MDR 2017, 30; OLG Düsseldorf FGPrax 2017, 58, 59; OLG Düsseldorf FGPrax 2018, 56; OLG München v. 26.07.2018 - 34 Wx 239/18, Juris-Rn. 15).
  • OLG Dresden, 03.12.2009 - 3 W 1228/09

    Einsicht des Grundstücksmaklers in die Grundakten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.07.2020 - 20 W 80/20
    Allerdings ist bei einer "erweiterten" Einsicht in die Grundakten eine strenge Prüfung des berechtigten Interesses erforderlich, weil schuldrechtliche Verträge und Abreden nicht zu demjenigen Grundbuchinhalt gehören, auf dessen Publizität § 12 Abs. 1 GBO abzielt (vgl. OLG Dresden NJW-RR 2010, 1175; OLG Oldenburg FGPrax 2014, 18; OLG München MDR 2017, 30; OLG Düsseldorf FGPrax 2017, 58, 59; OLG Düsseldorf FGPrax 2018, 56; OLG München v. 26.07.2018 - 34 Wx 239/18, Juris-Rn. 15).
  • OLG München, 10.10.2018 - 34 Wx 293/18

    Hinweis auf Stellung als Pflichtteilsberechtigter begründet alleine noch kein

  • OLG München, 17.10.2016 - 34 Wx 287/16

    Kein Grundbucheinsichtsrechts des früheren Berechtigten zur Durchsetzung eines

  • OLG Düsseldorf, 06.01.2017 - 3 Wx 270/16

    Umfang des Einsichtsrechts eines Maklers in das Grundbuch

  • OLG Düsseldorf, 09.09.2015 - 3 Wx 149/15

    Recht eines ehemaligen Eigentümers eines Grundstücks auf Einsicht in das

  • OLG Düsseldorf, 17.11.2017 - 3 Wx 213/17

    Zulässiges Rechtsmittel gegen eine die Grundbucheinsicht verweigernde

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