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   OLG Dresden, 15.07.2009 - 20 WF 577/09   

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https://dejure.org/2009,5420
OLG Dresden, 15.07.2009 - 20 WF 577/09 (https://dejure.org/2009,5420)
OLG Dresden, Entscheidung vom 15.07.2009 - 20 WF 577/09 (https://dejure.org/2009,5420)
OLG Dresden, Entscheidung vom 15. Juli 2009 - 20 WF 577/09 (https://dejure.org/2009,5420)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    §§ 127, 114 ZPO

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung des Unterhaltsbedarfs eines volljährigen Kindes

  • Judicialis

    BGB § 1610

  • fr-blog.com

    Unterhaltsbedarf eines volljährigen Kindes, das bei einem Elternteil lebt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1610
    Berechnung des Unterhaltsbedarfs eines volljährigen Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1661
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.10.2005 - XII ZR 34/03

    Berücksichtigung des Kindergeldes bei der Berechnung des Kindesunterhalts

    Auszug aus OLG Dresden, 15.07.2009 - 20 WF 577/09
    In einer solchen Konstellation ist der Unterhaltsbedarf des Berechtigten auf der Grundlage der 4. Altersstufe der Unterhaltstabelle auch allein nach den Einkünften des Zahlungspflichtigen zu bemessen, weil die Lebensstellung des volljährigen Kindes von dem Einkommen des Elternteils, der damit nicht einmal den eigenen angemessenen Selbstbehalt decken kann, nicht beeinflusst wird (im Ergebnis ebenso BGH FamRZ 2006, 99, 100 - rechte Spalte oben unter II. 1; OLG Celle FamRZ 2001, 47; OLG Dresden - 21. Zivilsenat -, Beschluss vom 01.08.2007, 21 WF 629/07; zustimmend Palandt/Diederichsen, 68. Aufl. 2009, § 1610 BGB Rn. 6).
  • OLG Celle, 02.05.2000 - 17 UF 236/99

    Klage auf Änderung eines Unterhaltstitels ; Anspruch auf Auskunftserteilung über

    Auszug aus OLG Dresden, 15.07.2009 - 20 WF 577/09
    In einer solchen Konstellation ist der Unterhaltsbedarf des Berechtigten auf der Grundlage der 4. Altersstufe der Unterhaltstabelle auch allein nach den Einkünften des Zahlungspflichtigen zu bemessen, weil die Lebensstellung des volljährigen Kindes von dem Einkommen des Elternteils, der damit nicht einmal den eigenen angemessenen Selbstbehalt decken kann, nicht beeinflusst wird (im Ergebnis ebenso BGH FamRZ 2006, 99, 100 - rechte Spalte oben unter II. 1; OLG Celle FamRZ 2001, 47; OLG Dresden - 21. Zivilsenat -, Beschluss vom 01.08.2007, 21 WF 629/07; zustimmend Palandt/Diederichsen, 68. Aufl. 2009, § 1610 BGB Rn. 6).
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