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   VGH Bayern, 03.05.2019 - 20 ZB 18.32363   

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https://dejure.org/2019,14212
VGH Bayern, 03.05.2019 - 20 ZB 18.32363 (https://dejure.org/2019,14212)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.05.2019 - 20 ZB 18.32363 (https://dejure.org/2019,14212)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. Mai 2019 - 20 ZB 18.32363 (https://dejure.org/2019,14212)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 36 Abs. 1, § 37 Abs. 1, § 38 Abs. 1; AufenthG § 58 Abs. 1
    Keine Verletzung subjektiv-öffentlicher Rechte durch rechtswidrig zu lang bemessene Ausreisefrist

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer Rechtsverletzung eines Asylbewerbers durch eine rechtswidrig zu großzügig bemessene Ausreisefrist (hier: 30 Tage)

  • rewis.io

    Keine Verletzung subjektiv-öffentlicher Rechte durch rechtswidrig zu lang bemessene Ausreisefrist

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen einer Rechtsverletzung eines Asylbewerbers durch eine rechtswidrig zu großzügig bemessene Ausreisefrist (hier: 30 Tage)

  • rechtsportal.de

    Keine Verletzung in subjektiv-öffentlichen Rechten durch rechtswidrig zu lang bemessene Ausreisefrist nach § 38 Abs. 1 Satz 1 AsylG ; Androhung; Abschiebung; öffentliches Recht; bemessene Ausreisefrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 15.01.2019 - 1 C 15.18

    Unwirksamkeit einer asylrechtlichen Unzulässigkeitsentscheidung nach

    Auszug aus VGH Bayern, 03.05.2019 - 20 ZB 18.32363
    Gegen die Einräumung eines subjektiven-öffentlichen Rechts des Asylbewerbers im Hinblick auf die Fristsetzung nach § 36 Abs. 1 AsylG spricht außerdem die Konzeption von § 37 Abs. 1 AsylG als rein verfahrensrechtliche Vorschrift, die als prozessuale Besonderheit im nationalen Recht dem asylrechtlichen Beschleunigungsgrundsatz Rechnung trägt (vgl. BVerwG, U.v. 15.1.2019 - 1 C 15/18 - juris Rn. 27, 29; zur Entstehungsgeschichte der Norm Funke-Kaiser in GK-Asyl, Stand März 2019, § 37 Rn. 10ff).

    Im Fall einer stattgebenden Entscheidung im Eilverfahren soll ausschließlich im Interesse einer zügigen Durchführung des Asylverfahrens nicht der Ausgang des Hauptsacheverfahrens abgewartet, sondern das Asylverfahren unter Vorwegnahme der kassatorischen Wirkung einer stattgebenden Hauptsacheentscheidung vom Bundesamt fortgeführt werden (BVerwG, a.a.O., Rn. 26 a.E.), auch wenn § 37 Abs. 1 Satz 2 AsylG das Bundesamt gerade nicht zu einer Sachentscheidung über das Asylgesuch verpflichtet, sondern - für den Fall, dass das Bundesamt bei seiner Rechtsauffassung nach Auseinandersetzung mit den Gründen der stattgebenden gerichtlichen Entscheidung bleibt - eine erneute Unzulässigkeitsentscheidung verlangt (BVerwG, U.v. 15.1.2019, a.a.O. Leitsatz Nr. 2 und Rn. 32 - juris - zur gerichtlichen Überprüfung der Unzulässigkeitstatbestände siehe auch BVerwG, U. v. 25.4.2019 - 1 C 28.18, noch nicht veröffentlicht), über deren Rechtmäßigkeit abschließend in einem Hauptsacheverfahren zu entscheiden ist.

  • BVerwG, 25.04.2019 - 1 C 28.18

    Vorrangige Prüfung von asylrechtlichen Unzulässigkeitsgründen auch bei

    Auszug aus VGH Bayern, 03.05.2019 - 20 ZB 18.32363
    Im Fall einer stattgebenden Entscheidung im Eilverfahren soll ausschließlich im Interesse einer zügigen Durchführung des Asylverfahrens nicht der Ausgang des Hauptsacheverfahrens abgewartet, sondern das Asylverfahren unter Vorwegnahme der kassatorischen Wirkung einer stattgebenden Hauptsacheentscheidung vom Bundesamt fortgeführt werden (BVerwG, a.a.O., Rn. 26 a.E.), auch wenn § 37 Abs. 1 Satz 2 AsylG das Bundesamt gerade nicht zu einer Sachentscheidung über das Asylgesuch verpflichtet, sondern - für den Fall, dass das Bundesamt bei seiner Rechtsauffassung nach Auseinandersetzung mit den Gründen der stattgebenden gerichtlichen Entscheidung bleibt - eine erneute Unzulässigkeitsentscheidung verlangt (BVerwG, U.v. 15.1.2019, a.a.O. Leitsatz Nr. 2 und Rn. 32 - juris - zur gerichtlichen Überprüfung der Unzulässigkeitstatbestände siehe auch BVerwG, U. v. 25.4.2019 - 1 C 28.18, noch nicht veröffentlicht), über deren Rechtmäßigkeit abschließend in einem Hauptsacheverfahren zu entscheiden ist.
  • BVerwG, 03.04.2001 - 9 C 22.00

    Teilbarkeit von Abschiebungsandrohung und Ausreisefrist;

    Auszug aus VGH Bayern, 03.05.2019 - 20 ZB 18.32363
    Allerdings führt eine Fristsetzung von 30 Tagen, die dem Asylbewerber abweichend von der gesetzlichen Regelung eingeräumt wird, nicht zu einer Verletzung subjektiver Rechte im Sinn des § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO, sodass die Aufhebung der Ausreisefrist (vgl. BVerwG, U.v. 3.4.2001 - 9 C 22/00 - juris Rn. 9) im Klageweg nicht in Frage kommt (so auch OVG Rheinland-Pfalz, B.v. 20.12.2018 - 10 A 11029/18 - juris Rn. 9 m.w.N. unter Verweis auf BVerwG, B.v. 4.11.2005 - 1 B 58.05 - Buchholz 402.25 § 73 AsylVfG Nr. 14).
  • BVerwG, 04.11.2005 - 1 B 58.05

    Widerruf, Asylanerkennung, Flüchtlingsanerkennung, Unverzüglichkeit, Jahresfrist,

    Auszug aus VGH Bayern, 03.05.2019 - 20 ZB 18.32363
    Allerdings führt eine Fristsetzung von 30 Tagen, die dem Asylbewerber abweichend von der gesetzlichen Regelung eingeräumt wird, nicht zu einer Verletzung subjektiver Rechte im Sinn des § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO, sodass die Aufhebung der Ausreisefrist (vgl. BVerwG, U.v. 3.4.2001 - 9 C 22/00 - juris Rn. 9) im Klageweg nicht in Frage kommt (so auch OVG Rheinland-Pfalz, B.v. 20.12.2018 - 10 A 11029/18 - juris Rn. 9 m.w.N. unter Verweis auf BVerwG, B.v. 4.11.2005 - 1 B 58.05 - Buchholz 402.25 § 73 AsylVfG Nr. 14).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.12.2018 - 10 A 11029/18

    Verfahren nach § 29 Abs. 1 Nr. 2-4 AsylVfG 1992 - Fehlerhafte Fristsetzung in

    Auszug aus VGH Bayern, 03.05.2019 - 20 ZB 18.32363
    Allerdings führt eine Fristsetzung von 30 Tagen, die dem Asylbewerber abweichend von der gesetzlichen Regelung eingeräumt wird, nicht zu einer Verletzung subjektiver Rechte im Sinn des § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO, sodass die Aufhebung der Ausreisefrist (vgl. BVerwG, U.v. 3.4.2001 - 9 C 22/00 - juris Rn. 9) im Klageweg nicht in Frage kommt (so auch OVG Rheinland-Pfalz, B.v. 20.12.2018 - 10 A 11029/18 - juris Rn. 9 m.w.N. unter Verweis auf BVerwG, B.v. 4.11.2005 - 1 B 58.05 - Buchholz 402.25 § 73 AsylVfG Nr. 14).
  • VG Göttingen, 15.10.2018 - 3 A 745/17

    30-tägige Ausreisefrist; Abschiebungsandrohung; Abschiebungshindernis;

    Auszug aus VGH Bayern, 03.05.2019 - 20 ZB 18.32363
    Vielmehr verschafft ihm die rechtswidrig vom Bundesamt gesetzte Frist von 30 Tagen - neben der längeren Frist zur Ausreise - ausschließlich den rechtlichen Vorteil, dass seine gegen den Bundesamtsbescheid gerichtete Klage aufschiebende Wirkung hat (§ 78 Abs. 1 Satz 1 AsylG) und er bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung nicht vollziehbar ausreisepflichtig ist (§ 58 Abs. 1 AufenthG), vgl. OVG Niedersachsen, B.v. 21.12.2018 - juris Rn. 44 unter Bezugnahme auf VG Göttingen, U.v. 15.10.2018 - 3 A 745/17 - juris Rn. 40ff.
  • VG Köln, 06.06.2019 - 8 K 8451/18

    Anerkannte, keine systemischen Mängel, keine unmenschliche oder erniedrigende

    vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 3. Mai 2019 - 20 ZB 18.32363 -, juris Rn. 7.

    vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 3. Mai 2019 - 20 ZB 18.32363 -, juris Rn. 8.

    vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 3. Mai 2019 - 20 ZB 18.32363 -, juris Rn. 9.

  • VG Aachen, 10.11.2020 - 9 K 6001/17

    Asyl; Drittstaatverfahren; systemische Mängel; Rechtsschutzverfahren;

    vgl. BVerwG, Urteil vom 25. April 2019 - 1 C 51.18 -, juris, Rn. 21; BayVGH, Beschluss vom 3. Mai 2019 - 20 ZB 18.32363 -, juris, Rn. 6 ff.; VG Ansbach, Urteil vom 5. Dezember 2019 - AN 18 K 18.50042 -, juris, Rn. 32 ff.), Die in Ziffer 4 geregelte Befristung des gesetzlichen Einreise- und Aufenthaltsverbots (§ 11 Abs. 1 AufenthG) beruht auf §§ 11 Abs. 2, 75 Nr. 12 AufenthG und begegnet ebenfalls keinen rechtlichen Bedenken.
  • VG Freiburg, 19.08.2020 - A 10 K 3159/18

    Möglichkeit der Überstellung nach Italien trotz Einführung des Bürgergelds und

    Diese rechtswidrige Verlängerung verlängert jedoch die Ausreisefrist zu Gunsten des Ausländers und verletzt diesen daher nicht in seinen Rechten (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. April 2019 - 1 C 51.18 -, juris, Rn. 21; Bayerischer VGH, Beschluss vom 3. Mai 2019 - 20 ZB 18.32363 -, juris, Rn. 6 ff.; VG Ansbach, Urteil vom 5. Dezember 2019 - AN 18 K 18.50042 -, juris, Rn. 32 ff.), so dass ein Anspruch auf Aufhebung nicht besteht.
  • VG Gießen, 28.01.2021 - 8 K 6487/17

    Rückführung anerkannt Schutzberechtigter nach Italien

    Hierdurch wird jedoch die Ausreisefrist zu Gunsten des Ausländers verlängert und verletzt diesen daher nicht in seinen Rechten, so dass ein Anspruch auf Aufhebung nicht besteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. April 2019 - 1 C 51.18 -, juris, Rn. 21; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 3. Mai 2019 - 20 ZB 18.32363 -, juris, Rn. 6 ff.; VG Ansbach, Urteil vom 5. Dezember 2019 - AN 18 K 18.50042 -, juris, Rn. 32 ff.).
  • VG Aachen, 05.03.2021 - 9 K 3008/18

    Klagefrist; falsche Rechtsbehelfsbelehrung, Mann

    vgl. BVerwG, Urteil vom 25. April 2019 - 1 C 51.18 -, juris, Rn. 21; BayVGH, Beschluss vom 3. Mai 2019 - 20 ZB 18.32363 -, juris, Rn. 6 ff.; VG Ansbach, Urteil vom 5. Dezember 2019 - AN 18 K 18.50042 -, juris, Rn. 32 ff.).
  • VG Magdeburg, 13.11.2019 - 9 A 281/18
    Jedoch verletzt das Setzen der längeren 30-Tage-Frist einen Kläger nicht im Sinne von § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO in eigenen subjektiven Rechten, da dies ihn nur begünstigt, sodass die Aufhebung der Ausreisefrist im Klageweg nicht in Frage kommt (vgl. hierzu im Einzelnen: BayVGH, B.v. 03.05.2019 - 20 ZB 18.32363 -, juris m.w.N.).
  • VG Gießen, 26.11.2021 - 8 K 1508/18

    Somalia: Dublin Malta: Internationaler Schutzstatus auf Malta; Keine Ableitung

    Hierdurch wird jedoch die Ausreisefrist zu Gunsten des Ausländers verlängert und verletzt diesen daher nicht in seinen Rechten, so dass ein Anspruch auf Aufhebung nicht besteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.04.2019, Az. 1 C 51.18, Rn. 2 1 , juris; Bay. VGH, Beschluss vom 03.03.2019, Az. 20 ZB 18.32363, Rn. 6 ff., juris; VG Ansbach, Urteil vom 05.12.2019, Az. AN 18 K 18.50042, Rn. 32 ff., juris).
  • VG Regensburg, 03.09.2020 - RN 11 K 20.30716

    Dublin-Verfahren (Bulgarien)

    Jedoch verletzt das Setzen der objektiv rechtswidrigen längeren Ausreisefrist den Kläger nicht in seinen eigenen subjektiven Rechten im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO, da ihn diese nur begünstigt (vgl. BayVGH, B. v. 03.05.2019 Az. 20 ZB 18.32363).
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