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   BayObLG, 28.01.2021 - 204 VAs 536/20   

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BayObLG, 28.01.2021 - 204 VAs 536/20 (https://dejure.org/2021,48915)
BayObLG, Entscheidung vom 28.01.2021 - 204 VAs 536/20 (https://dejure.org/2021,48915)
BayObLG, Entscheidung vom 28. Januar 2021 - 204 VAs 536/20 (https://dejure.org/2021,48915)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    BtM-Vollstreckung, Absehen, Betäbungsmittelabhängigkeit

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BtMG § 35 Abs. 1; BZRG § 17 Abs. 2
    Feststellung der Betäubungsmittelabhängigkeit durch die Vollstreckungsbehörde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 35 Abs. 1 ; BZRG § 17 Abs. 2
    1. Der Vollstreckungsbehörde steht hinsichtlich der Feststellung einer Betäubungsmittelabhängigkeit und deren Kausalität für die Tat ein Beurteilungsspielraum zu. 2. Der Beurteilungsspielraum der Vollstreckungsbehörde ist dann stark eingeschränkt oder im Sinne einer ...

  • rechtsportal.de

    BtMG § 35 Abs. 1 ; BZRG § 17 Abs. 2
    Ablehnung der Vollstreckungs-Zurückstellung der Gesamtfreiheitsstrafe wegen fehlender Kausalität zwischen Straftaten und Betäubungsmittelabhängigkeit Beurteilungsspielraum der Vollstreckungsbehörde bei Abhängigkeit von Betäubungsmitteln Bindungswirkung substantiierter ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2022, 591 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Nürnberg, 30.11.2015 - 2 VAs 11/15

    Körperverletzung - Betäubungsmittelabhängigkeit

    Auszug aus BayObLG, 28.01.2021 - 204 VAs 536/20
    Der Vollstreckungsbehörde steht bei ihrer Entscheidung über die Zurückstellung der Strafvollstreckung zur Durchführung einer Drogentherapie gemäß § 35 BtMG ein Ermessen und hinsichtlich der dabei zu prüfenden Tatbestandsvoraussetzungen, nämlich der Feststellung einer Betäubungsmittelabhängigkeit, deren Kausalität für die Tat, der Therapiebereitschaft und der Therapiebedürftigkeit des Antragstellers ein Beurteilungsspielraum zu (vgl. OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2009, 122, juris Rn. 6; OLG Nürnberg, StV 2017, 307, juris Rn. 19; BeckOK-BtMG/Bohnen, 8. Ed. 15.9.2020, § 35 Rn. 310; Fabricius in: Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 9. Aufl., § 35 Rn. 320; Weber, BtMG, 5. Aufl., § 35 Rn. 141).

    In diesen Fällen wird eine Widerlegung der Urteilsgründe und der Überzeugung des Tatrichters nicht leicht und nur mit eindeutigen und beweiskräftigen gegenteiligen Feststellungen in Frage kommen (OLG Nürnberg, StV 2017, 307, juris Rn. 19; OLG Stuttgart, NStZ 1999, 626, juris Rn. 13).

    Soweit die Vollstreckungsbehörde - wie hier - ermächtigt ist, nach ihrem Ermessen zu handeln, ist die gerichtliche Nachprüfung auf Rechtsfehler bei der Anwendung gesetzlicher Bestimmungen sowie darauf beschränkt, ob sie ihrer Entscheidung einen zutreffend und vollständig ermittelten Sachverhalt unter Einhaltung der Grenzen des Beurteilungsspielraums zugrunde gelegt hat und ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (§ 28 Abs. 3 EGGVG; vgl. zum Ganzen nur OLG Nürnberg, StV 2017, 307, juris Rn. 20; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 18.12.2018 - 1 VAs 8/18, juris Rn. 12; Fabricius, in: Körner/ Patzak/Volkmer, a.a.O., § 35 Rn. 398; Weber, a.a.O., § 35 Rn. 205).

    Gegenstand der Überprüfung ist dabei die Entscheidung der Staatsanwaltschaft in der Gestalt, die sie im Vorschaltverfahren (§ 24 Abs. 2 EGGVG, § 21 StVollStrO) durch den Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft erhalten hat (OLG Nürnberg, StV 2017, 307, juris Rn. 21; Meyer-Goßner/ Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 24 EGGVG Rn. 7).

    a) Der Gesetzgeber wollte mit der Möglichkeit der Zurückstellung der Vollstreckung der Freiheitsstrafe nach §§ 35 ff. BtMG diesen Vorzug nur solchen Verurteilten bieten, die Straftaten begangen haben, die in engem Zusammenhang mit ihrer Betäubungsmittelabhängigkeit bzw. mit der Betäubungsmittelbeschaffung standen oder Straftaten, die unter Entzugserscheinungen oder unter der Angst von Entzugserscheinungen begangen wurden (OLG Hamm, Beschluss vom 18.6.2014 - 1 VAs 21/14, juris Rn. 20; OLG Nürnberg, StV 2017, 307, juris Rn. 23; Fabricius, in: Körner/Patzak/Vollmer, a.a.O., § 35 Rn. 95 f. m.w.N. zur Rspr.; BeckOK-BtMG/Bohnen, a.a.O., § 35 Rn. 103).

  • KG, 15.02.2016 - 1 VAs 1/16

    Kausalzusammenhang bei § 35 BtMG

    Auszug aus BayObLG, 28.01.2021 - 204 VAs 536/20
    Allein der Hinweis auf § 17 Abs. 2 BZRG kann die Betäubungsmittelabhängigkeit und deren Kausalität für die abgeurteilte Straftat nicht belegen (so auch KG, Beschluss vom 15.2.2016 - 1 VAs 1/16, OLGSt BtMG § 35 Nr. 22, juris Rn. 12; OLG Hamm, Beschluss vom 27.10.2016 - III-RVs 80/16, juris Rn. 7; BeckOK-BtMG/ Bohnen, a.a.O., § 35 Rn. 122).

    Die Benennung des § 17 Abs. 2 BZRG hat nach der gesetzlichen Konzeption auch nicht die Funktion, die im Rahmen der Entscheidung nach § 35 BtMG gebotene Kausalitätsprüfung gleichsam zu ersetzen, sondern führt als "Registervergünstigung" für den Verurteilten dazu, dass die Verurteilung unter bestimmten weiteren Umständen nicht in ein Führungszeugnis aufgenommen wird (§ 32 Abs. 2 Nr. 6 BZRG; KG, Beschluss vom 15.2.2016 - 1 VAs 1/16, OLGSt BtMG § 35 Nr. 22, juris Rn. 13 m.w.N.).

    Sie haben die Bedeutung einer widerleglichen Vermutung (vgl. KG, Beschluss vom 15.2.2016 - 1 VAs 1/16, OLGSt BtMG § 35 Nr. 22, juris Rn. 14; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.11.2014 - 2 VAs 11-12/14, juris Rn. 30 m.w.N.; OLG Oldenburg, StV 2001, 467, juris Rn. 7; BeckOK-BtMG/Bohnen, a.a.O., § 35 Rn. 125; Fabricius in: Körner/Patzak/Volkmer, a.a.O., § 35 Rn. 92 m.w.N.).

  • OLG Karlsruhe, 11.11.2004 - 2 VAs 37/04

    Drogenabhängiger Straftäter: Beurteilungsspielraum hinsichtlich Kausalität der

    Auszug aus BayObLG, 28.01.2021 - 204 VAs 536/20
    Der Beurteilungsspielraum der Vollstreckungsbehörde ist hinsichtlich der Kausalität nur dann stark eingeschränkt oder im Sinne einer Bindung völlig aufgehoben, wenn sich die Kausalität "aus den Urteilsgründen" (§ 35 Abs. 1 BtMG) ergibt (OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2005, 57, juris Rn. 4).

    Will die Vollstreckungsbehörde von derartigen Feststellungen abweichen, müssen eindeutige und beweiskräftige gegenteilige Tatsachen vorliegen (OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2005, 57, juris Rn. 4; StraFo 2009, 470, juris Rn. 7; OLG Stuttgart, NStZ 1999, 626, juris Rn. 13; BeckOK-BtMG/Bohnen, a.a.O., BtMG § 35 Rn. 126-128 m.w.N.; Fabricius in: Körner/Patzak/ Volkmer, a.a.O., BtMG § 35 Rn. 92-93a).

  • BGH, 18.07.2007 - 2 StR 280/07

    Urteilsformel (Bestimmtheit); Liste der angewendeten Vorschriften (Beruhen)

    Auszug aus BayObLG, 28.01.2021 - 204 VAs 536/20
    Gegen eine Bindungswirkung allein aufgrund der Liste der angewendeten Vorschriften spricht schon, dass diese weder Bestandteil der Urteilsformel noch der Urteilsgründe ist; auf eventuellen Mängeln der Liste kann ein Urteil nicht beruhen (vgl. BGH, Beschluss vom 18.7.2007 - 2 StR 280/07, in juris; NStZ-RR 1997, 166, juris Rn. 3; KK-StPO/Ott, 8. Aufl., § 260 Rn. 52).
  • BGH, 25.09.1996 - 3 StR 245/96

    Liste der angewendeten Vorschriften stimmt nicht mit der dem

    Auszug aus BayObLG, 28.01.2021 - 204 VAs 536/20
    Gegen eine Bindungswirkung allein aufgrund der Liste der angewendeten Vorschriften spricht schon, dass diese weder Bestandteil der Urteilsformel noch der Urteilsgründe ist; auf eventuellen Mängeln der Liste kann ein Urteil nicht beruhen (vgl. BGH, Beschluss vom 18.7.2007 - 2 StR 280/07, in juris; NStZ-RR 1997, 166, juris Rn. 3; KK-StPO/Ott, 8. Aufl., § 260 Rn. 52).
  • OLG Karlsruhe, 31.10.2008 - 2 VAs 16/08

    Versagung der Zurückstellung der Strafvollstreckung wegen Aussichtslosigkeit der

    Auszug aus BayObLG, 28.01.2021 - 204 VAs 536/20
    Der Vollstreckungsbehörde steht bei ihrer Entscheidung über die Zurückstellung der Strafvollstreckung zur Durchführung einer Drogentherapie gemäß § 35 BtMG ein Ermessen und hinsichtlich der dabei zu prüfenden Tatbestandsvoraussetzungen, nämlich der Feststellung einer Betäubungsmittelabhängigkeit, deren Kausalität für die Tat, der Therapiebereitschaft und der Therapiebedürftigkeit des Antragstellers ein Beurteilungsspielraum zu (vgl. OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2009, 122, juris Rn. 6; OLG Nürnberg, StV 2017, 307, juris Rn. 19; BeckOK-BtMG/Bohnen, 8. Ed. 15.9.2020, § 35 Rn. 310; Fabricius in: Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 9. Aufl., § 35 Rn. 320; Weber, BtMG, 5. Aufl., § 35 Rn. 141).
  • OLG Hamm, 18.06.2014 - 1 VAs 21/14

    Zurückstellung der Strafvollstreckung trotz früherer Therapieabbrüche

    Auszug aus BayObLG, 28.01.2021 - 204 VAs 536/20
    a) Der Gesetzgeber wollte mit der Möglichkeit der Zurückstellung der Vollstreckung der Freiheitsstrafe nach §§ 35 ff. BtMG diesen Vorzug nur solchen Verurteilten bieten, die Straftaten begangen haben, die in engem Zusammenhang mit ihrer Betäubungsmittelabhängigkeit bzw. mit der Betäubungsmittelbeschaffung standen oder Straftaten, die unter Entzugserscheinungen oder unter der Angst von Entzugserscheinungen begangen wurden (OLG Hamm, Beschluss vom 18.6.2014 - 1 VAs 21/14, juris Rn. 20; OLG Nürnberg, StV 2017, 307, juris Rn. 23; Fabricius, in: Körner/Patzak/Vollmer, a.a.O., § 35 Rn. 95 f. m.w.N. zur Rspr.; BeckOK-BtMG/Bohnen, a.a.O., § 35 Rn. 103).
  • OLG Zweibrücken, 18.12.2018 - 1 VAs 8/18

    Zurückstellung der Strafvollstreckung: Gerichtliche Überprüfung der ablehnenden

    Auszug aus BayObLG, 28.01.2021 - 204 VAs 536/20
    Soweit die Vollstreckungsbehörde - wie hier - ermächtigt ist, nach ihrem Ermessen zu handeln, ist die gerichtliche Nachprüfung auf Rechtsfehler bei der Anwendung gesetzlicher Bestimmungen sowie darauf beschränkt, ob sie ihrer Entscheidung einen zutreffend und vollständig ermittelten Sachverhalt unter Einhaltung der Grenzen des Beurteilungsspielraums zugrunde gelegt hat und ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (§ 28 Abs. 3 EGGVG; vgl. zum Ganzen nur OLG Nürnberg, StV 2017, 307, juris Rn. 20; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 18.12.2018 - 1 VAs 8/18, juris Rn. 12; Fabricius, in: Körner/ Patzak/Volkmer, a.a.O., § 35 Rn. 398; Weber, a.a.O., § 35 Rn. 205).
  • BayObLG, 08.04.2024 - 204 VAs 62/24

    Fahrerlaubnis, Freiheitsstrafe, Gesamtfreiheitsstrafe, Ermessensentscheidung,

    Fehlt es an einer dieser Tatbestandsvoraussetzungen, so lehnt die Vollstreckungsbehörde die Zurückstellung ab; ein Ermessen besteht insoweit nicht (vgl. zum Ganzen Senat, Beschluss vom 28.01.2021 - 204 VAs 536/20 -, juris Rn. 15 m.w.N.).

    Eine bloße, wenn auch mit gewichtigen Anhaltspunkten begründete Vermutung, dass die Tat ihre Ursache in der Sucht hatte, ist demgemäß nicht ausreichend (OLG Hamm, Beschlüsse vom 10.09.2019 - 1 VAs 75/19 -, StV 202, 405, juris Rn. 4, und vom 18.06.2014 - III-1 VAs 21/14 -, juris Rn. 20; zustimmend Senat, Beschluss vom 23.03.2023 - 204 VAs 564/22 -, nicht veröffentlicht; so auch BayObLG, Beschluss vom 25.02.2021 - 203 VAs 533/20 -, nicht veröffentlicht; s. auch Senat, Beschluss vom 28.01.2021 - 204 VAs 536/20 -, juris Rn. 27; Fabricius, in: Patzak/Volkmer/Fabricius, BtMG, 10. Aufl. 2022, § 35 Rn. 96; BeckOK BtMG/Bohnen, 22. Ed. 15.03.2024, § 35 Rn. 118; Weber, in Weber/Kornprobst/Maier, a.a.O., § 35 Rn. 36, jeweils m.w.N.).

    Vielmehr reicht es aus, dass die Betäubungsmittelabhängigkeit der "Motor" für die Straftat war, dass die Straftat ohne die Betäubungsmittelabhängigkeit nicht oder in ganz anderer Weise ausgeführt worden wäre (BayObLG, Beschluss vom 21.09.2020 - 203 VAs 215/20 -, juris Rn. 50; vgl. zum Ganzen Senat, Beschluss vom 28.01.2021 - 204 VAs 536/20 -, juris Rn. 20 m.w.N.).

  • BayObLG, 13.12.2023 - 203 VAs 419/23
    Eine Ursächlichkeit kann nicht bereits dann angenommen werden, wenn zum Zeitpunkt der Tat eine Betäubungsmittelabhängigkeit bestand oder wenn die Tat aus einer Betäubungsmittelabhängigkeit heraus zu erklären ist (OLG Koblenz, Beschluss vom 30. März 2017 - 2 VAs 3/17 -, juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 28. Januar 2021 - 204 VAs 536/20 -, juris Rn. 20 m.w.N.).
  • BayObLG, 09.10.2023 - 203 VAs 284/23

    Verfahren der Zurückstellung nach §35 BtMG bei Jugendlichen und Heranwachsenden

    Denn nach der gefestigten obergerichtlichen Rechtsprechung kann den Urteilsfeststellungen ein hohes Gewicht und ein erheblicher Beweiswert zukommen, wenn das Tatgericht sich eingehend mit der Betäubungsmittelabhängigkeit beschäftigt und die entsprechenden Beweise erhoben und gewürdigt hat (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 28. Januar 2021 - 204 VAs 536/20 -, juris Rn. 25 m.w.N.; Fabricius in Patzak a.a.O. Rn. 92).
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