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   AG Köln, 29.07.2016 - 206 C 29/16   

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https://dejure.org/2016,29345
AG Köln, 29.07.2016 - 206 C 29/16 (https://dejure.org/2016,29345)
AG Köln, Entscheidung vom 29.07.2016 - 206 C 29/16 (https://dejure.org/2016,29345)
AG Köln, Entscheidung vom 29. Juli 2016 - 206 C 29/16 (https://dejure.org/2016,29345)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Räumung einer Mietwohnung nach fristloser Kündigung aus einem Teil-Versäumnisurteil bei zwischenzeitlicher Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Unterbrechung des Verfahrens auf Herausgabe einer Wohnung durch Insolvenzeröffnung

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Passivlegitimation des Schuldners bei Anspruch des Vermieters auf Räumung einer Mietwohnung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gekündigter Mieter ist im Rahmen der Vindikation des Eigentümers auch im Insolvenzfall passivlegitimiert

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Passivlegitimation des insolventen Mieters für Herausgabeanspruch (IVR 2017, 76)

Papierfundstellen

  • NZI 2017, 415
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.06.2008 - IX ZR 84/07

    Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters auf Herausgabe einer durch den Schuldner

    Auszug aus AG Köln, 29.07.2016 - 206 C 29/16
    Für den Herausgabeanspruch nach § 985 Abs. 1 BGB, auf den sich die Klägerin nunmehr allein stützt, ist immer der Besitzer, also der Mieter - vorliegend die Beklagte - passivlegitimiert, da der Treuhänder Wohnungen nicht in Besitz nimmt (BGH, Urteil vom 19.06.2008 - IX ZR 84/07, zitiert nach beckonline.de; vgl. auch Cymutta WuM 2008, 582), was auch zur Folge hat, dass das vorliegende Verfahren lediglich im Hinblick auf den Räumungs- und den Zahlungsantrag nach § 240 ZPO unterbrochen ist, nicht aber im Hinblick auf den Antrag auf Herausgabe der Mietsache.
  • OLG Stuttgart, 07.06.2006 - 13 U 89/06

    Räumungsurteil gegen den Wohnraummieter: Versagung einer Räumungsfrist wegen

    Auszug aus AG Köln, 29.07.2016 - 206 C 29/16
    Grundsätzlich ist es dem Vermieter nicht zuzumuten, eine Räumungsfrist hinnehmen zu müssen, wenn nicht gewährleistet ist, dass wenigstens für die Dauer der Räumungsfrist die laufende Miete/Nutzungsentschädigung gezahlt wird (OLG Stuttgart NZM 2006, 880).
  • LG Oldenburg, 30.03.2022 - 5 S 386/21

    Differenzierung zwischen Räumung und Herausgabe einer Mietwohnung im

    Soweit die Beklagte unter Verweis auf ein Urteil des Amtsgerichts Köln vom 29.07.2016 (AG Köln, Teilurteil vom 29.07.2016 - 206 C 29/16 -, juris, R. 14) die Ansicht vertritt, dass die Ansprüche prozessual teilbar seien und der Rechtsstreit lediglich im Hinblick auf den Räumungsanspruch, nicht aber im Hinblick auf den Antrag auf Herausgabe der Mietsache unterbrochen sei, überzeugt dies nicht.
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