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   AG Berlin-Mitte, 10.02.2022 - 21 C 280/20   

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https://dejure.org/2022,14943
AG Berlin-Mitte, 10.02.2022 - 21 C 280/20 (https://dejure.org/2022,14943)
AG Berlin-Mitte, Entscheidung vom 10.02.2022 - 21 C 280/20 (https://dejure.org/2022,14943)
AG Berlin-Mitte, Entscheidung vom 10. Februar 2022 - 21 C 280/20 (https://dejure.org/2022,14943)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mietrechtsiegen.de

    Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens - Wohnwertmerkmale

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fehlen einer separaten Dusche bedeutet nicht fehlende Duschmöglichkeit

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Fehlen einer separaten Dusche bedeutet nicht fehlende Duschmöglichkeit

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mietspiegeleinordnung bei Fehlen einer separaten Dusche

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fehlen einer separaten Dusche bedeutet nicht fehlende Duschmöglichkeit (IMR 2022, 1035)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • LG Berlin, 13.03.2019 - 66 S 153/18

    Wohnraummiete in Berlin: Zurverfügungstellung eines Pkw-Parkplatzes gegen Entgelt

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 10.02.2022 - 21 C 280/20
    Küchengeräte wie Herd und Spüle verfügt, gilt nach § 138 Abs. 3 und Abs. 4 ZPO als zugestanden, da das Bestreiten der Klägerin in diesem Punkt unbeachtlich ist (vgl. ebenso LG Berlin, Urteil vom 13.03.2019 - 66 S 153/18).

    Es reicht nicht aus, als Vermieter lediglich darauf zu verweisen, es lägen keine Unterlagen vor, aus denen sich das Fehlen einer Spüle und eines Herdes ergeben (vgl. LG Berlin, Urteil vom 13.03.2019 - 66 S 153/18).

    Dies stellt ein nach § 138 Absatz 4 ZPO unzulässiges Bestreiten mit Nichtwissen dar, denn die Wohnung und die in ihr vorhandene und an die Mieter überlassene Ausrüstung sind Gegenstände der eigenen Wahrnehmung der Klägerin (LG Berlin, Urteil vom 13.03.2019 - 66 S 153/18).

  • BGH, 16.06.2010 - VIII ZR 99/09

    Zur Verwendung von Mietspiegeln bei Mieterhöhungen

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 10.02.2022 - 21 C 280/20
    Einem einfachen Mietspiegel kommt zwar nicht die dem qualifizierten Mietspiegel vorbehaltene Vermutungswirkung (§ 558d Abs. 3 BGB) zu; er stellt aber ein Indiz dafür dar, dass die angegebenen Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete zutreffend wiedergeben; wie weit die Indizwirkung reicht, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab, insbesondere davon, welche Einwendungen gegen den Erkenntniswert der Angaben des Mietspiegels erhoben werden (vgl. BGH, Urt. v. 16.06.2010, - VIII ZR 99/09).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs spricht in einem Fall wie dem hier gegebenen - der Beteiligung der örtlichen Interessenvertreter sowie der Mieter- und Vermieterseite an der Erstellung - schon die Lebenserfahrung dafür, dass der Mietspiegel die örtliche Mietsituation nicht einseitig, sondern objektiv zutreffend abbildet (vgl. BGH, Urt. v. 16.06.2010, - VIII ZR 99/09).

  • LG Berlin, 10.06.2020 - 65 S 55/20

    Wohnraummiete in Berlin: Wirksamkeit eines vor dem Senatsbeschluss zur

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 10.02.2022 - 21 C 280/20
    Auch aus der Systematik zu dem weiteren Negativ-Merkmal " Bad ohne separate Dusche (...) " ergibt sich, dass das Fehlen einer separaten Dusche nicht mit einer fehlenden Duschmöglichkeit gelichgesetzt werden kann (LG Berlin, Urteil vom 10. Juni 2020 - 65 S 55/20 -).

    Der Vermieter muss nicht proportional zur Anzahl der Bewohner/Mietparteien und unabhängig vom konkreten (wenngleich durchaus Veränderungen unterliegenden) Bedarf eine bestimmte Zahl von Fahrradabstellplätzen vorhalten (LG Berlin, Urteil vom 10. Juni 2020 - 65 S 55/20 -).

  • BGH, 30.03.2012 - V ZR 148/11

    Demnächstige Zustellung der Klage: Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses mehr

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 10.02.2022 - 21 C 280/20
    Die Verzögerung hält sich in einem hinnehmbaren Rahmen (vgl. BGH, Urteil vom 30.03.2012 - BGH Aktenzeichen V ZR 148/11).
  • LG Berlin, 30.07.2020 - 65 S 69/20

    Mietrecht: Wirksamkeit einer Miethöhenbegrenzung bei verspäteter Mitteilung der

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 10.02.2022 - 21 C 280/20
    Da es sich hierbei um ein gebäudebezogenes Merkmal handelt und behebbare Mängel im Rahmen der Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete außer Ansatz bleiben, sind typische Gebrauchsspuren eines Treppenhaues - wie abgestoßene Stellen am Treppengeländer oder an Wohnungstüren - nicht ausreichend, wenn sie noch nicht einen Grad erreicht haben, der das Gebäude prägt und als ihm für eine gewisse Dauer anhaftender Zustand anzusehen ist (LG Berlin, Urteil vom 30. Juli 2020 - 65 S 69/20 -).
  • BGH, 24.10.2018 - VIII ZR 52/18

    Erhöhungsverlangen bei Wohnraummiete: Behandlung von Mieterinvestitionen bei der

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 10.02.2022 - 21 C 280/20
    Die auf eigene Kosten des Mieters angeschaffte Einrichtung bleibt grundsätzlich und auf Dauer unberücksichtigt (vgl. BGH, Urt. v. 24.10.2018 - VIII ZR 52/18).
  • BGH, 20.05.2015 - IV ZR 34/14

    Lebensversicherung: Erforderlichkeit einer Beweiserhebung über unvertretbare

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 10.02.2022 - 21 C 280/20
    Einfaches Bestreiten ist jedoch aufgrund des substantiierten Vorbringens des Beklagten unter Bezugnahme auf den Mietvertrag nicht ausreichend (BGH, Beschluss vom 20. Mai 2015 - IV ZR 34/14 -).
  • LG Berlin, 15.10.2010 - 63 S 110/10

    Mieterhöhung - "keine Kochmöglichkeit" und "keine Spüle"

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 10.02.2022 - 21 C 280/20
    einen mietvertraglichen Anspruch auf Bereitstellung dieser Gegenstände hatte (so in LG Berlin, Urteil vom 15. Oktober 2010 - 63 S 110/10 -).
  • LG Berlin, 27.08.2018 - 64 S 71/18

    Ortsübliche Vergleichsmiete nach dem Berliner Mietspiegel 2017: Vorliegen

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 10.02.2022 - 21 C 280/20
    Auch ist es nicht erforderlich, dass zusätzlich eine Duschwand oder ein Spritzschutz besteht, denn es ist ausreichend, dass der Vermieter eine Badewanne mit Duschamatur zur Verfügung stellt (LG Berlin, Entscheidung vom 27. August 2018 - 64 S 71/18 -).
  • LG Berlin, 23.08.2022 - 67 S 77/22

    Mieterhöhung: Vorliegen des Negativmerkmals "schlechter Instandhaltungszustand"

    Dies folgt bereits aus den im Mietspiegel nur beispielhaft nicht aber kumulativ vorausgesetzten Schadstellen am Gebäude, ist darüber hinaus auch bei wertender Betrachtung gerechtfertigt, da bereits nicht nur unerhebliche Schadstellen im Bereich des Daches des vorliegend anzunehmenden Ausmaßes den Rückschluss auf einen auf das Gesamtgebäude bezogenen, von dem üblichen Instandsetzungszustand abweichenden schlechten Instandhaltungszustand zulassen (vgl. Kammer, Urteil vom 12. September 2018 - 67 S 152/18 -, Rn. 7 - 8 juris mit der Annahme eines schlechten Instandhaltungszustands allein aufgrund der dauernden Durchfeuchtung des Mauerwerks des Kellers; vgl. auch AG Mitte, Urteil vom 10. Februar 2022 - 21 C 280/20 -, BeckRS 2022, 12009, Rn. 42 beck-online).
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