Rechtsprechung
LAG Baden-Württemberg, 10.11.2005 - 21 Sa 60/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Rechtsmissbräuchliche Berufung auf Verstoß gegen Schriftformerfordernis
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schriftformerfordernis bei Aufhebungsvereinbarung durch einen nach § 278 Abs. 6 S. 1 2. Alt. Zivilprozessordnung (ZPO) festgestellten Vergleich; Abschluss des gerichtlichen Vergleiches durch widerrechtliche Drohung; Drohung durch Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung; ...
- Judicialis
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 13.04.2005 - 22 Ca 1594/05
- LAG Baden-Württemberg, 10.11.2005 - 21 Sa 60/05
- BAG, 23.11.2006 - 6 AZR 394/06
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 13.11.1996 - 10 AZR 340/96
Sozialplanabfindung - Betrieblich veranlaßter Aufhebungsvertrag
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.11.2005 - 21 Sa 60/05
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil des 10. Senates v. 13.11.1996 - Az.: 10 AZR 340/96) beinhalte eine Aufhebungsvereinbarung nicht die nachträgliche Vereinbarung eines befristeten Arbeitsverhältnisses.Die Auffassung des Arbeitsgerichts lasse sich jedenfalls nicht mit Hinweis auf die Entscheidung des 10. Senates (10 AZR 340/96) begründen.
- LAG Baden-Württemberg, 03.05.2005 - 22 Sa 84/04
Gerichtlicher Vergleich als Befristungsgrund - Scheinprozess
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.11.2005 - 21 Sa 60/05
Ob in diesem Zusammenhang die von der 22. Kammer des LAG Baden-Württemberg in dem Urteil vom 03.05.2005 - Az.: 22 Sa 84/04 - vertretene Rechtsauffassung, dass ein gerichtlicher Vergleich im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 TzBfG nur ein solcher Vergleich sei, der unter einer Beteiligung des Gerichts in einem gerichtlichen Verfahren zumindest mit der Möglichkeit einer Vermittlung durch das Gericht und der inhaltlichen Überprüfung des Vergleichsinhalts zustande gekommen ist, allgemeine Geltung beanspruchen kann, kann hier dahinstehen. - BAG, 12.01.2000 - 7 AZR 48/99
Aufhebungsvertrag - Befristungskontrollrecht
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.11.2005 - 21 Sa 60/05
Dies gilt vor allem dann, wenn der von den Parteien gewählte Beendigungszeitpunkt die jeweilige Kündigungsfrist um ein Vielfaches überschreitet und es an weiteren Vereinbarungen im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fehlt, wie sie im Aufhebungsvertrag regelmäßig getroffen werden (Freistellungen, Urlaubsregelungen, etc., vgl. BAG AP Nr. 16 zu § 620 BGB Aufhebungsvertrag m.w.N.).
- BAG, 23.11.2006 - 6 AZR 394/06
Gerichtlicher Vergleich - Schriftform für Beendigungsvereinbarung - Anfechtung
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 10. November 2005 - 21 Sa 60/05 - wird zurückgewiesen. - LAG München, 14.03.2006 - 6 Sa 1132/05
Befristung
Die Befristungsabrede in einem arbeitsgerichtlichen Vergleich genügt dem Schriftformerfordernis der §§ 623 BGB, 14 Abs. 4 TzBfG in Verbindung mit den §§ 126, 127a BGB (im Anschluss an LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 10. November 2005 - 21 Sa 60/05).Ein gerichtlicher Vergleich genügt dem Schriftformerfordernis der §§ 623 BGB, 14 Abs. 4 TzBfG in Verbindung mit §§ 126, 127a BGB (in Anlehnung an Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg Urteil vom 10. November 2005 - Az: 21 Sa 60/05).