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   OLG Celle, 14.02.2007 - 21 Ss 84/06   

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https://dejure.org/2007,5133
OLG Celle, 14.02.2007 - 21 Ss 84/06 (https://dejure.org/2007,5133)
OLG Celle, Entscheidung vom 14.02.2007 - 21 Ss 84/06 (https://dejure.org/2007,5133)
OLG Celle, Entscheidung vom 14. Februar 2007 - 21 Ss 84/06 (https://dejure.org/2007,5133)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Ausländerrecht: Strafbarkeit von Angaben des ausreisepflichtigen Ausländers nach dem Aufenthaltsgesetz

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 49 Abs. 1 AufenthG; § 95 Abs. 1 Nr. 5 AufenthG; § 267 Abs. 5 StPO
    Auslegung der Strafvorschrift des § 95 Abs. 1 Nr. 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG); Straflosigkeit von falschen "Erklärungen" gegenüber den Auslandsvertretungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung der Strafvorschrift des § 95 Abs. 1 Nr. 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG); Straflosigkeit von falschen "Erklärungen" gegenüber den Auslandsvertretungen

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 267
  • StV 2007, 361
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BVerwG, 10.11.2009 - 1 C 19.08

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Altfallregelung; Unmöglichkeit der

    Dem steht die Rechtsprechung der ordentlichen Gerichte zur mangelnden Strafbarkeit der Weigerung, eine "Freiwilligkeitserklärung" abzugeben (OLG Nürnberg, Urteil vom 16. Januar 2007 - 2 St OLG Ss 242/06 - juris Rn. 39 ff. zur Unzumutbarkeit; vgl. aber auch OLG Celle, Urteil vom 14. Februar 2007 - 21 Ss 84/06 - InfAuslR 2007, 255, wonach bereits der objektive Straftatbestand des § 95 Abs. 1 Nr. 5 AufenthG den Verstoß gegen § 49 Abs. 2 Halbs. 2 AufenthG nicht erfasst; so auch Hailbronner, Ausländerrecht, Kommentar, Stand: April 2009, A 1 § 95 Rn. 54), nicht entgegen.
  • OLG Koblenz, 01.09.2008 - 2 Ss 126/08

    Strafbarkeit eines Ausländers wegen unrichtiger "Erklärungen" zu seiner Identität

    Nach dem eindeutigen Wortlaut und der Gesetzessystematik bezieht sich die Strafnorm deshalb nur auf die 1. Alt. des § 49 Abs. 2 AufenthG (vgl. OLG Celle, StV 2007, 361; Mosbacher, in: GK zum Aufenthaltsgesetz, Loseblattsammlung, Stand: Juli 2008, § 95, Rn. 136).
  • KG, 22.12.2009 - 1 Ss 410/08

    Ausländerstrafrecht: Strafbarkeit falscher Angaben im Asylverfahren bei

    Der Tatbestand ist vielmehr nur dann erfüllt, wenn gegenüber den mit dem Vollzug des Ausländerrechts betrauten Behörden innerhalb deren Zuständigkeit nach § 71 AufenthG falsche oder unvollständige Angaben im Sinne von § 49 AufenthG gemacht werden (vgl. OLG Celle, Urteil vom 14. Februar 2007 - 21 Ss 84/06 - in Juris).
  • VG Bayreuth, 02.08.2018 - B 6 S 18.695

    Passbeschaffungspflicht

    Dem steht die Rechtsprechung der ordentlichen Gerichte zur mangelnden Strafbarkeit der Weigerung, eine "Freiwilligkeitserklärung" abzugeben (OLG Nürnberg, Urteil vom 16. Januar 2007 - 2 St OLG Ss 242/06 - juris Rn. 39 ff. zur Unzumutbarkeit; vgl. aber auch OLG Celle, Urteil vom 14. Februar 2007 - 21 Ss 84/06 - InfAuslR 2007, 255, wonach bereits der objektive Straftatbestand des § 95 Abs. 1 Nr. 5 AufenthG den Verstoß gegen § 49 Abs. 2 Halbs. 2 AufenthG nicht erfasst; so auch Hailbronner, Ausländerrecht, Kommentar, Stand: April 2009, A 1 § 95 Rn. 54), nicht entgegen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2010 - 18 A 1425/09

    Zumutbarkeit der Mitwirkung an der Ausstellung von Passersatzpapieren durch

    Dem steht die Rechtsprechung der ordentlichen Gerichte zur mangelnden Strafbarkeit der Weigerung, eine "Freiwilligkeitserklärung" abzugeben, vgl. OLG Nürnberg, Urteil vom 16. Januar 2007 2 St OLG Ss 242/06 - juris Rn. 39 ff. zur Unzumutbarkeit; vgl. aber auch OLG Celle, Urteil vom 14. Februar 2007 - 21 Ss 84/06 - InfAuslR 2007, 255, wonach bereits der objektive Straftatbestand des § 95 Abs. 1 Nr. 5 AufenthG den Verstoß gegen § 49 Abs. 2 Halbs. 2 AufenthG nicht erfasst; so auch Hailbronner, Ausländerrecht, Kommentar, Stand: April 2009, A 1 § 95 Rn. 54, nicht entgegen.
  • VG Bayreuth, 11.12.2018 - B 6 K 18.696

    Abgabe einer Freiwilligkeitserklärung - Erfüllung der Ausreisepflicht

    Dem steht die Rechtsprechung der ordentlichen Gerichte zur mangelnden Strafbarkeit der Weigerung, eine "Freiwilligkeitserklärung" abzugeben (OLG Nürnberg, Urteil vom 16. Januar 2007 - 2 St OLG Ss 242/06 - juris Rn. 39 ff. zur Unzumutbarkeit; vgl. aber auch OLG Celle, Urteil vom 14. Februar 2007 - 21 Ss 84/06 - InfAuslR 2007, 255, wonach bereits der objektive Straftatbestand des § 95 Abs. 1 Nr. 5 AufenthG den Verstoß gegen § 49 Abs. 2 Halbs. 2 AufenthG nicht erfasst; so auch Hailbronner, Ausländerrecht, Kommentar, Stand: April 2009, A 1 § 95 Rn. 54), nicht entgegen.
  • LG Cottbus, 18.03.2009 - 24 Qs 407/08

    Strafrecht, Pflichtverteidigung, Sprachkenntnisse, Dolmetscher, Beweiserhebung

    Schon dies, nämlich die Ermittlung der genauen Umstände im Zusammenhang mit der Befragung in der Botschaft von Kamerun am 20.11.2007, bedeutet eine erhebliche Erschwerung der Verteidigung für den Angeklagten, die sich noch dadurch vergrößert, dass die Regelung des § 95 Abs. 1 Nr. 5 Aufenthaltsgesetz unterschiedlich interpretiert wird, wie einerseits in der Auffassung des OLG Celle, Urteil vom 14. Februar 2007, Az. 21 Ss 84/06, Bl. 54 f, und andererseits in der dazu im Gegensatz stehenden Meinung der Staatsanwaltschaft und des Strafbefehls vom 29.05.2008 deutlich wird.
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