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   KG, 02.12.2008 - 21 U 38/07   

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https://dejure.org/2008,12741
KG, 02.12.2008 - 21 U 38/07 (https://dejure.org/2008,12741)
KG, Entscheidung vom 02.12.2008 - 21 U 38/07 (https://dejure.org/2008,12741)
KG, Entscheidung vom 02. Dezember 2008 - 21 U 38/07 (https://dejure.org/2008,12741)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Aufklärung über die Gefahr eines Einschreitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen gegen den Vertrieb von Fondsanlagen im Prospekt eines Immobilienfonds

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 2; ; KredWG § 32

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 2; KWG § 32
    Anforderungen an die Aufklärung über die Gefahr eines Einschreitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen gegen den Vertrieb von Fondsanlagen im Prospekt eines Immobilienfonds

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 20.12.2007 - IX ZR 207/05

    Umfang der richterlichen Hinweispflicht

    Auszug aus KG, 02.12.2008 - 21 U 38/07
    Ein gerichtlicher Hinweis ist entbehrlich, wenn die Partei bereits von der Gegenseite die gebotene Unterrichtung erhalten hat (BGH NJW-RR 2008, 581 f Juris Rz 2).
  • BGH, 18.09.2006 - II ZR 10/05

    Anforderungen an den Zeitpunkt eines gerichtlichen Hinweises

    Auszug aus KG, 02.12.2008 - 21 U 38/07
    Die Klägerin hat die einschlägigen Gesichtspunkte auch nicht erkennbar für unerheblich gehalten (vgl. BGH NJW-RR 2007, 412 f, Juris Rz 4).
  • BGH, 03.12.2007 - II ZR 21/06

    Anlegerschutz bei der Securenta AG / Göttinger Gruppe

    Auszug aus KG, 02.12.2008 - 21 U 38/07
    Verwendet worden ist er auch dann, wenn er entsprechend dem Vertriebskonzept der Fondsgesellschaft von den Anlagevermittlern als Arbeitsgrundlage benutzt worden ist (zum Vorstehenden: BGH ZIP 2008, 412 ff, Juris Rz 16).
  • BGH, 21.03.2005 - II ZR 310/03

    Anlegerschutz bei der Göttinger Gruppe

    Auszug aus KG, 02.12.2008 - 21 U 38/07
    Anderes folgt auch nicht aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21. März 2005 (NJW 2005, 1784 ff).
  • KG, 17.07.2007 - 17 U 33/06
    Auszug aus KG, 02.12.2008 - 21 U 38/07
    Die hierzu im Prospekt gegebenen Informationen sind nicht zu beanstanden (vgl. zum Vorstehenden auch die Ausführungen auf den Seiten 10 ff der zitierten Entscheidungen des 26. Zivilsenats des Kammergerichts; a. A.: KG 17 U 33/06 - Beschluss vom 17. Juli 2007 und Hinweisschreiben vom 22. Mai 2007; KG 27 U 150/06 - Beschluss vom 15. November 2007 und Hinweisschreiben vom 23. August 2007).
  • BVerwG, 27.02.2008 - 6 C 11.07

    Bankgeschäft, Finanzdienstleistung, Finanzkommissionsgeschäft,

    Auszug aus KG, 02.12.2008 - 21 U 38/07
    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 27. Februar 2008 - 6 C 11/07 - (BVerwGE 130, 262 ff, Juris Rz 26 ff) entschieden, dass die Vorschrift ein Kommissionsgeschäft nach §§ 383 ff HGB voraussetzt und einer erweiternden Auslegung auf der Grundlage der vom BaFin vertretenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise nicht zugänglich ist.
  • BGH, 26.09.2000 - X ZR 94/98

    Zur Haftung von Wirtschaftsprüfern gegenüber Kapitalanlegern

    Auszug aus KG, 02.12.2008 - 21 U 38/07
    Grund der Haftung ist die Inanspruchnahme standardisierten Vertrauens, das dem genannten Personenkreis typischerweise entgegengebracht (BGHZ 145, 187 ff, Juris Rz 40 m. w. N.).
  • BGH, 06.10.1980 - II ZR 60/80

    Prospekthaftung bei unrichtigem oder unvollständigem Prospekt für den Beitritt zu

    Auszug aus KG, 02.12.2008 - 21 U 38/07
    Der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs lässt sich nicht entnehmen, dass ein eigenes finanzielles Engagement Voraussetzung ist, um eine Haftung als Prospektverantwortlicher zu begründen (vgl. dazu insbesondere BGHZ 79, 337 ff, Juris Rz 18 a. E.).
  • VG Frankfurt/Main, 07.05.2004 - 9 G 6496/03

    Voraussetzungen für erlaubnispflichtige Finanzkommissionsgeschäfte im Inland

    Auszug aus KG, 02.12.2008 - 21 U 38/07
    Auch zu dem Vorbringen des Beklagten zu 1., wonach die in dem Aufsatz von Sahavi (ZIP 2005, 929 ff) zu Fußn. 3 und 4 zitierten Entscheidungen - bis auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt a. M. vom 7. Mai 2004 (9 G 6496/03) - nicht veröffentlich worden seien und die Veröffentlichung der Entscheidung vom 7. Mai 2004 erst in dem im Juli 2004 erschienenen Heft der ZIP (dort Seiten 1259 ff) erfolgt sei, hat die Klägerin nicht mehr im Einzelnen Stellung genommen.
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