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OLG München, 09.03.2001 - 21 U 4701/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beweislast; Fahrzeugvermietung; Rückgabe Leihwagen; Dokumentationspflicht; Nachtbriefkasten
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 535; ZPO § 138 Abs. 3
Autoverleih - Rückgabe durch Abstellung und Schlüsseleinwurf - Dokumentationspflicht - sekundäre Behauptungslast - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I - 22 O 10941/98
- AG München, 04.12.1997 - 22 O 10941/98
- OLG München, 09.03.2001 - 21 U 4701/00
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 1427
- MDR 2001, 987
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 11.06.1990 - II ZR 159/89
Schadensersatz durch Konkurseröffnung und Vereinbarungen mit Konkursverwaltern …
Auszug aus OLG München, 09.03.2001 - 21 U 4701/00
Diese "sekundäre Behauptungslast" des Prozeßgegners der primär behauptungs- und beweisbelasteten Partei besteht immer dann, wenn - wie im vorliegenden Fall - eine darlegungspflichtige Partei außerhalb des von ihr darzulegenden Geschehnisablaufes steht und keine nähere Kenntnis der maßgebenden Tatsachen besitzt, während der Prozeßgegner sie hat und ihm nähere Angaben zumutbar sind (BGH NJW 1990, 3151).