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   AG Berlin-Charlottenburg, 07.08.2015 - 216 C 13/15   

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https://dejure.org/2015,28264
AG Berlin-Charlottenburg, 07.08.2015 - 216 C 13/15 (https://dejure.org/2015,28264)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 07.08.2015 - 216 C 13/15 (https://dejure.org/2015,28264)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 07. August 2015 - 216 C 13/15 (https://dejure.org/2015,28264)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 823 Abs 1 BGB, § 1004 BGB
    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Haftung des Verlegers einer Gratiszeitung für Missachtung eines Zustell- und Einwurfverbots

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Störerhaftung eines Verlags bei vereinzelten Zustellungen einer Werbezeitung gegen den erklärten Willen

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Gratis-Zeitung ist Lebensrisiko

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Keine Haftung des Verlags für ungewollte Zustellungen von Zeitungen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verlag haftet nicht für "Ausreißer" bei ungewolltem Zeitungs-Einwurf

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Haftung eines Verlags für gelegentliche Zustellung ungewollter kostenloser Wochenzeitung - Voraussetzung ist Ergreifung aller notwendigen und zumutbaren Maßnahmen zur Verhinderung der Zustellung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.12.1988 - VI ZR 182/88

    Unterlassungsanspruch gegen Einwurf von Werbung

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 07.08.2015 - 216 C 13/15
    Zwar stellt der Einwurf einer Gratiszeitung in den Briefkasten bei erklärtem entgegenstehenden Willen des Briefkasteninhabers grundsätzlich eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sowie eine Besitzstörung dar (grundlegend BGH NJW 1989, 902).

    Entspräche dies der Auffassung des Bundesgerichtshofes hätte er sich im dort entschiedenen Fall, in welchem der Unterlassungsanspruch selbst im Streit stand, gar nicht damit beschäftigen müssen, ob die dortige Beklagte ausreichend dargelegt hat, alle in Betracht kommenden und erfolgsversprechenden Aktivitäten entfaltet zu haben (vgl. BGH NJW 1989, 902 (904 f.)).

  • LG Bonn, 15.01.2014 - 5 S 7/13

    Besitzstörung durch Werbewurfsendungen

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 07.08.2015 - 216 C 13/15
    Hat sie dagegen derartige Maßnahmen getroffen, wofür sie darlegungs- und beweisbelastet ist, kann dies zum einen etwaigen Anscheinsbeweis hinsichtlich ihrer Störereigenschaft erschüttern (vgl. zu den Voraussetzungen des Anscheinsbeweises beim Einwurf von Werbung: LG Bonn, Urt. v. 15.01.2014 - 5 S 7/13), zum anderen liegt in derartigen Fällen auch bereits keine Missachtung des Selbstbestimungs- und Besitzrechtes vor, da es aufgrund der dann vorliegenden grundsätzlichen Respektierung des Wunsches der Betroffenen - selbst bei vereinzelten Zustellungen durch Ausreißer - an einem Eingriff durch den Zeitungsverleger in die Rechte der Betroffenen fehlt (vgl. LG Münster, Urt. v. 26.09.2013 - 14 O 360/12).
  • LG Münster, 26.09.2013 - 14 O 360/12

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts bei Lieferung von Gratiszeitungen in 10

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 07.08.2015 - 216 C 13/15
    Hat sie dagegen derartige Maßnahmen getroffen, wofür sie darlegungs- und beweisbelastet ist, kann dies zum einen etwaigen Anscheinsbeweis hinsichtlich ihrer Störereigenschaft erschüttern (vgl. zu den Voraussetzungen des Anscheinsbeweises beim Einwurf von Werbung: LG Bonn, Urt. v. 15.01.2014 - 5 S 7/13), zum anderen liegt in derartigen Fällen auch bereits keine Missachtung des Selbstbestimungs- und Besitzrechtes vor, da es aufgrund der dann vorliegenden grundsätzlichen Respektierung des Wunsches der Betroffenen - selbst bei vereinzelten Zustellungen durch Ausreißer - an einem Eingriff durch den Zeitungsverleger in die Rechte der Betroffenen fehlt (vgl. LG Münster, Urt. v. 26.09.2013 - 14 O 360/12).
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