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   VGH Bayern, 06.07.2004 - 22 A 03.40033   

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https://dejure.org/2004,14747
VGH Bayern, 06.07.2004 - 22 A 03.40033 (https://dejure.org/2004,14747)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.07.2004 - 22 A 03.40033 (https://dejure.org/2004,14747)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. Juli 2004 - 22 A 03.40033 (https://dejure.org/2004,14747)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eisenbahnrechtliche Planfeststellung für die Errichtung einer Bahnstromleitung; Wehrfähige Rechtspositionen einer Gemeinde gegenüber Planfeststellungsbeschluss; Abwägungsmängel bei einem Planfeststellungsbeschluss; Kollision von Fachplanungsrecht und gemeindlicher ...

  • Judicialis

    AEG § 18 Abs. 1 Satz 2; ; AEG § 20 Abs. 2 Satz 1; ; AEG § 20 Abs. 2 Satz 2; ; AEG § 20 Abs. 7 Satz 1; ; VwVfG § 73 Abs. 4 Satz 1; ; VwVfG § 73 Abs. 8; ; VwVfG § 74 Abs. 3; ; GG Art. 28 Abs. 2 Satz 1

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verletzung des Abwägungsgebots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 1826 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 05.11.2002 - 9 VR 14.02

    Gemeinde; kommunale Planungshoheit; Bauleitplanung; Fachplanung;

    Auszug aus VGH Bayern, 06.07.2004 - 22 A 03.40033
    a) Die Klägerin kann zwar weder gesundheitliche Belange noch Grundstückseigentumsbelange von Privatpersonen mit Erfolg geltend machen (vgl. BVerwG vom 5.11.2002, DVBl 2003, 211/213).

    Insbesondere kann sie sich gegenüber einem anderen Planungsträger nicht zum gesamtverantwortlichen "Wächter des Umweltschutzes" machen (BVerwG vom 5.11.2002, DVBl 2003, 211/213).

    Entscheidend ist danach, welche Planung - das Fachplanungsvorhaben oder die gemeindliche Bauleitplanung - zuerst einen hinreichenden Grad der Konkretisierung und Verfestigung erreicht hat (vgl. BVerwG vom 5.11.2002, DVBl 2003, 211/212).

  • BVerwG, 12.08.1999 - 4 C 3.98

    Trinkwasserversorgung; Wassergewinnungsanlage; Planfeststellung; Vorkehrungen;

    Auszug aus VGH Bayern, 06.07.2004 - 22 A 03.40033
    Denn eine Gemeinde kann grundsätzlich eine wehrfähige Rechtsposition im Hinblick auf ihre kommunalen Einrichtungen geltend machen, wobei es nicht auf deren Größe und Bedeutung ankommt (Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG; vgl. BVerwG vom 12.8.1999, GewArch 2000, 193).

    Die Klägerin kann sich grundsätzlich darauf berufen, dass ihr ein Abwehrrecht gegenüber erheblichen Beeinträchtigungen des kommunalen Wertstoffhofs und des kommunalen Bauhofs zusteht (BVerwG vom 12.8.1999, GewArch 2000, 193).

  • BVerwG, 10.12.2003 - 9 A 73.02

    Bau einer Funksystem-Basisstation; Plangenehmigung; Standortbescheinigung;

    Auszug aus VGH Bayern, 06.07.2004 - 22 A 03.40033
    Dabei fehlt die Abwägungsrelevanz von vornherein, wenn die Beeinträchtigung auf objektiv nicht begründbaren Immissionsbefürchtungen beruht, die allein an die Lage von Grundstücken in der Nähe einer Bahnstromleitung anknüpfen und durch keinerlei tatsächliche Anhaltspunkte gerechtfertigt sind (vgl. BVerwG vom 10.12.2003, NVwZ 2004, 613/614).
  • BVerwG, 18.07.1983 - 4 CB 77.82
    Auszug aus VGH Bayern, 06.07.2004 - 22 A 03.40033
    Solche Planungsalternativen haben rechtliche Bedeutung nicht für die Frage nach der Planrechtfertigung, sondern nur im Zusammenhang mit dem Abwägungsgebot (vgl. BVerwG vom 18.7.1983 - Az. 4 CB 77.82).
  • BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 18.91

    Wohngebietsplanung contra Abfalldeponie

    Auszug aus VGH Bayern, 06.07.2004 - 22 A 03.40033
    Liegt danach eine hinreichend konkrete und verfestigte Planung vor, so muss diese durch das fachplanerische Vorhaben auch nachhaltig gestört bzw. beeinträchtigt sein, um abwägungserheblich sein zu können (BVerwG vom 27.3.1992, DVBl 1992, 1233).
  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 15.83

    Planrechtfertigung als "Gebotensein" nach den Zielen des FStrG; Abgrenzung zur

    Auszug aus VGH Bayern, 06.07.2004 - 22 A 03.40033
    Dabei geht es um die Frage, ob das Vorhaben, gemessen an den Zielen des jeweiligen Fachplanungsgesetzes und im Hinblick darauf, dass privates Eigentum in Anspruch genommen werden soll, im Allgemeinwohlinteresse vernünftigerweise geboten ist (vgl. BVerwG vom 22.3.1985, BVerwGE 71, 166/168).
  • BVerwG, 17.07.1980 - 7 C 101.78

    Einwendungsausschluß in atomrechtlichen Genehmigungsverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 06.07.2004 - 22 A 03.40033
    Wer die von ihm verteidigten Interessen in dieser Weise nur pauschal benennt, kann lediglich eine ebenso pauschale Prüfung im Planfeststellungsverfahren erwarten (BVerwG vom 17.7.1980, BVerwGE 60, 297/311 und BVerwG vom 9.9.1988, BVerwGE 80, 207/220; BVerwG vom 23.8.1996, Buchholz 407.4, Nr. 122 zu § 17 FStrG).
  • BVerwG, 05.03.1997 - 11 A 25.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Voraussetzungen eines Entscheidungsvorbehalts nach §

    Auszug aus VGH Bayern, 06.07.2004 - 22 A 03.40033
    Die weitere Voraussetzung, dass der Vorbehalt die planerische Abwägung im Grundsatz nicht berührt und kein wesentliches Element der Abwägung betrifft (vgl. BVerwG vom 5.3.1997, BVerwGE 104, 123/138; Knack, VwVfG, 7. Aufl. 2000, RdNrn. 18 ff zu § 74), ist ebenfalls erfüllt.
  • BVerwG, 01.10.1997 - 11 A 10.96

    Schienenverkehrsrecht - Konflikt um die Offenhaltung oder Schließung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 06.07.2004 - 22 A 03.40033
    Von Einfluss auf das Ergebnis ist der Abwägungsmangel dann, wenn nach den Umständen des Einzelfalls die konkrete Möglichkeit besteht, dass ohne den Mangel die Planung anders ausgefallen wäre (BVerwG vom 1.10.1997, DVBl 1998, 330).
  • BVerwG, 09.09.1988 - 7 C 3.86

    Atomgesetz - Genehmigungsverfahren - Teilerrichtungsgenehmigung -

    Auszug aus VGH Bayern, 06.07.2004 - 22 A 03.40033
    Wer die von ihm verteidigten Interessen in dieser Weise nur pauschal benennt, kann lediglich eine ebenso pauschale Prüfung im Planfeststellungsverfahren erwarten (BVerwG vom 17.7.1980, BVerwGE 60, 297/311 und BVerwG vom 9.9.1988, BVerwGE 80, 207/220; BVerwG vom 23.8.1996, Buchholz 407.4, Nr. 122 zu § 17 FStrG).
  • BVerwG, 25.10.2001 - 11 A 30.00

    Beiladung einer Energieversorgungs GmbH & Co KG

  • VGH Bayern, 13.03.1995 - 2 N 94.1198
  • VGH Bayern, 04.05.2011 - 22 AS 10.40045

    Planfeststellung für Neubau einer U-Bahn-Strecke

    Solche Alternativen haben nämlich rechtliche Bedeutung nicht für die Frage nach der Planrechtfertigung, sondern nur im Zusammenhang mit dem Abwägungsgebot (vgl. BayVGH vom 6.7.2004 Az. 22 A 03.40033, m.w.N.).
  • VGH Bayern, 24.05.2011 - 22 A 10.40049

    Plangenehmigung für eine Hochspannungsfreileitung

    Die von den Klägern in diesem Zusammenhang diskutierte Frage der Trassenführung der neuen Ersatzleitung gehört nicht hierher, sondern in den Zusammenhang des Abwägungsgebots (vgl. auch BayVGH vom 6.7.2004 Az. 22 A 03.40033 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 17.07.2009 - 22 A 08.40041

    Straßenbahntrasse durch die Pillenreuther Straße in Nürnberg darf gebaut werden.

    Solche Planungsalternativen haben rechtliche Bedeutung nicht für die Frage nach der Planrechtfertigung, sondern nur im Zusammenhang mit dem Abwägungsgebot (vgl. BayVGH vom 6.7.2004 Az. 22 A 03.40033, m.w.N.).
  • VGH Bayern, 17.07.2009 - 22 A 09.40012

    Eisenbahnrechtliche Planfeststellung für 110-kV-Bahnstromleitung; Abwägungsgebot;

    Denn jedenfalls ist der Belang der Klägerin zu 5 und der anderen Einwender, von wirtschaftlichen Nachteilen verschont zu bleiben, die Folge objektiv nicht begründbarer Immissionsbefürchtungen allein aufgrund der Lage von Grundstücken in der Nähe einer Bahnstromleitung sind oder auf einer Beeinträchtigung der Aussicht beruhen, in die Abwägung nur mit einem geringen Gewicht einzustellen (vgl. BVerwG vom 10.12.2003 NVwZ 2004, 613; BayVGH vom 6.7.2004 Az. 22 A 03.40033).
  • VGH Bayern, 17.07.2009 - 22 A 09.40010

    Eisenbahnrechtliche Planfeststellung für 110-kV-Bahnstromleitung; Abwägungsgebot;

    Denn jedenfalls ist der Belang der Klägerin und der anderen Einwender, von wirtschaftlichen Nachteilen verschont zu bleiben, die Folge objektiv nicht begründbarer Immissionsbefürchtungen allein aufgrund der Lage von Grundstücken in der Nähe einer Bahnstromleitung sind oder auf einer Beeinträchtigung der Aussicht beruhen, in die Abwägung nur mit einem geringen Gewicht einzustellen (vgl. BVerwG vom 10.12.2003 NVwZ 2004, 613; BayVGH vom 6.7.2004 Az. 22 A 03.40033).
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