Rechtsprechung
VGH Bayern, 10.06.2008 - 22 AS 08.40013 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Eisenbahnrechtliche Plangenehmigung für Umrichterwerk; vorläufiger Rechtsschutz bei Geltendmachung ungenügenden Lärmschutzes
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestehen eines im Wege einer Verpflichtungsklage durchzusetzenden Anspruchs auf Planergänzung im Falle geltend gemachter unzulänglicher Immissionsvorsorge; Bestehen der Gefahr einer Rechtsschutzverkürzung durch vorläufigen Plangenehmigungsvollzug bei der Möglichkeit ...
- Judicialis
AEG § 18; ; AEG § 18 b; ; VwVfG § 74 Abs. 6; ; VwGO § 80 Abs. 5; ; VwGO § 123
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Eisenbahn-, Kleinbahn-, Bergbahnrecht: Eisenbahnrechtliche Plangenehmigung für Umrichterwerk; Vorläufiger Rechtsschutz bei Geltendmachung ungenügenden Lärmschutzes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1001.04
Gemeindeklagen gegen luftrechtliche Planfeststellung; Ziel der Raumordnung; …
Auszug aus VGH Bayern, 10.06.2008 - 22 AS 08.40013
Eine solche Auslegung entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass im Falle geltend gemachter unzulänglicher Immissionsvorsorge, etwa unzureichender Lärmschutzmaßnahmen, grundsätzlich nur ein Anspruch auf Planergänzung besteht, der gegebenenfalls im Wege einer Verpflichtungsklage durchzusetzen ist (vgl. BVerwG vom 16.3.2006 NVwZ 2006, 1055 [juris RdNr. 231] m.w.N.).Ein Anspruch auf Planaufhebung (bzw. Feststellung der Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit des Plans) und damit vorläufiger Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5, § 80 Abs. 3 VwGO kämen - ausnahmsweise - nur in Betracht, wenn die von der Antragstellerin beklagten Lärmschutzdefizite so gravierend wären, dass sie die Ausgewogenheit der Planung insgesamt infrage stellen würden (vgl. BVerwG vom 16.3.2006 a.a.O., vom 19.5.2005 a.a.O., vom 19.4.2005 a.a.O., vom 9.9.1996 NVwZ-RR 1997, 210).
- BVerwG, 19.05.2005 - 4 VR 2000.05
Kein vorläufiger Baustopp für den Ausbau des Flughafens Leipzig/Halle
Auszug aus VGH Bayern, 10.06.2008 - 22 AS 08.40013
Dies schließt es in aller Regel aus, vorläufigen Rechtsschutz auf der Grundlage des § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO zu gewähren (vgl. BVerwG vom 19.5.2005 NVwZ 2005, 940, vom 19.4.2005 - Az. 4 VR 1001/04 u.a.).Ein Anspruch auf Planaufhebung (bzw. Feststellung der Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit des Plans) und damit vorläufiger Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5, § 80 Abs. 3 VwGO kämen - ausnahmsweise - nur in Betracht, wenn die von der Antragstellerin beklagten Lärmschutzdefizite so gravierend wären, dass sie die Ausgewogenheit der Planung insgesamt infrage stellen würden (vgl. BVerwG vom 16.3.2006 a.a.O., vom 19.5.2005 a.a.O., vom 19.4.2005 a.a.O., vom 9.9.1996 NVwZ-RR 1997, 210).
- BVerwG, 09.09.1996 - 11 VR 31.95
Recht des Schienenverkehrs - Voraussetzungen für die Annahme einer Überschreitung …
Auszug aus VGH Bayern, 10.06.2008 - 22 AS 08.40013
Ein Anspruch auf Planaufhebung (bzw. Feststellung der Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit des Plans) und damit vorläufiger Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5, § 80 Abs. 3 VwGO kämen - ausnahmsweise - nur in Betracht, wenn die von der Antragstellerin beklagten Lärmschutzdefizite so gravierend wären, dass sie die Ausgewogenheit der Planung insgesamt infrage stellen würden (vgl. BVerwG vom 16.3.2006 a.a.O., vom 19.5.2005 a.a.O., vom 19.4.2005 a.a.O., vom 9.9.1996 NVwZ-RR 1997, 210). - BVerwG, 10.01.1996 - 11 VR 19.95
Immissionsschutzrecht: Haftung für Mehrkosten infolge Verwirklichung eines …
Auszug aus VGH Bayern, 10.06.2008 - 22 AS 08.40013
Denn es ist entgegen § 123 Abs. 1 Satz 2, § 123 Abs. 3 VwGO i.V.m. § 920 Abs. 2 ZPO nichts dafür ersichtlich, dass durch den Beginn und den Fortgang der Bauarbeiten in Vollziehung der Plangenehmigung die von der Antragstellerin begehrte Verbesserung des aktiven Schallschutzes vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte (vgl. BVerwG vom 10.1.1996 NVwZ 1997, 274).
- VGH Bayern, 09.12.2015 - 22 A 15.40025
Fehlende Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Feststellung der UVP-Pflicht …
Dass im vorliegenden Fall diese verfassungsrechtliche Grenze der Gesundheitsbeeinträchtigung überschritten würde, die befürchteten Lärmschutzdefizite so gravierend wären, dass sie die Ausgewogenheit der Planung insgesamt in Frage stellten (vgl. BayVGH, B. v. 10.6.2008 - 22 AS 22 AS 08.40013 - Rn. 9 m. w. N.), ist nicht ersichtlich. - VGH Bayern, 27.08.2015 - 22 AS 15.40024
Eisenbahnrechtliche Planfeststellung
Dies schließt es in aller Regel aus, vorläufigen Rechtsschutz nach § 80a Abs. 3, § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO zu gewähren (vgl. BayVGH, B.v. 10.6.2008 - 22 AS 08.40013 - Rn. 8 m.w.N.).Ein Anspruch auf Planaufhebung (bzw. Feststellung der Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit des Plans) und damit vorläufiger Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5, § 80 Abs. 3 VwGO käme - ausnahmsweise - nur in Betracht, wenn die von den Antragstellern beklagten Lärmschutzdefizite so gravierend wären, dass sie die Ausgewogenheit der Planung insgesamt infrage stellen würden (vgl. BayVGH, B.v. 10.6.2008 - 22 AS 22 AS 08.40013 - Rn. 9 m.w.N.).