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   VGH Bayern, 06.12.2006 - 22 BV 06.1989   

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https://dejure.org/2006,16346
VGH Bayern, 06.12.2006 - 22 BV 06.1989 (https://dejure.org/2006,16346)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.12.2006 - 22 BV 06.1989 (https://dejure.org/2006,16346)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. Dezember 2006 - 22 BV 06.1989 (https://dejure.org/2006,16346)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Bescheinigung des Empfangs einer Gewerbeanzeige; Folgen des Erlöschens des Anspruchs durch Erfüllung; Zweck der Empfangsbescheinigung ; Formelle und inhaltliche Anforderungen an die Bescheinigung; Berücksichtigungsfähigkeit einer protestatio facto contraria; ...

  • Judicialis

    GewO § 14 Abs. 1 Satz 1; ; GewO § 14 Abs. 1 Satz 3; ; GewO § 15 Abs. 1; ; GewO § 146 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerbeordnung : Rechtsschutzbedürfnis für Klage auf Bescheinigung des Empfangs einer Gewerbeanzeige; Anspruch auf Bescheinigung des Empfangs der Gewerbeanzeige; formelle und inhaltliche Anforderungen an die Bescheinigung; protestatio facto contraria; Zwecke des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 388
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus VGH Bayern, 06.12.2006 - 22 BV 06.1989
    Aber darüber besteht zwischen den Beteiligten jedenfalls seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 - kein Streit mehr (vgl. RdNrn. 83 ff des Urteilsabdrucks).
  • BVerwG, 29.04.2004 - 3 C 25.03

    Rechtsschutzinteresse; planmodifizierende Vereinbarung; Bettenreduzierung;

    Auszug aus VGH Bayern, 06.12.2006 - 22 BV 06.1989
    Die Leistungsklage ist wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses bereits unzulässig, weil ein rechtlich anerkennenswertes Interesse des Klägers an der erstrebten gerichtlichen Entscheidung im jetzigen Zeitpunkt unter keinem denkbaren Gesichtspunkt in Betracht kommt (vgl. BVerwG vom 29.4.2004, BVerwGE 121, 1/3).
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