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   LG Düsseldorf, 03.02.2012 - 22 S 125/11   

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https://dejure.org/2012,29848
LG Düsseldorf, 03.02.2012 - 22 S 125/11 (https://dejure.org/2012,29848)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.02.2012 - 22 S 125/11 (https://dejure.org/2012,29848)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. Februar 2012 - 22 S 125/11 (https://dejure.org/2012,29848)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Darlegungs- und Beweispflicht hinsichtlich des Vorliegens eines Versicherungsfalles durch den Diebstahl eines Motorrades

  • verkehrsrechtsiegen.de

    Deckungsklage gegen Kfz-Kaskoversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 44
    Umfang der Darlegungs- und Beweispflicht hinsichtlich des Vorliegens eines Versicherungsfalles durch den Diebstahl eines Motorrades

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Situation beim Auffinden eines Motorrades kann gegen eine Fahrzeugentwendung sprechen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.05.1995 - IV ZR 279/94

    Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls

    Auszug aus LG Düsseldorf, 03.02.2012 - 22 S 125/11
    Nach ständiger Rechtsprechung kommen dem Versicherungsnehmer bei einem behaupteten Fahrzeugdiebstahl Beweiserleichterungen zugute, und er genügt seiner Beweislast, wenn er das äußere Bild einer bedingungsgemäßen Entwendung darlegt und beweist, also ein Mindestmaß an Tatsachen, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf die Entwendung zulassen (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, siehe hierzu BGH VersR 1996, 319, VersR 1995, 909 jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Beweist der Versicherer konkrete Tatsachen, die die Annahme mit erheblicher Wahrscheinlichkeit nahelegen, dass der Diebstahl nur vorgetäuscht ist, braucht er dann nicht zu leisten, wenn der Versicherungsnehmer den ihm sodann obliegenden vollen Beweis für den Diebstahl nicht erbringt (vgl. BGH VersR 1996, 319, VersR 1995, 909 jeweils mit weiteren Nachweisen).

  • BGH, 13.12.1995 - IV ZR 54/95

    Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung eines Kfz-Diebstahls

    Auszug aus LG Düsseldorf, 03.02.2012 - 22 S 125/11
    Nach ständiger Rechtsprechung kommen dem Versicherungsnehmer bei einem behaupteten Fahrzeugdiebstahl Beweiserleichterungen zugute, und er genügt seiner Beweislast, wenn er das äußere Bild einer bedingungsgemäßen Entwendung darlegt und beweist, also ein Mindestmaß an Tatsachen, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf die Entwendung zulassen (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, siehe hierzu BGH VersR 1996, 319, VersR 1995, 909 jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Beweist der Versicherer konkrete Tatsachen, die die Annahme mit erheblicher Wahrscheinlichkeit nahelegen, dass der Diebstahl nur vorgetäuscht ist, braucht er dann nicht zu leisten, wenn der Versicherungsnehmer den ihm sodann obliegenden vollen Beweis für den Diebstahl nicht erbringt (vgl. BGH VersR 1996, 319, VersR 1995, 909 jeweils mit weiteren Nachweisen).

  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

    Auszug aus LG Düsseldorf, 03.02.2012 - 22 S 125/11
    Ein Verstoß gegen Denkgesetze liegt unter anderem dann vor, wenn Umständen Indizwirkung zuerkannt werden, die sie nicht haben können, oder wenn die Ambivalenz von Indiztatsachen nicht erkannt wird (vgl. BGH, Urteil vom 12. März 2004, Az.: V ZR 257/03 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03

    Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz

    Auszug aus LG Düsseldorf, 03.02.2012 - 22 S 125/11
    Der diesbezügliche Vortrag der Beklagten mit Schriftsatz vom 16. Dezember 2011 ist zwar neu im Sinne des § 531 Abs. 2 ZPO, aber er war der Entscheidung zugrunde zu legen, denn der Kläger hat diesen Vortrag nicht bestritten (vgl. BGH, Urteil vom 18. November 2004, Az.: IX ZR 229/03).
  • OLG Köln, 24.11.2009 - 9 U 77/09

    Eintrittspflicht des Teilkaskoversicherers wegen Fahrzeugentwendung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 03.02.2012 - 22 S 125/11
    Steht das äußere Bild eines Diebstahlgeschehens fest, kommen in einer zweiten Stufe der Prüfung auch dem Versicherer Beweiserleichterungen zugute (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 24. November 2009, Az.: 9 U 77/09).
  • LG Hamburg, 25.04.2014 - 330 O 159/13

    Sittenwidrigkeit des Ankaufs von Forderungen des Mandanten durch den

    Es ist auch ständige Rechtsprechung (statt vieler LG Düsseldorf, Urt. v. 03.02.2012 - 22 S 125/11; KG, Urt. v. 3.6.2003 - 6 U 7/02, jew. zit. n. Juris, jew. m.w.N.), dass eine Vielzahl von Indizien geeignet sein kann, die richterliche Überzeugung mit dem Beweisgrad des § 286 ZPO zu begründen, wenn nicht derjenige, gegen den die Vielzahl von Indizien spricht, diesen etwa durch eine persönliche Anhörung gemäß § 141 ZPO auszuräumen in der Lage ist.
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