Rechtsprechung
   OLG Hamm, 30.01.2006 - 22 U 146/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5477
OLG Hamm, 30.01.2006 - 22 U 146/05 (https://dejure.org/2006,5477)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.01.2006 - 22 U 146/05 (https://dejure.org/2006,5477)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. Januar 2006 - 22 U 146/05 (https://dejure.org/2006,5477)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,5477) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Verzugsschaden aufgrund Verzuges mit der Übertragung der hinteren Hälfte eines Grundstücks; Einstandspflicht des Schuldners im Fall eines unverschuldeten Rechtsirrtums; Einordnung eines Irrtums als "unverschuldet"

  • Judicialis

    BGB § 254; ; BGB § 286 I a.F.; ; ZPO § 287

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 285 § 286 Abs. 4.
    Verzug: Annahme eines unverschuldeten Rechtsirrtums des verspätet leistenden Schuldners

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 800
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.02.1951 - I ZR 35/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Hamm, 30.01.2006 - 22 U 146/05
    Unverschuldet ist der Irrtum nur dann, wenn der Schuldner nach sorgfältiger Prüfung der Sach- und Rechtslage mit einem Unterliegen im Rechtsstreit nicht zu rechnen brauchte (vgl. BGH NJW 1951, 398; BGH NJW-RR 1990, 160, 161).

    Von dem Vorwurf fahrlässigen Verhaltens kann er sich nicht schon dann befreien, wenn er sich auf seine eigene Rechtsauffassung, mag sie auch noch so sorgfältig erwogen sein, verlässt, sondern nur, wenn er auch die Möglichkeit einer abweichenden Beurteilung durch die Gerichte in Betracht zieht (vgl. BGH, NJW 1951, 398; OLG Köln NJW-RR 1998, 1017, 1018; Palandt-Heinrichs, BGB, 65. Auflage, § 276 Rz. 22).

  • BGH, 07.03.2001 - X ZR 160/99

    Anforderung an Substantiierung verschiedener Schadenspositionen

    Auszug aus OLG Hamm, 30.01.2006 - 22 U 146/05
    Da derartige Arbeitsleistungen einen Marktwert haben (vgl. hierzu BGH NJW-RR 2001, 887, 888), kann die Klägerin einen angemessenen Ausgleich für die von der Klägerin zu beweisenden Arbeiten ihres Ehegatten beanspruchen.
  • OLG Hamm, 23.04.2002 - 21 U 56/01

    Bauaufsichtsmangel bei vertraglich eingeschränkter Bauaufsicht des Architekten;

    Auszug aus OLG Hamm, 30.01.2006 - 22 U 146/05
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob der Marktwert eigener Arbeitsleistungen regelmäßig mit 60% der Kosten eines Fachunternehmens geschätzt werden kann (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2002, 1669, 1670), da die hier angesetzten Kosten selbst dann noch als angemessen zu schätzen wären (§ 287 ZPO), wenn man von einem sehr viel niedrigeren Prozentsatz ausginge.
  • BGH, 27.09.1989 - IVa ZR 156/88

    Entschädigungsleistung - Prozeßrisiko - Repräsentantenhaftung

    Auszug aus OLG Hamm, 30.01.2006 - 22 U 146/05
    Unverschuldet ist der Irrtum nur dann, wenn der Schuldner nach sorgfältiger Prüfung der Sach- und Rechtslage mit einem Unterliegen im Rechtsstreit nicht zu rechnen brauchte (vgl. BGH NJW 1951, 398; BGH NJW-RR 1990, 160, 161).
  • BGH, 24.06.1994 - V ZR 19/93

    Schadensersatzpflicht des Grundstücksverkäufers bei Nichtigkeit des Kaufvertrages

    Auszug aus OLG Hamm, 30.01.2006 - 22 U 146/05
    An den Entlastungsbeweis sind jedoch strenge Anforderungen zu stellen (BGH NJW 1994, 2755).
  • OLG Köln, 16.12.1997 - 24 U 100/97

    Anspruch auf Mietzinszahlung sowie auf Räumung und Herausgabe eines angemieteten

    Auszug aus OLG Hamm, 30.01.2006 - 22 U 146/05
    Von dem Vorwurf fahrlässigen Verhaltens kann er sich nicht schon dann befreien, wenn er sich auf seine eigene Rechtsauffassung, mag sie auch noch so sorgfältig erwogen sein, verlässt, sondern nur, wenn er auch die Möglichkeit einer abweichenden Beurteilung durch die Gerichte in Betracht zieht (vgl. BGH, NJW 1951, 398; OLG Köln NJW-RR 1998, 1017, 1018; Palandt-Heinrichs, BGB, 65. Auflage, § 276 Rz. 22).
  • OLG Köln, 30.05.2008 - 3 U 7/07

    Pfandrecht des Frachtführers und Überverkauf

    Unverschuldet ist der Irrtum vielmehr nur dann, wenn nach sorgfältiger Prüfung der Sach- und Rechtslage mit einem Unterliegen im Rechtsstreit nicht zu rechnen war (OLG Hamm, MDR 2006, 800).
  • OLG Köln, 18.12.2008 - 19 U 33/08

    Zulässigkeit der Unterschreitung der zweijährigen Kündigungsfrist für die

    Unverschuldet ist der Irrtum nur dann, wenn der Schuldner nach sorgfältiger Prüfung der Sach- und Rechtslage mit einem Unterliegen im Rechtsstreit nicht zu rechnen brauchte (BGH, Urteil vom 27.09.1989, IV a ZR 156/88 - juris; OLG Hamm, Urteil vom 30.01.2006, 22 U 146/05 - juris; OLG Köln, NJW-RR 1998, 1017, 1018).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.01.2007 - 3 Sa 1479/06

    Beitragspflicht - Zusatzversorgungskasse - Baugewerbe - Schuldnerverzug - Zinsen

    Unverschuldet ist sein Rechtsirrtum nur dann, wenn er nach sorgfältiger Prüfung der Sach- und Rechtslage mit einem Unterliegen im Rechtsstreit nicht zu rechnen brauchte (vgl. BGH IVa ZR 156/88 vom 27. September 1989, NJW-RR 90, 160; vgl. auch BGH VIII ZR 255/82 vom 11. Januar 1984, NJW 84, 1028; OLG Hamm MDR 06, 800; Palandt-Heinrichs BGB 66. Aufl. § 276 Rdnr. 22 a. E.).
  • OLG Köln, 18.12.2008 - 19 U 34/08

    Zulässigkeit der Unterschreitung der zweijährigen Kündigungsfrist für die

    Unverschuldet ist der Irrtum nur dann, wenn der Schuldner nach sorgfältiger Prüfung der Sach- und Rechtslage mit einem Unterliegen im Rechtsstreit nicht zu rechnen brauchte (BGH, Urteil vom 27.09.1989, IV a ZR 156/88 - juris; OLG Hamm, Urteil vom 30.01.2006, 22 U 146/05 - juris; OLG Köln, NJW-RR 1998, 1017, 1018).
  • OLG Köln, 05.06.2009 - 3 U 122/08

    Auslegung einer Pflegeverpflichtung

    Es reicht nicht aus, dass er sich seine Rechtsauffassung nach sorgfältiger Prüfung und sachgemäßer Beratung bildet, sondern es ist nötig, dass er nach dieser Prüfung und Beratung mit einem Unterliegen im Rechtsstreit nicht zu rechnen braucht, insbesondere weil er sich auf eine höchstrichterliche Entscheidung berufen kann (BAG, Urt. v. 12.11.1992, 8 AZR 503/91, MDR 1993, 629) oder weil äußerst schwierige und umstrittene Rechtsfragen zu klären sind (vgl. BGH, Urt. v. 27.9.1989, IVa ZR 156/88, VersR 1990, 153; OLG Hamm, Urt. v. 30.1.2006, 22 U 146/05, MDR 2006, 800).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht