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   OLG Köln, 11.04.2006 - 22 U 204/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2243
OLG Köln, 11.04.2006 - 22 U 204/05 (https://dejure.org/2006,2243)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.04.2006 - 22 U 204/05 (https://dejure.org/2006,2243)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. April 2006 - 22 U 204/05 (https://dejure.org/2006,2243)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung von Werklohn; Erklärung eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses durch schlüssiges Verhalten

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Werkvertrag - Beweislast für Zustandekommen

  • Judicialis

    BGB § 631

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 631
    Darlegungspflicht des Bauherrn bei Einwendungen gegen Schlussrechnung - Anerkenntnis der Auftragserteilung durch Abschlagszahlung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bezahlung von Abschlagsrechnungen als Schuldanerkenntnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Abschlagszahlungen als deklaratorisches Schuldanerkenntnis

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Werkvertragsrecht: Zahlung der Abschlagsrechnung als Vertragsanerkenntnis

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Schuldanerkenntnis durch vorbehaltlose Abschlagszahlung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Begründet die Zahlung von Abschlagsrechnungen einen Bauvertrag? (IBR 2006, 609)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 27 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 01.07.1997 - 21 U 245/96

    Rechnungsprüfung durch Auftraggeber als Schuldanerkenntnis: Verwirkung von

    Auszug aus OLG Köln, 11.04.2006 - 22 U 204/05
    Die Bezahlung einer Rechnung bzw. des ganz überwiegenden Rechnungsbetrages beinhaltet danach das Anerkenntnis, dem Grunde nach Vergütung für die in der Rechnung aufgeführten Leistungen zu schulden (vgl. auch OLG Düsseldorf NJW-RR 98, 376, 377 li. Sp.).
  • OLG Naumburg, 30.09.2011 - 12 U 12/11

    VOB-Vertrag: Austausch der Sicherheit durch den Auftragnehmer

    Mit der Zahlung hat das beklagte Land nämlich zum Ausdruck gebracht, dass es sich insoweit selbst als Vertragspartner des Auftragnehmers sieht (z.B. OLG Köln IBR 2006, 609).

    Wird wie hier Zahlung auf eine oder mehrere Abschlagsrechnungen geleistet, ist damit zugleich schlüssig erklärt, dass ein Auftrag besteht, der über die in den Abschlagsrechnungen aufgeführten Leistungen hinausgeht (z.B. OLG Köln IBR 2006, 609; Werner in Werner/Pastor, Der Bauprozess, 13. Aufl., Rdn. 2550).

    Für eine zurechenbare Veranlassung des Rechtscheinstatbestandes der Duldungsvollmacht kann schließlich auch nicht unberücksichtigt bleiben, dass das beklagte Land als Auftraggeber drei auf seinen Namen ausgestellte Abschlagszahlungen bezahlt und damit zum Ausdruck gebracht hat, dass er sich auch in Ansehung dieser Leistung als Vertragspartner des Auftragnehmers versteht (vgl. OLG Köln IBR 2006, 609; OLG Köln, Urteil vom 04. Februar 1994, 19 U 138/93; OLG Hamburg BauR 1996, 256; OLG Brandenburg BauR 2002, 476; Keldungs in Ingenstau/Korbion, VOB, 17. Aufl., Vor § 2 VOB/B Rdn. 39; Werner in Werner/Pastor, Der Bauprozess, 13. Aufl., Rdn. 2550).

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