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   OLG Düsseldorf, 12.11.1999 - 22 U 62/99   

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https://dejure.org/1999,8311
OLG Düsseldorf, 12.11.1999 - 22 U 62/99 (https://dejure.org/1999,8311)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.11.1999 - 22 U 62/99 (https://dejure.org/1999,8311)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. November 1999 - 22 U 62/99 (https://dejure.org/1999,8311)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fußgängerverkehr; Verkehrsfläche; Verkehrssicherungspflicht; Lücke in der Gehwegpflasterung; Sturz; Gehweg

  • Judicialis

    BGB § 823

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823
    Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich einer Vertiefung auf einem Fußgängerweg

Verfahrensgang

  • LG Duisburg - 10 O 397/98
  • OLG Düsseldorf, 12.11.1999 - 22 U 62/99
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.01.1981 - VI ZR 205/79

    Verkehrssicherungspflicht der Bundesbahn auf stark frequentierten Bahnhöfen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.11.1999 - 22 U 62/99
    Allenfalls im Zusammenwirken mit anderen, gefahrerhöhenden Umständen (vgl. dazu den in BGH VersR 1981, 482 entschiedenen Fall eines Höhenunterschieds von 8 mm im Bereich einer Bahnsteigkante) kann schon eine verhältnismäßig geringe Höhendifferenz eine von dem Verkehrssicherungspflichtigen zu beseitigende Gefahr für die Verkehrsteilnehmer auslösen.
  • BGH, 27.10.1966 - III ZR 132/65

    Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich geringer Höhenunterschiede im Plattenbelag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.11.1999 - 22 U 62/99
    Auch Fußgänger müssen mit gewissen Unebenheiten rechnen und sich auf diese einstellen (BGH VRS 32, 244).
  • OLG Hamm, 18.07.1986 - 9 U 328/85

    Verkehrssicherungspflichtverletzung der Gemeinde; Niveauunterschiede auf einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.11.1999 - 22 U 62/99
    Bei als Gehweg dienenden Verkehrsflächen (Bürgersteige) sind von der Rechtsprechung Unebenheiten, die einen Höhenunterschied von nicht mehr als ± 2 cm bewirken, als unerheblich angesehen worden, und zwar selbst dann, wenn - wie hier - das unterschiedliche Niveau scharfkantig gegeneinander abgesetzt ist (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1987, 412; OLG Celle OLGR 1998, 145, 146 m. w. N).
  • OLG Hamm, 09.09.1999 - 22 U 61/99

    Fehlen der bauaufsichtlichen Schlußabnahme

    Der Senat hat Beweis erhoben in dem Verfahren 22 U 62/99, in dem die Eltern der Kläger den Beklagten auf Zahlung weiterer 18.000,00 DM wegen verkauften Zubehörs aus abgetretenem Recht ihrer Kinder in Anspruch nehmen, durch Vernehmung der Zeugen B, F und.

    Zwar ist die Hilfsaufrechnung sachdienlich, aber ein Zahlungsanspruch stand dem Beklagten gem. §§ 434, 440 Abs. 1, 326 Abs. 1 BGB höchstens in Höhe von 15750,00 DM zu und ist durch die vorrangig erklärte Hilfsaufrechnung im Verfahren 22 U 62/99 erloschen.

    Die danach bestehende Schadensersatzforderung des Beklagten i.H.v. 15750,00 DM ist durch die vorrangig im Verfahren 22 U 62/99 erklärte Hilfsaufrechnung erloschen, da dort den Eltern der Kläger eine Forderung in übersteigender Höhe zustand.

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