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   KG, 18.05.2021 - 22 W 48/21   

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https://dejure.org/2021,55984
KG, 18.05.2021 - 22 W 48/21 (https://dejure.org/2021,55984)
KG, Entscheidung vom 18.05.2021 - 22 W 48/21 (https://dejure.org/2021,55984)
KG, Entscheidung vom 18. Mai 2021 - 22 W 48/21 (https://dejure.org/2021,55984)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 23a Abs 1 RVG, § 33 RVG, § 49 RVG
    Gegenstandswert für die anwaltliche Vertretung beim Anwaltswechsel im Prozesskostenhilfeverfahren

  • IWW

    § 23a Abs. 1, 1. Hs., § 33 RVG
    Streitwertbeschwerde, PKH

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 23a Abs. 1 ; RVG § 33 ; RVG § 49
    1. Der Beschwerdewert bei einer Streitwertbeschwerde im Rahmen des § 33 RVG richtet sich nach der Differenz der Kosten, um die sich der Beschwerdeführer verbessern will, nicht nach der Differenz zwischen dem festgesetzten und dem gewünschten Gegenstandswert. 2. Tritt ein ...

  • rechtsportal.de

    RVG § 23a Abs. 1 ; RVG § 33 ; RVG § 49
    Beschwerde gegen eine Gegenstandswertfestsetzung; Wert eines Entpflichtungsverfahrens; Voraussichtlicher Wert von Anwaltsgebühren

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.09.2010 - XII ZB 82/10

    Streitwert im Verfahren der Rechtsbeschwerde gegen die Ablehnung der Beiordnung

    Auszug aus KG, 18.05.2021 - 22 W 48/21
    Zudem liegt auch kein Fall einer Ablehnung der Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten im Rahmen der bewilligten Prozesskostenhilfe vor, in denen sich der Wert - wie der Wert einer Beschwerde gegen Versagung der Prozesskostenhilfe - nach dem Wert der Hauptsache richtet (BGH, Beschluss vom 15. September 2010, - XII ZB 82/10 -, juris Rdn. 7, 8 für das Beschwerdeverfahren).

    Auch die in Rechtsprechung und Literatur genannten Beispiele zeigen, dass für die Wertsetzung auch in der vorliegenden Sachverhaltskonstellation allein das Kosteninteresse maßgeblich ist: So soll das Interesse des Beschwerdeführers bei einer Beschwerde allein gegen die Höhe der Raten oder im nachträglichen Aufhebungsverfahren nach § 124 Nr. 2 bis 4 ZPO lediglich dem Kosteninteresse entsprechen (BGH, Beschluss vom 15. September 2010, - XII ZB 82/10 -, juris, Rdn. 6).

  • KG, 30.03.2007 - 2 Ws 151/07

    Strafvollzug: Streitwertfestsetzung in Strafvollzugssachen

    Auszug aus KG, 18.05.2021 - 22 W 48/21
    Der Beschwerdewert richtet sich nach der Differenz der Kosten, um die sich der Beschwerdeführer verbessern will, nicht nach der Differenz zwischen dem festgesetzten und dem gewünschten Gegenstandswert (KG, Beschluss vom 30. März 2007 - 2 Ws 151/07 Vollz -, juris, Rdn. 5, zum insoweit vergleichbaren § 68 Abs. 1 S. 1 GKG).
  • OLG Rostock, 11.05.2009 - 3 W 102/08

    Behandlung einer Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung im

    Auszug aus KG, 18.05.2021 - 22 W 48/21
    Das Beschwerdeverfahren nach § 33 Abs. 3 RVG wird anders als das Verfahren über den Antrag von § 33 Abs. 9 S. 1 und 2 RVG nicht gebührenfrei gestellt (Gerold/Schmidt - Mayer, 24. Aufl. 2019, § 33 RVG, Rdn. 12; OLG Rostock, Beschluss vom 11. Mai 2009 - 3 W 102/08 -, juris, Rdn. 13).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2012 - 1 Ta 290/11

    Festsetzung des Gegenstandswertes - reduzierte Gebühren bei der Gewährung von

    Auszug aus KG, 18.05.2021 - 22 W 48/21
    Bei der Beschwerde eines im Prozesskostenhilfeverfahren beigeordneten Rechtsanwalts gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes ist für die Berechnung des Beschwerdewerts nach § 33 Abs. 3 S. 1 RVG dann auf die reduzierten Gebühren aus § 49 RVG abzustellen, wenn Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt worden ist; wurde dagegen Prozesskostenhilfe mit Ratenzahlung bewilligt, sind die Regelgebühren maßgebend (Gerold/Schmidt/Mayer, 24. Aufl. 2019, § 33 RVG, Rdn. 14 unter Verweis auf LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16. Januar 2012 - 1 Ta 290/11, BeckRS 2012, 65982, beck-online).
  • OLG Oldenburg, 07.02.2018 - 13 WF 107/17
    Auszug aus KG, 18.05.2021 - 22 W 48/21
    Zwar liegen die Voraussetzung einer Wertfestsetzung gem. § 33 RVG vor, da es sich um Gebühren für eine anwaltliche Tätigkeit in einem gerichtlichen Verfahren handelt und Gerichtsgebühren im Verfahren über die Prozesskostenhilfe des ersten Rechtszugs nicht anfallen, jedoch Gebühren der an diesem Verfahren beteiligten Rechtsanwälte (Gerold/Schmidt/Mayer, 24. Aufl. 2019, § 33 RVG, Rdn. 4; Toussaint/Toussaint, 51. Aufl. 2021, RVG § 33 Rn. 7; OLG Oldenburg, Beschluss vom 07. Februar 2018 - 13 WF 107/17 -, juris, Rdn. 4).
  • KG, 06.04.1982 - 1 WF 1258/82
    Auszug aus KG, 18.05.2021 - 22 W 48/21
    Ein eigener Anwaltsgebührenwert wurde notwendig, da Rechtsanwalt Dr. S...r als Verfahrensbevollmächtigter ausschließlich für den Entpflichtungsantrag im Verfahren über die Prozesskostenhilfe tätig geworden ist (vgl. das bei Hartung/Schons/Enders - Enders, 3. Aufl. 2017, § 23a RVG, Rn. 7 genannte Beispiel zur Prozesskostenhilfe; KG Berlin, Beschluss vom 06. April 1982 - 1 WF 1258/82 -, juris zur Vorgängervorschrift des § 19 BRAGebO).
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