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   VGH Bayern, 23.04.2009 - 22 ZB 07.819   

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VGH Bayern, 23.04.2009 - 22 ZB 07.819 (https://dejure.org/2009,12052)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.04.2009 - 22 ZB 07.819 (https://dejure.org/2009,12052)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. April 2009 - 22 ZB 07.819 (https://dejure.org/2009,12052)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Nacherhebung von Abwasserabgaben

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Nacherhebung einer Abwasserabgabe in der richtigen Höhe nach Eintritt der Bestandskraft des Festsetzungsbescheids; Einleiten des Wassers als gesetzliches Abgabenschuldverhältnis und Konkretisierung durch den Abwasserabgabenfestsetzungsbescheid; ...

  • Judicialis

    AbwAG § 1; ; AbwAG § 4 Abs. 4; ; AbwV § 6 Abs. 1; ; BayAbwAG Art. 14

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wasserrecht (einschließlich Abwasserabgabenrecht): Abwasserabgabenfestsetzung; nachträgliche Erhöhung (Nacherhebung) wegen Überschreitung eines Überwachungswerts; Störfall; Vertrauensschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 18.03.1988 - 8 C 92.87

    Erschließungsbeitragsansprüche - Volle Geltendmachung - Beitragsschuldverhältnis

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2009 - 22 ZB 07.819
    Dies macht deutlich, dass der Landesgesetzgeber einem Abgabepflichtigen gerade keinen Schutz vor späteren Erhöhungen der Abwasserabgabe einräumen wollte, was ihm bundesrechtlich möglicherweise sogar verwehrt wäre (vgl. BVerwG vom 18.3.1988 BVerwGE 79, 163).

    Insbesondere im Kommunalabgabenrecht sind Abgaben, die durch bestandskräftigen Bescheid zu niedrig festgesetzt wurden, bis zum Eintritt der Festsetzungsverjährung nachzufordern (vgl. BVerwG vom 18.3.1988 a.a.O. vom 7.7.1989 BVerwGE 82, 215; vom 26.1.1996 KStZ 1997, 77, jeweils zu Erschließungsbeiträgen; OVG NRW vom 1.10.1990 NVwZ-RR 1992, 94 zu Vergnügungssteuern; OVG LSA vom 18.5.2005 Az. 4 M 701/04 zu Herstellungsbeiträgen für leitungsgebundene Einrichtungen; BayVGH vom 26.11.2008 Az. 6 CS 08.1957 zu Straßenausbaubeiträgen).

    Ein solches Vertrauen setzt jedoch außer einer adäquaten Vertrauensbetätigung des Betroffenen die Schutzwürdigkeit dieser Vertrauensbetätigung voraus (BVerwG vom 18.3.1988 a.a.O.).

    Denn nicht jeder belastende Verwaltungsakt ist schon aus der Natur der Sache tragfähig für den - ein entsprechendes Vertrauen rechtfertigenden -Gegenschluss, dass von dem Betroffenen mehr als dies nicht verlangt werden solle; im Gegenteil ist ein solcher Schluss in der Regel nicht gerechtfertigt, so dass besondere Umstände hinzutreten müssen, wenn er sich (zumal aus verfassungsrechtlichen Gründen) dennoch rechtfertigen soll (BVerwG vom 15.4.1983 a.a.O. und vom 18.3.1988 a.a.O.).

  • BVerwG, 20.08.1997 - 8 B 170.97

    Verhältnismäßigkeitsgrundsatz - Abgabengerechtigkeit - Bestimmtheitsgebot -

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2009 - 22 ZB 07.819
    Die endgültige Abgabenhöhe hängt letztlich von den Ergebnissen der Überwachung ab (Zöllner a.a.O., RdNr. 34 zu § 4 AbwAG), was aber weder gegen das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot, noch gegen den Grundsatz der Tatbestandsmäßigkeit nach dem Rechtsstaatsprinzip verstößt (BVerwG vom 20.8.1997 BVerwGE 105, 144).

    Entgegen dieser Auffassung ist in der Rechtsprechung abschließend geklärt, dass auch die Überschreitung der zulässigen Werte bei Störfällen für die Berechnung der Abwasserabgabe zu berücksichtigen ist (BVerwG vom 20.8.1997 BVerwGE 105, 144; BayVGH vom 19.2.1999 Az. 22 ZB 97.1961).

    Soweit es die Verfassungswidrigkeit des Abwasserabgabengesetzes rügt, ist das Vorbringen zu unsubstantiiert, um (entgegen BVerwG vom 20.8.1997 a.a.O.) die Verfassungsmäßigkeit des Abwasserabgabengesetzes und insbesondere seine Erhöhungsregelung in § 4 Abs. 4 AbwAG in Zweifel zu ziehen.

    Mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. August 1997 (BVerwGE 105, 144) ist insbesondere grundsätzlich geklärt, dass sog. Ausreißer infolge von Störfällen dem Kläranlagenbetreiber zurechenbar sind; dabei kommt es nicht darauf an, ob es sich um betriebsinterne Störfälle oder - wie das Zulassungsvorbringen offenbar zugrunde legt - außerhalb des eigentlichen Betriebsablaufs auftretende besondere Ereignisse handelt.

  • BVerwG, 15.04.1983 - 8 C 170.81

    Rechtmäßigkeit einer Beitragssatzerhöhung bei rückwirkender Ersetzung einer wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2009 - 22 ZB 07.819
    Grundsätzlich kann zwar auch ein nach seinem Tenor belastender Bescheid ein geeigneter Gegenstand für verfassungsrechtlich geschütztes Vertrauen sein (BVerwG vom 12.7.1968 BVerwGE 30, 132; vom 15.4.1983 BVerwGE 67, 129).

    Denn nicht jeder belastende Verwaltungsakt ist schon aus der Natur der Sache tragfähig für den - ein entsprechendes Vertrauen rechtfertigenden -Gegenschluss, dass von dem Betroffenen mehr als dies nicht verlangt werden solle; im Gegenteil ist ein solcher Schluss in der Regel nicht gerechtfertigt, so dass besondere Umstände hinzutreten müssen, wenn er sich (zumal aus verfassungsrechtlichen Gründen) dennoch rechtfertigen soll (BVerwG vom 15.4.1983 a.a.O. und vom 18.3.1988 a.a.O.).

  • BVerwG, 06.06.1975 - IV C 15.73

    Eigentumsgarantie und landesrechtliche Wirkung der Versagung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2009 - 22 ZB 07.819
    Die Frage, ob der Eintritt der Bestandskraft des Abgabebescheids vom 22. März 2005 das Abgabeschuldverhältnis zwischen Klägerin und Beklagtem beendet hat und damit eine Nacherhebung ausschließt, ist nach dem jeweils einschlägigen materiellen Recht zu beantworten (BVerwG vom 6.6.1975 BVerwGE 48, 271; vom 18.3.1988 BVerwGE 49, 163), hier also nach den Vorschriften des Abwasserabgabengesetzes.
  • BVerwG, 07.07.1989 - 8 C 86.87

    Keine Ermächtigung zur Einschränkung der Nacherhebung von Erschließungsbeiträgen;

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2009 - 22 ZB 07.819
    Insbesondere im Kommunalabgabenrecht sind Abgaben, die durch bestandskräftigen Bescheid zu niedrig festgesetzt wurden, bis zum Eintritt der Festsetzungsverjährung nachzufordern (vgl. BVerwG vom 18.3.1988 a.a.O. vom 7.7.1989 BVerwGE 82, 215; vom 26.1.1996 KStZ 1997, 77, jeweils zu Erschließungsbeiträgen; OVG NRW vom 1.10.1990 NVwZ-RR 1992, 94 zu Vergnügungssteuern; OVG LSA vom 18.5.2005 Az. 4 M 701/04 zu Herstellungsbeiträgen für leitungsgebundene Einrichtungen; BayVGH vom 26.11.2008 Az. 6 CS 08.1957 zu Straßenausbaubeiträgen).
  • BVerwG, 12.07.1968 - VII C 48.66

    Rücknahme belastender Verwaltungsakte

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2009 - 22 ZB 07.819
    Grundsätzlich kann zwar auch ein nach seinem Tenor belastender Bescheid ein geeigneter Gegenstand für verfassungsrechtlich geschütztes Vertrauen sein (BVerwG vom 12.7.1968 BVerwGE 30, 132; vom 15.4.1983 BVerwGE 67, 129).
  • BVerwG, 15.04.2008 - 7 B 9.08

    Überwachungswert; Erhöhung der Zahl der Schadeinheiten; Erklärungswert.

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2009 - 22 ZB 07.819
    Auch insoweit hat sich der Gesetzgeber bewusst für harte finanzielle Folgen bei der Überschreitung der Überwachungswerte entschieden (BVerwG vom 15.4.2008 BayVBl 2008, 570).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.10.1990 - 22 A 1393/90

    Halten von Geldspielgeräten; Spielhalle; Vergnügungssteuer; Erdrosselnde Wirkung;

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2009 - 22 ZB 07.819
    Insbesondere im Kommunalabgabenrecht sind Abgaben, die durch bestandskräftigen Bescheid zu niedrig festgesetzt wurden, bis zum Eintritt der Festsetzungsverjährung nachzufordern (vgl. BVerwG vom 18.3.1988 a.a.O. vom 7.7.1989 BVerwGE 82, 215; vom 26.1.1996 KStZ 1997, 77, jeweils zu Erschließungsbeiträgen; OVG NRW vom 1.10.1990 NVwZ-RR 1992, 94 zu Vergnügungssteuern; OVG LSA vom 18.5.2005 Az. 4 M 701/04 zu Herstellungsbeiträgen für leitungsgebundene Einrichtungen; BayVGH vom 26.11.2008 Az. 6 CS 08.1957 zu Straßenausbaubeiträgen).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.03.2005 - 4 M 701/04

    Nach-Erhebung von Beiträgen nach Kommunalabgabenrecht zulässig

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2009 - 22 ZB 07.819
    Insbesondere im Kommunalabgabenrecht sind Abgaben, die durch bestandskräftigen Bescheid zu niedrig festgesetzt wurden, bis zum Eintritt der Festsetzungsverjährung nachzufordern (vgl. BVerwG vom 18.3.1988 a.a.O. vom 7.7.1989 BVerwGE 82, 215; vom 26.1.1996 KStZ 1997, 77, jeweils zu Erschließungsbeiträgen; OVG NRW vom 1.10.1990 NVwZ-RR 1992, 94 zu Vergnügungssteuern; OVG LSA vom 18.5.2005 Az. 4 M 701/04 zu Herstellungsbeiträgen für leitungsgebundene Einrichtungen; BayVGH vom 26.11.2008 Az. 6 CS 08.1957 zu Straßenausbaubeiträgen).
  • VGH Bayern, 26.11.2008 - 6 CS 08.1957

    Straßenausbaubeitragsrecht; Beschwerdebegründungsfrist; Nacherhebung;

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2009 - 22 ZB 07.819
    Insbesondere im Kommunalabgabenrecht sind Abgaben, die durch bestandskräftigen Bescheid zu niedrig festgesetzt wurden, bis zum Eintritt der Festsetzungsverjährung nachzufordern (vgl. BVerwG vom 18.3.1988 a.a.O. vom 7.7.1989 BVerwGE 82, 215; vom 26.1.1996 KStZ 1997, 77, jeweils zu Erschließungsbeiträgen; OVG NRW vom 1.10.1990 NVwZ-RR 1992, 94 zu Vergnügungssteuern; OVG LSA vom 18.5.2005 Az. 4 M 701/04 zu Herstellungsbeiträgen für leitungsgebundene Einrichtungen; BayVGH vom 26.11.2008 Az. 6 CS 08.1957 zu Straßenausbaubeiträgen).
  • VGH Bayern, 19.02.1999 - 22 ZB 97.1961
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.08.2010 - 2 S 10.10

    Grundwasserentnahmeentgelt; Brauerei; Anordnung aufschiebender Wirkung;

    Das Entgelt bemisst sich nach der tatsächlich benutzten Menge des Grundwassers (§ 13 a Abs. 2 Satz 1 BWG) und ist damit materiell-rechtlich grundsätzlich in der tatsächlich entstandenen Höhe zu erheben (vgl. u.a. Bay. VGH, Beschluss vom 23. April 2009 - 22 ZB 07.819 -, juris z. Abwasserabgaben).

    Insbesondere im Kommunalabgabenrecht sind Abgaben, die durch bestandskräftigen Bescheid zu niedrig festgesetzt wurden, bis zum Eintritt der Festsetzungsverjährung nachzufordern (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 23. April 2009, a.a.O., m.w.N.).

    Unabhängig hiervon fehlt es vorliegend aber bereits an einer adäquaten Vertrauensbetätigung des Betroffenen und der Schutzwürdigkeit dieser Vertrauensbetätigung (vgl. hierzu OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29. Dezember 2009, a.a.O.; Bay. VGH, Beschluss vom 23. April 2009, a.a.O., m.w.N.), da der Antragstellerin bekannt war, dass der von ihr jeweils gemeldete Wasserverbrauch nicht an den durch die wasserbehördliche Erlaubnis vorgeschriebenen Messeinrichtungen abgelesen worden war.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.12.2009 - 1 L 323/06

    Nacherhebung eines Anschlussbeitrags

    Die Frage, ob der Eintritt der Bestandskraft des Anschlussbeitragsbescheids vom 28. Juni 1995 das durch das Entstehen der sachlichen Erschließungsbeitragspflicht begründete Beitragsschuldverhältnis zwischen dem Beklagten und dem Kläger beendet hat, ist nach dem einschlägigen materiellen Recht zu beantworten (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.03.1988 - 8 C 115.86 -, NVwZ 1988, 938 - zitiert nach juris; VGH München, Beschl. v. 23.04.2009 - 22 ZB 07.819 -, juris), hier also nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes.
  • VGH Bayern, 20.09.2019 - 4 ZB 19.572

    Nacherhebung zu gering festgesetzter Kommunalabgabe - Zweitwohnungssteuer

    Dass eine solche Nacherhebung in den Fällen einer zu niedrig festgesetzten Abgabe grundsätzlich zulässig und im Interesse eines rechtsstaatlichen, am Gleichheitsgrundsatz orientierten Verwaltungsvollzugs sogar geboten ist, entspricht allgemeiner Auffassung (vgl. BVerwG, U.v. 26.1.1996 - 8 C 14.94 - NVwZ-RR 1996, 465/466; OVG NW, U.v. 1.10.1990 - 22 A 1393/90 - NVwZ-RR 1992, 94/98 f.; OVG LSA, B.v. 18.3.2005 - 4 M 701/04 - juris Rn. 8 f.; BayVGH, B.v. 26.11.2008 - 6 CS 08.1957 - juris Rn. 13; B.v. 23.4.2009 - 22 ZB 07.819 - juris Rn. 15).

    Bei den früheren Bescheiden vom 29. März 2010 und vom 6. Februar 2017 handelte es sich nach ihrem objektiv erkennbaren Regelungsgehalt (§§ 133, 157 BGB) um ausschließlich belastende Verwaltungsakte, mit denen die Festsetzung eines darüber hinausgehenden Steuerbetrags für die Zukunft nicht ausgeschlossen wurde (vgl. BayVGH, B.v. 26.11.2008 - 6 CS 08.1957 - juris Rn. 13; B.v. 23.4.2009 - 22 ZB 07.819 - juris Rn. 20).

  • VG München, 08.10.2015 - M 10 K 15.1135

    Steuersatz bei Nacherhebung einer Zweitwohnungssteuer

    Nach ständiger Rechtsprechung sowie nach den Regelungen des Gesetzgebers ist eine Nacherhebung von kommunalen Abgaben bis zur materiell-rechtlich richtigen Höhe bis zum Eintritt der Festsetzungsverjährung zulässig und sogar geboten (vgl. VGH München, Beschluss vom 23.4.2009 - 22 ZB 07.819; VG München, Urteil vom 12.11.2013 - M 10 K 13.1370; BVerwG, Urteil vom 18.3.1988 - 8 C 115/86).

    Grundsätzlich bieten belastende Verwaltungsakte keine tragfähige Grundlage für den Gegenschluss, dass von dem Betroffenen mehr als festgesetzt nicht verlangt werde, im Gegenteil, ein derartiger Gegenschluss ist in der Regel nicht gerechtfertigt, so dass besondere Umstände hinzutreten müssen, um den Gegenschluss dennoch zu rechtfertigen (vgl. VGH München, Beschluss vom 23.4.2009 - 22 ZB 07.819).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.01.2019 - 9 N 90.18

    Berufungszulassungsverfahren; Abwasserabgabe; Festsetzung; Industriekläranlage;

    Die Vorschrift des § 4 Abs. 4 Satz 1 AbwAG greift unabhängig von der Ursache für die Überschreitung; auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebietet es nicht, Fälle des unverschuldeten Überschreitens der Werte oder Fälle des Überschreitens nach einem Störfall vom Anwendungsbereich herauszunehmen (st. Rspr. seit BVerwG, Beschluss vom 20. August 1997 - BVerwG 8 B 170.97 -, BVerwGE 105, 144, juris Rn. 18 ff., insb. Rn. 21; siehe aus jüngerer Zeit VGH München, Beschluss vom 23. April 2009 - 22 ZB 07.819 -, juris Rn. 22).

    Das schließt auch erhebliche Überschreitungen von Überwachungswerten infolge eines unverschuldeten Störfalls ein (VGH München, Beschluss 23. April 2009 - 22 ZB 07.819 -, juris Rn. 22; Beschluss vom 19. Februar 1999 - 22 ZB 97.1961 -, juris Rn. 2.).

  • VG Bayreuth, 11.02.2015 - B 4 K 13.481

    Abwasserabgabe; verwertbare Wasserprobe; Störfall, betriebsintern (verneint);

    Nach ständiger Rechtsprechung sind auch erhebliche Überschreitungen von Überwachungswerten infolge eines unverschuldeten Störfalls bei der Festsetzung der Abwasserabgabe zu berücksichtigen (BayVGH vom 23.04.2009 Az. 22 ZB 07.819 RdNr. 22; vom 19.02.1999 Az. 22 ZB 97.1961 RdNr. 2; BVerwG vom 20.08.1997 Az. 8 B 169/97 RdNr. 19).

    Er hat im Regelungssystem des § 4 Abs. 4 AbwAG die Abgabenrelevanz sogenannter "Ausreißer" durch Störfälle als verfassungskonform und nicht zu beanstanden grundsätzlich in Kauf genommen (BayVGH vom 23.04.2009 Az. 22 ZB 07.819 RdNr. 22).

  • VG Augsburg, 28.03.2012 - Au 6 K 11.144

    Ausreichende Begründung eines Abwasserabgabenbescheids

    Nach ständiger Rechtsprechung sind auch erhebliche Überschreitungen von Überwachungswerten infolge eines unverschuldeten Störfalls bei der Festsetzung der Abwasserabgabe zu berücksichtigen (BayVGH vom 23.4.2009 Az. 22 ZB 07.819 RdNr. 22; vom 19.2.1999 Az. 22 ZB 97.1961 RdNr. 2; BVerwG vom 20.8.1997 Az. 8 B 169/97 RdNr. 19).

    Er hat im Regelungssystem des § 4 Abs. 4 AbwAG die Abgabenrelevanz sog. "Ausreißer" durch Störfälle in von Verfassungs wegen nicht zu beanstandender Weise grundsätzlich in Kauf genommen (BayVGH vom 23.4.2009 Az. 22 ZB 07.819 RdNr. 22).

  • VG Ansbach, 22.06.2020 - AN 19 K 19.00587

    Abwasserabgabe bei Überschreitung einzuhaltender Grenzwerte

    Auch nach ständiger Rechtsprechung ist bei der Festsetzung der Abgabe ein derartiges Ereignis zu berücksichtigen (BayVGH, Beschluss vom 23.04.2009, Az. 22 ZB 07.819; Beschluss vom 19.2.1999, Az. 22 ZB 97, 1961, BVerwG, Beschluss vom 20.08.1997, Az. 8 B 169/97).

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, dessen Argumentation das Gericht vorliegend folgt, führt dazu in seinem Beschluss vom 23. April 2009, Az. 22 ZB 07.819, aus: "Auch wenn nicht zu verkennen ist, dass Störfälle zu erheblichen Überschreitungen der Überwachungswerte und damit zu einer starken Erhöhung der Abwasserabgabe führen können und sie auch möglicherweise nicht vom Abgabepflichtigen verschuldet worden sind, hat der Gesetzgeber im Regelungssystem des § 4 Abs. 4 AbwAG die Abgabenrelevanz sog. ´Ausreißer´ durch Störfälle in von Verfassungs wegen nicht zu beanstandender Weise grundsätzlich in Kauf genommen, zumal § 4 Abs. 4 Satz 2 AbwAG auf die Problematik von Störfällen insoweit Rücksicht nimmt, als von einer Erhöhung dann abgesehen wird, wenn ein Überwachungswert - trotz tatsächlicher Überschreitung - ´als eingehalten gilt´(vgl. § 6 Absatz 1 AbwV).".

  • VGH Bayern, 17.03.2010 - 22 ZB 09.1047

    Zulässigkeit einer Nacherhebung bzw. Neufestsetzung einer

    Der Verwaltungsgerichtshof hat dazu in einer Entscheidung vom 23. April 2009 Az. 22 ZB 07.819 grundlegend ausgeführt:.
  • VG München, 23.05.2019 - M 10 K 18.4551

    Zweitwohnungsteuer, Bemessung nach der indexierten Jahresrohmiete,

    Nach ständiger Rechtsprechung sowie nach den Regelungen des Gesetzgebers ist eine Nacherhebung von kommunalen Abgaben bis zur materiell-rechtlich richtigen Höhe bis zum Eintritt der Festsetzungsverjährung zulässig und sogar geboten (vgl. BVerwG, U.v. 18.3.1988 - 8 C 115/86 - NVwZ 1988, 938; BayVGH, B.v. 23.4.2009 - 22 ZB 07.819 - juris Rn. 18 ff.; VG München, U.v. 8.10.2015 - M 10 K 15.1135 - juris Rn. 53).
  • BVerwG, 08.07.2022 - 9 B 33.21

    Entfallen der Zurechenbarkeit von erhöhten Werten infolge einer Betriebsstörung

  • VG München, 24.08.2016 - M 10 K 15.1176

    Zweitwohnungsteuer

  • VG München, 12.11.2013 - M 10 K 13.1370

    Befreiung von der Steuerpflicht gemäß § 2 Abs. 3 Nr. 3 ZwStS nur bei vorwiegender

  • VG Koblenz, 16.11.2009 - 3 K 1436/08

    Abwasserabgabe; Billigkeitsentscheidung bei Störfall in Kläranlage

  • VG Augsburg, 31.03.2010 - Au 6 K 09.617

    Antrag auf Verrechnung von Investitionen für eine Gebläsestation in einer

  • VG Augsburg, 15.10.2009 - Au 6 K 09.637

    Abwasserabgabe; erhöhte Abgabe wegen Überschreitens der Überwachungswerte nach

  • VG Augsburg, 05.08.2009 - Au 6 S 09.958

    Abwasserabgabe; erhöhte Abgabe wegen Überschreitens der Überwachungswerte nach

  • VG Münster, 07.11.2011 - 7 K 1505/10

    Rückwirkender Erlass von belastenden Gebührensatzungen und Gebührenbescheiden

  • VG Münster, 14.12.2010 - 7 K 285/10

    Zulässigkeit der rückwirkenden Änderung einer fehlerhaften kommunalen Satzung;

  • VG Augsburg, 13.10.2010 - Au 6 K 09.1560

    Heranziehung einer Gemeinde zur Zahlung von Abwasserabgaben für eine kommunale

  • VG Münster, 21.12.2009 - 7 L 403/09

    Erhebung getrennter Abwassergebühren für die Beseitigung von Schmutzwasser und

  • VG Augsburg, 13.10.2010 - Au 6 K 09.1559

    Heranziehung einer Gemeinde zur Zahlung von Abwasserabgaben für eine kommunale

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