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   VGH Bayern, 08.09.2008 - 22 ZB 08.388   

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https://dejure.org/2008,19944
VGH Bayern, 08.09.2008 - 22 ZB 08.388 (https://dejure.org/2008,19944)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.09.2008 - 22 ZB 08.388 (https://dejure.org/2008,19944)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. September 2008 - 22 ZB 08.388 (https://dejure.org/2008,19944)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Nachbarklage gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für zwei Windkraftanlagen; Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme; optisch bedrängende Wirkung durch Rotordrehbewegungen; Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Lärm

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Optisch bedrängende Wirkung auf bewohnte Nachbargrundstücke angesichts der Höhe und der Drehbewegungen von Rotoren von Windkraftanlagen; Kriterien für einen Verstoß gegen das drittschützende Gebot der Rücksichtnahme; Drittschützender Charakter einer "Abstandsregelung" im ...

  • Judicialis

    BImSchG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; BauGB § 35 Abs. 3 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Immissionsschutzrecht: Nachbarklage gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für zwei Windkraftanlagen; Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme; optisch bedrängende Wirkung durch Rotordrehbewegungen; Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Lärm

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2006 - 8 A 3726/05

    Optisch bedrängende Wirkung einer Windkraftanlage?

    Auszug aus VGH Bayern, 08.09.2008 - 22 ZB 08.388
    Sie meinen, das Verwaltungsgericht habe die nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Dezember 2006 (NVwZ 2007, 336) und des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 9. August 2006 (DVBl 2006, 1532) erforderliche Einzelfallbetrachtung nicht bzw. fehlerhaft durchgeführt.
  • BVerwG, 11.12.2006 - 4 B 72.06

    Außenbereich; Windenergieanlage; Rotoren; Drehbewegung von -; Gebot der

    Auszug aus VGH Bayern, 08.09.2008 - 22 ZB 08.388
    Sie meinen, das Verwaltungsgericht habe die nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Dezember 2006 (NVwZ 2007, 336) und des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 9. August 2006 (DVBl 2006, 1532) erforderliche Einzelfallbetrachtung nicht bzw. fehlerhaft durchgeführt.
  • BVerwG, 29.05.2001 - 4 B 33.01

    Dorfgebiet; Wirtschaftsstelle; Wohnnutzung; Bebauungsplan; Funktionslosigkeit;

    Auszug aus VGH Bayern, 08.09.2008 - 22 ZB 08.388
    Denn ein Funktionsloswerden eines Bebauungsplans würde erfordern, dass die Verhältnisse, auf die die Festsetzung sich bezieht, in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht hätten, der ihre Verwirklichung auf unabsehbare Zeit ausschließt, und die Erkennbarkeit dieser Tatsache einen Grad erreicht hätte, der einem etwa dennoch in die Fortgeltung der Festsetzung gesetzten Vertrauen die Schutzwürdigkeit nimmt (BVerwG vom 29.5.2001 NVwZ 2001, 1055).
  • BVerwG, 12.08.1999 - 4 CN 4.98

    Bebauungsplan; Sportplatzerweiterung; Sportanlage; Sportlärm;

    Auszug aus VGH Bayern, 08.09.2008 - 22 ZB 08.388
    Deshalb sei der Fall des Funktionsloswerdens eines allgemeinen Wohngebiets, weil es sich faktisch als reines Wohngebiet entwickelt hätte, kaum vorstellbar (vgl. BVerwG vom 12.8.1999 BVerwGE 109, 246).
  • BVerwG, 03.07.1998 - 6 B 67.98

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus VGH Bayern, 08.09.2008 - 22 ZB 08.388
    In einem solchen Fall kommt es nur darauf an, ob sich dem Gericht die Notwendigkeit weiterer Sachaufklärung auf der Grundlage seiner materiell-rechtlichen Rechtsauffassung aufdrängen musste (vgl. z.B. BVerwG vom 3.7.1998 - Az. 6 B 67/98; vom 24.9.1996 NVwZ 1997, 501).
  • VGH Bayern, 05.10.2007 - 22 CS 07.2073

    Anordnung der sofortigen Vollziehung durch das Verwaltungsgericht;

    Auszug aus VGH Bayern, 08.09.2008 - 22 ZB 08.388
    Diese Auffassung ist schon deshalb nicht zu beanstanden, weil es sich hierbei um keine verbindliche Regelung handelt, sondern um ein bloßes in der Begründung des Regionalplans genanntes "Abwägungskriterium" (vgl. BayVGH vom 5.10.2007 -Az. 22 CS 07.2073).
  • VGH Bayern, 27.03.2015 - 22 CS 15.481

    Für sofort vollziehbar erklärte immissionsschutzrechtliche Genehmigung von

    Aus der Beschwerdebegründung geht nicht hervor, dass die Einzelfallprüfung, die deshalb stets geboten ist, weil es sich bei dem "3-H-Kriterium" nur um einen groben Anhaltswert handelt (vgl. dazu BayVGH, U.v. 29.5.2009 a.a.O. Rn. 18 und 23; B.v. 8.9.2008 - 22 ZB 08.388 - juris Rn. 3), zu einem abweichenden Ergebnis führt.
  • VGH Bayern, 24.08.2012 - 22 CS 12.1407

    Vorliegen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und den

    Ausreichend, aber auch geboten ist vielmehr, dass der Höhenunterschied zwischen dem Standort der Windkraftanlage und dem der potentiell beeinträchtigten Wohngebäude im Rahmen der Einzelfallprüfung berücksichtigt wird (BayVGH vom 8.9.2008 Az. 22 ZB 08.388).
  • VGH Bayern, 08.09.2008 - 22 ZB 08.387

    Nachbarklage gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für zwei

    Trotzdem bestätigen die im Parallelverfahren 22 ZB 08.388 vorgelegten Bilder diesen Eindruck des Gerichts.
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