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   ArbG Hamburg, 25.07.2013 - 23 Ca 2/13   

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https://dejure.org/2013,69709
ArbG Hamburg, 25.07.2013 - 23 Ca 2/13 (https://dejure.org/2013,69709)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 25.07.2013 - 23 Ca 2/13 (https://dejure.org/2013,69709)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 25. Juli 2013 - 23 Ca 2/13 (https://dejure.org/2013,69709)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    § 1 TVG, Art 3 Abs 1 GG
    Auslegung von tariflichen Regelungen - Berechnung des Urlaubsentgelts bei Mehrarbeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 962/08

    Anspruch auf Strukturausgleich

    Auszug aus ArbG Hamburg, 25.07.2013 - 23 Ca 2/13
    Die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages folgt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln (z.B. BAG 22.04.2010, 6 AZR 962/08, zitiert nach Juris).

    Führen bei der Auslegung einer tarifvertraglichen Regelung alle nach den anerkannten Auslegungsregeln heranzuziehenden Gesichtspunkte zu keinem eindeutigen Ergebnis, ist letztlich der Auslegung der Vorzug zu geben, die bei einem unbefangenen Durchlesen der Regelung als näherliegend erscheint und folglich von den Normadressaten typischerweise als maßgeblich empfunden wird (BAG 22.04.2010 aaO.).

  • BAG, 21.09.2010 - 9 AZR 510/09

    Arbeitnehmerüberlassung - Urlaubsentgelt

    Auszug aus ArbG Hamburg, 25.07.2013 - 23 Ca 2/13
    Die Tarifvertragsparteien müssen, da sie von § 11 BUrlG nicht zu Ungunsten von Arbeitnehmern abweichen können (§ 13 BUrlG) das Entgelt sicherstellen, das bei Fortführung der Arbeit ohne urlaubsbedingte Freistellung gewöhnlich verdient würde (BAG vom 21.9. 2010, 9 AZR 510/09, zitiert nach Juris).
  • BAG, 22.11.2005 - 1 AZR 458/04

    Auslegung eines Sozialplans

    Auszug aus ArbG Hamburg, 25.07.2013 - 23 Ca 2/13
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Regelung führt (vgl. BAG 22.11.2005 - 1 AZR 458/04 - zitiert nach Juris; 03.08.2005 - 10 AZR 559/04 - zitiert nach Juris).
  • BAG, 01.10.1991 - 9 AZR 421/90

    Urlaubsvergütung nach vorangegangener Mehrarbeit

    Auszug aus ArbG Hamburg, 25.07.2013 - 23 Ca 2/13
    Wurde sie später fällig, blieb sie unberücksichtigt (BAG vom 01.10.1991, 9 AZR 421/90, zitiert nach Juris).
  • BAG, 03.08.2005 - 10 AZR 559/04

    Eingruppierung - mehrjährige Berufserfahrung

    Auszug aus ArbG Hamburg, 25.07.2013 - 23 Ca 2/13
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Regelung führt (vgl. BAG 22.11.2005 - 1 AZR 458/04 - zitiert nach Juris; 03.08.2005 - 10 AZR 559/04 - zitiert nach Juris).
  • BAG, 23.06.1992 - 9 AZR 296/90

    Berechnung des Urlaubsentgelts nach Mehrarbeit

    Auszug aus ArbG Hamburg, 25.07.2013 - 23 Ca 2/13
    Dies entspricht auch dem Zweck der Tarifnorm, dem Angestellten, der längere Zeit und regelmäßig Mehrarbeit geleistet und sich an den Mehrverdienst gewöhnt hat, diesen Standard auch im Urlaub zu erhalten (vgl. BAG vom 23.06.1992, 9 AZR 296/90, zitiert nach Juris).
  • BAG, 15.12.2015 - 9 AZR 611/14

    Urlaubsentgelt - tarifliche Berechnungsvorschrift - Berücksichtigung durch

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 25. Juli 2013 - 23 Ca 2/13 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Hamburg, 17.04.2014 - 8 Sa 66/13

    Berechnung des tariflichen Urlaubsentgelts - Freizeitausgleich für geleistete

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 25.07.2013 (23 Ca 2/13) abgeändert:.

    unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Hamburg vom 25.07.2013 (23 Ca 2/13) die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger ? 798,- zu zahlen.

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