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   OLG Celle, 17.12.2013 - 23 SchH 6/13   

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https://dejure.org/2013,37760
OLG Celle, 17.12.2013 - 23 SchH 6/13 (https://dejure.org/2013,37760)
OLG Celle, Entscheidung vom 17.12.2013 - 23 SchH 6/13 (https://dejure.org/2013,37760)
OLG Celle, Entscheidung vom 17. Dezember 2013 - 23 SchH 6/13 (https://dejure.org/2013,37760)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 198; GVG §§ 198 ff.; GVG § 199
    Entschädigungsanspruch bei Abschluss des Verfahrens innerhalb von sechs Monaten nach Erhebung der Verzögerungsrüge

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensabschluss 6 Monate nach Rüge: Keine Entschädigung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Gericht "schläft” - dann geht es schnell, damit dann alles gut?

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 298
  • StV 2014, 492
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2014 - L 11 SF 155/13

    Entschädigung wegen unangemessener Dauer des Ausgangsverfahrens; Prüfung der

    Hieraus leitet das OLG Celle (Beschluss vom 17.12.2013 - 23 SchH 6/13 -) her: Die Verzögerungsrüge diene als Vorwarnung, die das Gericht zur Prüfung hinsichtlich einer zügigen Bearbeitung veranlassen solle, um anderenfalls entstehende Entschädigungsansprüche gegen das Land zu vermeiden.

    Bei einer solchen Auslegung bliebe offen, was mit der Entschädigung von bis dahin eingetretenen Nachteilen ist und ob diese dann erlöschen (vgl. Burhoff, StRR 2014, 119).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2014 - L 11 SF 210/14

    Entschädigungsklage wegen unangemessener Dauer des Gerichtsverfahrens

    Hieraus leitet das OLG Celle (Beschluss vom 17.12.2013 - 23 SchH 6/13 -) her: Die Verzögerungsrüge diene als Vorwarnung, die das Gericht zur Prüfung hinsichtlich einer zügigen Bearbeitung veranlassen solle, um anderenfalls entstehende Entschädigungsansprüche gegen das Land zu vermeiden.

    Bei einer solchen Auslegung bliebe offen, was mit der Entschädigung von bis dahin eingetretenen Nachteilen ist und ob diese dann erlöschen (vgl. Burhoff, StRR 2014, 119).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2014 - L 11 SF 208/14

    Entschädigung wegen unangemessener Dauer des Ausgangsverfahrens; Prüfung der

    Hieraus leitet das OLG Celle (Beschluss vom 17.12.2013 - 23 SchH 6/13 -) her: Die Verzögerungsrüge diene als Vorwarnung, die das Gericht zur Prüfung hinsichtlich einer zügigen Bearbeitung veranlassen solle, um anderenfalls entstehende Entschädigungsansprüche gegen das Land zu vermeiden.

    Bei einer solchen Auslegung bliebe offen, was mit der Entschädigung von bis dahin eingetretenen Nachteilen ist und ob diese dann erlöschen (vgl. Burhoff, StRR 2014, 119).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2014 - L 11 SF 209/14

    Entschädigung wegen unangemessener Dauer des Ausgangsverfahrens; Prüfung der

    Hieraus leitet das OLG Celle (Beschluss vom 17.12.2013 - 23 SchH 6/13 -) her: Die Verzögerungsrüge diene als Vorwarnung, die das Gericht zur Prüfung hinsichtlich einer zügigen Bearbeitung veranlassen solle, um anderenfalls entstehende Entschädigungsansprüche gegen das Land zu vermeiden.

    Bei einer solchen Auslegung bliebe offen, was mit der Entschädigung von bis dahin eingetretenen Nachteilen ist und ob diese dann erlöschen (vgl. Burhoff, StRR 2014, 119).

  • OVG Niedersachsen, 04.09.2014 - 21 F 1/13

    Bestimmung der Zulässigkeit oder Begründetheit einer Entschädigungsklage nach §

    Zwar beruft sich der Beklagte dafür zutreffend auf obergerichtliche Rechtsprechung (Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 28.11.2013 - L 11 SF 25/12 EK U - juris, mit ablehnender Anmerkung von Loytved, jurisPR-SozR 3/2014 Anm. 5; wohl auch LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 25.9.2013 - L 4 SF 40/12 EK AS, juris; unklar OLG Celle, Beschl. v. 17.12.2013 - 23 SchH 6/13 -, juris) und Literatur (neben Ott, in: Steinbeiß-Winkelmann/Ott, Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren, § 198 GVG, Rn. 247, Baumbach/Lauterbach, ZPO, 72. Aufl., § 198 GVG, Rn. 46; Heine, MDR 2012, 327; vgl. auch Stellungnahme des Bundesrates im Gesetzgebungsverfahren: BT-Drs. 17/3802, S. 35).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.01.2015 - L 2 SF 3221/14
    Indem der Gesetzgeber nämlich die zulässige Erhebung einer Klage nach § 198 GVG unabhängig vom Verfahrensgegenstand und der bisherigen Dauer des Verfahrens von einem weiteren Zuwarten von sechs Monaten nach Erhebung der Verzögerungsrüge abhängig gemacht hat, spricht viel dafür, daraus den Schluss zu ziehen, dass dies den Zeitraum bestimmt, in dem der Abschluss eines Verfahrens als angemessen anzusehen ist (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - 23 SchH 6/13 -, veröffentlicht in Juris).
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