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   OLG Dresden, 24.10.2000 - 23 U 1660/00   

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https://dejure.org/2000,3003
OLG Dresden, 24.10.2000 - 23 U 1660/00 (https://dejure.org/2000,3003)
OLG Dresden, Entscheidung vom 24.10.2000 - 23 U 1660/00 (https://dejure.org/2000,3003)
OLG Dresden, Entscheidung vom 24. Oktober 2000 - 23 U 1660/00 (https://dejure.org/2000,3003)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mietvertrag; Mietminderung; Vermieter; Aufklärungspflicht; Supermarkt; Einkaufszentrum; Umbau; Ladenlokal

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sachmangel; Mietminderung; Minderung; Kundenströme; Mangel; Umwelteinfluß; Einkaufszentrum; Umbauarbeiten; Kundenverhalten, Wegfall der Geschäftsgrundlage

  • Judicialis

    BGB §§ 537 ff.; ; BGB § 242

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 537 ff. § 242
    Aufklärungspflicht des Vermieters hinsichtlich geplanter Umbaumaßnahmen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewerberaummietrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 727
  • NZM 2001, 336
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.02.2000 - XII ZR 279/97

    Rechtsposition des Mieters eines Ladenlokals nach unbefriedigender

    Auszug aus OLG Dresden, 24.10.2000 - 23 U 1660/00
    Dabei scheiden jedoch Umstände aus, die die Eignung der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch nur mittelbar berühren; es muss eine unmittelbare Einwirkung auf die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache vorliegen (BGH NJW 2000, 1714, 1715).

    Es ist nicht ersichtlich, dass die Klägerin im Mietvertrag eine Übernahme dieses Risikos erklärt hätte; das folgt insbesondere nicht aus den von der Beklagten herangezogenen Vertragsbestimmungen (Sortimentsbeschränkung, Betriebspflicht, Werbegemeinschaft u.a.m.; vgl. hierzu BGH NJW 2000, 1714, 1717).

    a) Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2000, 1714, 1718) kommt allerdings ein solcher Anspruch des Mieters grundsätzlich in Betracht, wenn der Vermieter gegenüber dem Mieter unter Verletzung einer vorvertraglichen Aufklärungspflicht schuldhaft unzutreffende Informationen in Bezug auf das Mietobjekt erteilt hat, die keine zusicherungsfähige Eigenschaften i.S.v. § 537 Abs. 2 BGB betreffen.

    Zum anderen bestünde eine darartige Verpflichtung des Vermieters nur im Hinblick auf diejenigen Umstände mit Bezug auf die Mietsache, die für den Vermieter erkennbar von besonderer Bedeutung für den Entschluss des Mieters zur Eingehung des Vertrages sind (BGH, NJW 2000, 1714, 1718).

  • BGH, 24.06.1998 - XII ZR 126/96

    Ersatz des positiven Interesses bei Verschulden bei Vertragsschluß

    Auszug aus OLG Dresden, 24.10.2000 - 23 U 1660/00
    Der Mieter kann unter besonderen Umständen sogar verlangen, dass der Vermieter die Miete reduziert (BGH NJW 1998, 2900).
  • BFH, 01.09.1998 - VIII R 3/97

    Wohnungsüberlassung an Arbeitnehmer

    Auszug aus OLG Dresden, 24.10.2000 - 23 U 1660/00
    Nach der Rechtsprechung des BGH (a.a.O.) und des Oberlandesgerichts Dresden (NZM 1999, 137) können allerdings auch äußere Einflüsse Fehler der Mietsache begründen, beispielsweise die Behinderung des beschwerdefreien Zugangs zu dem gemieteten Laden und die dadurch hervorgerufene Einwirkung auf das Verhalten der Käufer.
  • LG Duisburg, 16.03.2010 - 6 O 121/09

    Parkgarage eines "leergezogenen" Einkaufzentrums = Mietmangel?

    Keine Gewährleistungsrechte bestehen, wenn der Vermieter Umbauarbeiten in einem Einkaufszentrum durchführt, die zu einer Änderung des Kundenverhaltens führen( vgl. OLG Dresden NZM 2001, 336).
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