Rechtsprechung
OLG München, 11.06.2015 - 23 U 4608/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsstellung des nach der Zwangsversteigerung aus einer stehen gebliebenen Grundschuld in Anspruch genommenen Sicherungsgebers
- rewis.io
Anspruch auf Zahlung des Übererlöses nach Zwangsversteigerung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1192; BGB § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1
Rechtsstellung des nach der Zwangsversteigerung aus einer stehen gebliebenen Grundschuld in Anspruch genommenen Sicherungsgebers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Ansprüche eines Sicherungsgebers einer nach Zwangsversteigerung stehen gebliebenen Grundschuld
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Ansprüche eines Sicherungsgebers einer nach Zwangsversteigerung stehen gebliebenen Grundschuld
Verfahrensgang
- LG München I, 07.11.2014 - 22 O 19300/12
- OLG München, 11.06.2015 - 23 U 4608/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02
Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung …
Auszug aus OLG München, 11.06.2015 - 23 U 4608/14
Hierzu besteht nur dann Anlass, wenn es für die rechtliche Beurteilung typischer oder verallgemeinerungsfähiger Lebenssachverhalte an einer richtungweisenden Orientierungshilfe ganz oder teilweise fehlt (BGH, Beschluss vom 04.07.2002, V ZB 16/02, NJW 2002, 3029). - BGH, 18.02.1992 - XI ZR 134/91
Darlegungs- und Beweislast für Rückgewähranspruch des Sicherungsgebers bei …
Auszug aus OLG München, 11.06.2015 - 23 U 4608/14
Steht die Höhe der Forderung bei Bestellung der Grundschuld nicht fest, so muss jedoch der Sicherungsnehmer Umfang und Höhe der gesicherten Forderung darlegen und beweisen (BGH, Urteil vom 18.02.1992, XI ZR 134/91, juris Tz. 9). - BGH, 05.10.1993 - XI ZR 180/92
Verjährungseinrede in der Zwangsvollstreckung
Auszug aus OLG München, 11.06.2015 - 23 U 4608/14
Hier können sich die Kläger nicht, anders als beispielsweise in der dem Urteil des BGH vom 05.10.1993 (XI ZR 180/92) zugrundeliegenden Fallkonstellation, darauf berufen, dass ihnen zum Zeitpunkt der Verwertung der dinglichen Sicherheit bereits ein dauerndes Leistungsverweigerungsrecht zustand.