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VGH Bayern, 28.12.2005 - 24 C 05.2694 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Informationsverbund Asyl und Migration
AufenthG § 25 Abs. 5; AufenthG § 5 Abs. 3; AufenthG § 10 Abs. 3; BeschVerfV § 10; BeschVerfV § 11
D (A), Ausreisehindernis, Verschulden, Passlosigkeit, Passbeschaffung, Mitwirkungspflichten, Darlegungslast, Beweislast, Auslandsvertretung, Pakistan, illegale Einreise, allgemeine Erteilungsvoraussetzungen, Passpflicht, offensichtlich unbegründet, abgelehnte ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- VGH Bayern, 19.12.2005 - 24 C 05.2856
D (A), Aufenthaltserlaubnis, Ausreisehindernis, Verschulden, …
Auszug aus VGH Bayern, 28.12.2005 - 24 C 05.2694
vom 19. Dezember 2005, Az. 24 C 05.2856).
- VGH Bayern, 23.03.2006 - 24 B 05.2889
Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, Verschulden am Bestehen von …
Auf die Beschwerde des Klägers hin wurde der Beschluss aufgehoben und dem Kläger Prozesskostenhilfe bewilligt (Beschluss des Senats vom 28.12.2005 Az. 24 C 05.2694).Auf die hierüber angefertigte Niederschrift wird Bezug genommen, ebenso auf den Inhalt der beigezogenen Behördenakten sowie der Gerichtsakten beider Instanzen (auch im Verfahren 24 C 05.2694).
Der Kläger hat dies, was erschwerend hinzukommt, sämtlich unterlassen, obwohl ihm spätestens seit dem Beschluss des Senats vom 28. Dezember 2005 (24 C 05.2694) bekannt war, dass es gerade hierauf entscheidungserheblich ankommt.
- VGH Bayern, 15.11.2006 - 24 B 06.1700
Aufenthaltserlaubnis - Mitwirkungs- und Initiativpflicht des Ausländers - …
Auf die Beschwerde des Klägers hin hob der Bayerische Verwaltungsgerichtshof diese Entscheidung auf und bewilligte dem Kläger Prozesskostenhilfe (Beschluss des Senats vom 28.12.2005 Az. 24 C 05.2694).Auf die Ausführungen im Beschluss vom 28. Dezember 2005 im Verfahren 24 C 05.2694 sowie insbesondere im Urteil vom 23. März 2006 im Verfahren 24 B 05.2889 auf den Seiten 18 und 19 kann Bezug genommen werden.
Spätestens seit Dezember 2005 (Beschluss des Senats im Verfahren 24 C 05.2694) war aber hinreichend klargestellt, welche weiteren Schritte der Kläger möglicherweise ergreifen kann.
- VGH Bayern, 11.11.2016 - 10 C 16.1790
Keine Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit eines geduldeten Ausländers bei Vorliegen …
Der Kläger hat trotz mehrfacher Aufforderungen durch die Ausländerbehörde, die damit ihrer in Fällen der vorliegenden Art bestehenden Hinweis- und Anstoßpflicht (vgl. hierzu: BayVGH, B.v. 28.12.2005 - 24 C 05.2694 - juris Rn. 35; VG Frankfurt, B.v. 23.10.2006 - 7 G 3999/06 (1) - juris) nachgekommen ist, bisher - soweit aus der Ausländerakte ersichtlich - keinerlei Bemühungen unternommen, seinen Mitwirkungspflichten bei der Ausstellung eines Passes oder Passersatzes durch seinen Heimatsstaat nachzukommen (vgl. § 48 Abs. 3 Satz 1, § 3 Abs. 1 AufenthG). - VG Frankfurt/Main, 23.10.2006 - 7 G 3999/06
D (A), Duldung, Erwerbstätigkeit, Abschiebungshindernis, Vertretenmüssen, …
Den Ausländer trifft nämlich nicht nur eine Mitwirkungs- sowie eine Initiativpflicht, sondern auf der anderen Seite besteht für die Ausländerbehörde eine Hinweispflicht sowie eine konkrete Anstoßpflicht, deren Erfüllung sie nachzuweisen hat (vgl. Bay.VGH, Beschluss vom 28.12.2005 - Az: 24 C 05.2694 -).