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   OLG Frankfurt, 14.07.2006 - 24 U 2/06   

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https://dejure.org/2006,3400
OLG Frankfurt, 14.07.2006 - 24 U 2/06 (https://dejure.org/2006,3400)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.07.2006 - 24 U 2/06 (https://dejure.org/2006,3400)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. Juli 2006 - 24 U 2/06 (https://dejure.org/2006,3400)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 633 BGB, § 635 BGB, § 73 AIHonO
    Ingenieurhaftung wegen eines Planungsfehlers bei bindenden Vorgaben des Auftraggebers; Hinweispflicht des Sonderfachmanns

  • IWW
  • Judicialis

    BGB § 633; ; BGB § 635; ; HOAI § 73

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 633; BGB § 635; HOAI § 73
    Ingenieurhaftung wegen eines Planungsfehlers bei bindenden Vorgaben des Auftraggebers - Hinweispflicht des Sonderfachmanns

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ingenieurhaftung bei bindenden Vorgaben des AG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Funktionsuntauglichkeit einer Ingenieurleistung als Kriterium ihrer Mangelhaftigkeit; Mangel einer Ingenieurleistung bei technisch funktionstauglicher Planung ohne Erreichung der geschuldeten Nutzbarkeitsoptimierung in Abgrenzung zu einer nicht geschuldeten optimalen ...

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Hinweispflicht bei sachkundigem Auftraggeber ?

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unterstützung für Planer - Wichtiges Urteil: Fachkundige Auftraggeber müssen mehr Verantwortung übernehmen

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Leistungsphase 1 nicht übertragen: Haftung des planenden Fachingenieurs wegen Unwirtschaftlichkeit der Anlage?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unwirtschaftlichkeit funktionstauglicher Klimaanlage: Keine Haftung des nicht mit Grundlagenermittlung beauftragten Fachingenieurs! (IBR 2008, 342)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2008, 553
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 11.11.2004 - VII ZR 128/03

    Pflicht des Architekten zur Vornahme von Kostenschätzungen, -berechnungen und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.07.2006 - 24 U 2/06
    Selbst wenn die Art der Kältetechnik (hier: Absorptionsanlage) bauseits vorgegeben war, musste die Beklagte im Rahmen der ihr obliegenden Vorplanung (Leistungsphase 2 nach § 73 HOAI) auf erkennbare Schwächen einer solchen Anlage, auch in wirtschaftlicher Hinsicht, grundsätzlich hinweisen (OLG Düsseldorf, BauR 2000, 131 - Überprüfung der vom Bauherrn vorgefertigten Planung; vgl. auch BGH, BauR 1999, 1319, 1322 - Überschreitung der Kostenvorstellungen des Bauherrn; BGH, BauR 2005, 400, 402 - Kostenüberschreitung; OLG Koblenz, NJW-RR 2003, 1671 - Umbau und Verzicht des Bauherrn auf eine Statik; OLG Düsseldorf, NZ Bau 2002, 457).

    In einem solchen Falle bedarf er keiner fachkundigen Beratung durch den Ingenieur (vgl. BGH, BauR 2005, 400, 403; BGH, BauR 1999, 1319, 1322; OLG Düsseldorf, NZ Bau 2002, 457; KG, BauR 2004, 551).

    In diesen Fällen wird ein fehlender Hinweis des Ingenieurs nicht schadensursächlich (BGH, BauR 2005, 400, 403; OLG Stuttgart, BauR 2000, 1893).

  • BGH, 24.06.1999 - VII ZR 196/98

    Zustandekommen eines Architektenvertrages bei Übermittlung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.07.2006 - 24 U 2/06
    Selbst wenn die Art der Kältetechnik (hier: Absorptionsanlage) bauseits vorgegeben war, musste die Beklagte im Rahmen der ihr obliegenden Vorplanung (Leistungsphase 2 nach § 73 HOAI) auf erkennbare Schwächen einer solchen Anlage, auch in wirtschaftlicher Hinsicht, grundsätzlich hinweisen (OLG Düsseldorf, BauR 2000, 131 - Überprüfung der vom Bauherrn vorgefertigten Planung; vgl. auch BGH, BauR 1999, 1319, 1322 - Überschreitung der Kostenvorstellungen des Bauherrn; BGH, BauR 2005, 400, 402 - Kostenüberschreitung; OLG Koblenz, NJW-RR 2003, 1671 - Umbau und Verzicht des Bauherrn auf eine Statik; OLG Düsseldorf, NZ Bau 2002, 457).

    In einem solchen Falle bedarf er keiner fachkundigen Beratung durch den Ingenieur (vgl. BGH, BauR 2005, 400, 403; BGH, BauR 1999, 1319, 1322; OLG Düsseldorf, NZ Bau 2002, 457; KG, BauR 2004, 551).

  • BGH, 07.07.2005 - VII ZR 59/04

    Anforderungen an die Feststellungen bei teilweiser Abweisung einer Klage auf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.07.2006 - 24 U 2/06
    Für einen weiteren, derzeit noch nicht bezifferbaren Schadenseintritt muss eine gewisse Wahrscheinlichkeit sprechen (BGH, NJW-RR 2005, 1474, 1475 f. - noch nicht sanierter mangelhafter Hallenboden; BGH, NJW-RR 1997, 339, 340 - Kellerdurchfeuchtung wegen fehlerhafter "weißer Wanne").

    Es bleibt daher für das Prozessergebnis ohne Einfluss, dass ein Kläger regelmäßig nicht verpflichtet ist, während des Prozesses von der Feststellungsklage zur Leistungsklage zu wechseln (BGH, NJW-RR 2005, 1474, 1476).

  • BGH, 24.10.1996 - VII ZR 98/94

    Beweislast für Mängel vor Abnahme eines Bauwerks; Umfang des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.07.2006 - 24 U 2/06
    Für einen weiteren, derzeit noch nicht bezifferbaren Schadenseintritt muss eine gewisse Wahrscheinlichkeit sprechen (BGH, NJW-RR 2005, 1474, 1475 f. - noch nicht sanierter mangelhafter Hallenboden; BGH, NJW-RR 1997, 339, 340 - Kellerdurchfeuchtung wegen fehlerhafter "weißer Wanne").
  • BGH, 14.02.2001 - VII ZR 176/99

    Verpflichtung des Architekten zum Schutz gegen drückendes Wasser

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.07.2006 - 24 U 2/06
    a) Eine Ingenieurleistung ist regelmäßig mangelhaft, wenn sie funktionsuntauglich ist (vgl. BGH, NJW 2001, 1276 - für den Architekten).
  • BGH, 24.10.1996 - VII ZR 283/95

    Umfang der Pflichten eines Architekten oder Ingenieurs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.07.2006 - 24 U 2/06
    Die HOAI enthält kein normatives Leitbild für den Inhalt des Ingenieurvertrages; sie enthält öffentliches Preisrecht (BGH, NJW 1997, 586, 587; BGH, NJW 1999, 427).
  • BGH, 18.01.2001 - VII ZR 457/98

    Prüfungspflicht des Unternehmers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.07.2006 - 24 U 2/06
    Die eigene Sachkunde kann dem Auftraggeber auch durch einen ihn beratenden Architekten vermittelt werden (BGH, NJW-RR 2001, 520).
  • BGH, 22.01.1998 - VII ZR 259/96

    Mängel des Architektenwerks; Prüffähigkeit der Honorarrechnung des Architekten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.07.2006 - 24 U 2/06
    Ebenso kann ein Mangel vorliegen, wenn zwar die Planung technisch funktionstauglich ist, aber die geschuldete Optimierung der Nutzbarkeit nicht erreicht wird (BGH, BauR 1998, 354, 355 - für den Architekten); maßgebend für die Beurteilung sind die Ziele des Bauherrn.
  • BGH, 22.10.1998 - VII ZR 91/97

    Rechtsnatur der HOAI im Hinblick auf den Inhalt von Architekten- und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.07.2006 - 24 U 2/06
    Die HOAI enthält kein normatives Leitbild für den Inhalt des Ingenieurvertrages; sie enthält öffentliches Preisrecht (BGH, NJW 1997, 586, 587; BGH, NJW 1999, 427).
  • BGH, 07.07.1988 - VII ZR 72/87

    Haftung des mit der Planung beauftragten Bauingenieurs für den Ausfall

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.07.2006 - 24 U 2/06
    Die Pflichten des Ingenieurs sind weitgehend denen des Architekten vergleichbar (BGH, WM 1988, 1675, 1676).
  • OLG Stuttgart, 19.10.1999 - 10 U 89/97

    Haftung des Architekten für Baukostenüberschreitung

  • OLG Koblenz, 10.04.2003 - 5 U 1687/01

    Fälligkeit der Vergütung trotz fehlender Abnahme; Beachtlichkeit des mündlichen

  • OLG Karlsruhe, 31.07.2001 - 17 U 140/99

    Architektenhaftung - Planungsarbeit - Verfehlung "optimaler" Lösung

  • OLG Düsseldorf, 01.09.1999 - 5 U 58/97

    Architektenhaftung für Planungsfehler nach Abtretung der Gewährleistungsansprüche

  • KG, 28.05.2002 - 15 U 4/01

    Verfahrensrecht - Zusätzlich GbR verklagt: Keine Klageerweiterung

  • OLG Düsseldorf, 07.05.2013 - 21 U 3/12

    Verjährungshemmende Wirkung der Einbeziehung der Gesellschafter einer

    Andererseits ist es zutreffend, dass die Hinweispflicht des Sonderfachmanns dann entfällt, wenn der Auftraggeber von den aufzuklärenden Umständen selbst positive Kenntnis besitzt und daher in der Lage ist, die Konsequenzen seiner Grundlagenentscheidung für die weitere Planung und Durchführung der Leistungen selbst zu erkennen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 14. Juli 2006, 24 U2/06, BauR 2008, 553 zit. nach juris Rz 48.).
  • OLG Stuttgart, 09.03.2011 - 3 U 121/10

    Gewährleistung bei Straßenschäden infolge von Planungsfehlern eines

    Die Pflichten eines Ingenieurs sind mit denen eines Architekten vergleichbar (OLG Frankfurt, BauR 2008, 553 ff.).
  • BGH, 12.07.2007 - VII ZR 172/06
    OLG Frankfurt in Darmstadt - Az. 24 U 2/06 vom 14.07.2006;.
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