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   OLG München, 22.07.1997 - 25 U 5688/96   

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https://dejure.org/1997,3430
OLG München, 22.07.1997 - 25 U 5688/96 (https://dejure.org/1997,3430)
OLG München, Entscheidung vom 22.07.1997 - 25 U 5688/96 (https://dejure.org/1997,3430)
OLG München, Entscheidung vom 22. Juli 1997 - 25 U 5688/96 (https://dejure.org/1997,3430)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Einbeziehung allgemeiner Geschäftsbedingungen; Bereithaltung allgemeiner Geschäftsbedingungen in Niederlassungen; Überrumpelungs- oder Übertölpelungseffekt einer vertraglichen Klausel; Anforderungen an die Transparenz von Preisgestaltungen; Ausnutzung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG § 9; BGB §§ 138 315; TKV (92) § 5
    Wirksamkeit der Tariferhöhung durch Deutsche Telekom

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 3246
  • NJW 1998, 3224 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 10.03.1993 - VIII ZR 85/92

    Streitgegenstand und Beschwer bei AGBG -Unterlassungsklage - Formularvertragliche

    Auszug aus OLG München, 22.07.1997 - 25 U 5688/96
    Denn die Transparenzanforderungen dürfen nicht überspannt werden (BGH NJW 1993, 2052 /2054).

    Denn eine Intransparenz scheidet dann aus, wenn der Verwender diese durch mündliche oder schriftliche Informationen ausgeräumt hat (BGH NJW 1993, 2052 /2054).

  • BGH, 30.10.1975 - KZR 2/75

    Einbehaltung von Geld bei der Bezahlung von Stromrechnungen wegen überhöhter

    Auszug aus OLG München, 22.07.1997 - 25 U 5688/96
    Dabei kann zum Vergleich auf andere Preise zurückgegriffen werden, soweit vergleichbare Sachverhalte gegeben sind (BGH NJW 1976, 710, 711).

    Der gegenüber den Preisen der ausländischen Unternehmen möglicherweise höhere Preis ist daher gerechtfertigt, so daß er nicht überhöht und daher nicht sittenwidrig ist (BGH NJW 1976, 710/711).

  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 184/94

    Wirksamkeit des Time-Sharings von Ferienwohnungen

    Auszug aus OLG München, 22.07.1997 - 25 U 5688/96
    Ob diese Voraussetzungen vorliegen, beurteilt sich nach den Erkenntnismöglichkeiten des typischerweise zu erwartenden Durchschnittskunden (BGH NJW 1995, 2637/2638).
  • BGH, 30.11.1993 - XI ZR 80/93

    Richterliche Inhaltskontrolle von Gebührenklauseln in AGB der Banken und

    Auszug aus OLG München, 22.07.1997 - 25 U 5688/96
    Die vom Kläger als unwirksam gerügten Leistungsentgelte unterliegen nach § 8 AGBG nicht der Inhaltskontrolle (Horn WM Sonderbeilage, Nr. 1/1997, S. 8 m w. N.), weil die Vertragsparteien nach dem im Bürgerlichen Recht geltendem Grundsatz der Privatautonomie Leistung und Gegenleistung grundsätzlich frei bestimmen können (vgl. auch BGHZ 124, 254, 256).
  • BGH, 24.11.1988 - III ZR 188/87

    Gültigkeit einer formularmäßigen Anrechnungsvereinbarung der Zinsen bei einem

    Auszug aus OLG München, 22.07.1997 - 25 U 5688/96
    Dies wäre nur dann der Fall, wenn die AGB der Beklagten so unklar und undurchschaubar wären, daß dies zu einer Unwirksamkeit nach § 9 I AGBG führen müßte (vgl. BGHZ 106, 42 /49).
  • BGH, 20.02.1987 - V ZR 249/85

    Formularmäßige Erstreckung des Sicherungszwecks einer Grundschuld auf alle

    Auszug aus OLG München, 22.07.1997 - 25 U 5688/96
    Der Klausel muß ein Überrumpelungs- oder Übertölpelungseffekt innewohnen (BGHZ 100, 82/85).
  • BGH, 10.10.1991 - III ZR 100/90

    Gerichtliche Billigkeitskontrolle tariflicher Abwasserentgelte eines

    Auszug aus OLG München, 22.07.1997 - 25 U 5688/96
    a) Die Festsetzung der Tarife durch die Beklagte unterliegt der richterlichen Inhaltskontrolle § 315 III BGB durch das ordentliche Gericht, und zwar unabhängig von der behördlichen Genehmigung durch das BMPT gem. § 4 I PTRegG (BGH WM 997, 1116/1117; BGHZ 115, 311/316).
  • LG München I, 24.09.1996 - 3 O 11256/96

    Telekommunikation; Wirksamkeit der Erhöhung von Telefongebühren

    Auszug aus OLG München, 22.07.1997 - 25 U 5688/96
    Das Endurteil des Landgerichts München I vom 24.9.1996 zum Aktenzeichen 3 O 11256/96 wird aufgehoben.
  • BGH, 25.09.1991 - XII ZB 97/90

    Ausgleich bei Anrecht aus Versorgungswerk der NRW-Rechtsanwälte

    Auszug aus OLG München, 22.07.1997 - 25 U 5688/96
    b) Die Beklagte ist zwar für die Billigkeit der getroffenen Bestimmung darlegungspflichtig (BGH NJW 1992, 174 ).
  • BGH, 01.02.1996 - I ZR 44/94

    Regelung des Entgelts für Verlegerbeilagen in den AGB für den Postzeitungsdienst

    Auszug aus OLG München, 22.07.1997 - 25 U 5688/96
    So gesehen würde § 23 II Nr. 1 a AGBG lediglich von dem Erfordernis eines Einbeziehungsvertrags nach § 2 AGBG wenn die in § 23 II Nr. 1 a AGBG genannten Voraussetzungen gegeben sind (so BGH NJW 1996, 2374 ), befreien.
  • BGH, 02.07.1998 - III ZR 287/97

    Wirksamkeit der "Tarifreform 1996" der Deutschen Telekom AG

    v. 22.7.97 - 25 U 5688/96 III ZR 287/97.

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in NJW 1997, 3246 veröffentlicht worden ist, ist zu Recht davon ausgegangen, daß die im Amtsblatt Nr. 25/95 des Bundesministeriums für Post und Telekommunikation vom 15. November 1995 veröffentlichten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten - also insbesondere die Leistungsbeschreibung sowie die Preisliste Telefondienst (Telefonanschluß) - Bestandteil des zwischen den Parteien bestehenden Telefonanschluß-Vertragsverhältnisses geworden sind.

  • OLG Dresden, 30.01.1998 - 3 U 1874/97

    Leistungsentgelte und Leistungsbeschreibungen für den Telefondienst; Änderung von

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  • OLG Jena, 10.12.1997 - 2 U 1456/96

    Wirksamkeit eines Strombezugsvertrages; Vorliegen einer objektiven Zwangslage,

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