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   OLG Köln, 05.01.2001 - 25 UF 202/00   

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https://dejure.org/2001,4950
OLG Köln, 05.01.2001 - 25 UF 202/00 (https://dejure.org/2001,4950)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.01.2001 - 25 UF 202/00 (https://dejure.org/2001,4950)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. Januar 2001 - 25 UF 202/00 (https://dejure.org/2001,4950)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1535 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 06.10.1998 - 25 UF 102/98
    Auszug aus OLG Köln, 05.01.2001 - 25 UF 202/00
    Erforderlich ist jedoch grundsätzlich, dass auch die örtlichen Verhältnisse sowie das häusliche Umfeld des Kindes bzw. der Personen, denen die elterliche Sorge bzw. das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen werden soll, in Augenschein genommen wird, weil dies grundsätzlich ein für die Entscheidung wichtiger Umstand sein kann (vgl. Senat, Beschluss v. 6.10.1998 - 25 UF 102/98 = FamRZ 1999, 1517).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2007 - 12 B 1526/07

    Jugendhilferechtliche Ausgestaltung der Erbringung der Sozialleistung der

    Dass eine solche - lediglich auf der Grundlage von Gesprächen abgegebene - Stellungnahme hier für die Sachbearbeiterin erkennbar unsachgemäß war und zu einer Unverwertbarkeit des Berichtes führen musste, wie sie das OLG Köln in einem anders gelagerten Sorgerechtsverfahren wegen mangelnder Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse sowie des häuslichen Umfelds angenommen hat, vgl. OLG Köln, Beschluss vom 5. Januar 2001 - 25 UF 202/00 -, EzFamR aktuelll 2001, 228.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2007 - 12 B 1520/07

    Qualifizierung der Rechtsnatur der Stellungnahme eines Jugendamtes gegenüber dem

    Auf eine bloße Verzögerung einer eventuellen Rückabwicklung kann sich der Antragsteller aber angesichts der für ihn von vornherein bestehenden Möglichkeit, sich im familiengerichtlichen Verfahren UF vor dem OLG I. unmittelbar gegen eine Verwertung der jugendamtlichen Stellungnahme vom 15. Mai 2007 zur Wehr zu setzen, siehe etwa den Fall des OLG Köln, Beschluss vom 5. Januar 2001 - 25 UF 202/00 -, EzFamR aktuell 2001, 228, zur Begründung der ausnahmsweisen "Vorwegnahme der Hauptsache" im einstweiligen Rechtsschutzverfahren nicht berufen.
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