Rechtsprechung
   KG, 11.05.1998 - 25 VA 14/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,9460
KG, 11.05.1998 - 25 VA 14/97 (https://dejure.org/1998,9460)
KG, Entscheidung vom 11.05.1998 - 25 VA 14/97 (https://dejure.org/1998,9460)
KG, Entscheidung vom 11. Mai 1998 - 25 VA 14/97 (https://dejure.org/1998,9460)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,9460) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auszahlung eines hinterlegten Betrages ; Abwendung der Zwangsvollstreckung aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss; Herausgabe eines Erbscheins ; Vollmacht für eine entgeltliche Geschäftsbesorgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 863
  • Rpfleger 1998, 528
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 25.06.2020 - 1 VA 43/20

    Zum Nachweis der Erbenstellung im Hinterlegungsverfahren

    Allerdings wird auch der Nachweis, dass die eine Herausgabe des hinterlegten Gegenstands bewilligenden Personen Erben einer als mögliche Empfängerin benannten Person im Sinne des Art. 5 Abs. 1 Nr. 2 BayHintG sind, in der Regel durch die Vorlage einer Ausfertigung eines - bereits erteilten - Erbscheins zu führen sein (vgl. in einem obiter dictum: KG, Beschluss vom 11. Mai 1998, 25 VA 14/97, NJW-RR 1999, 863, [juris Rn. 9]).

    Inwieweit Normen, nach denen zum Nachweis der Erbfolge oder der Verfügungsbefugnis eines Testamentsvollstreckers das öffentliche Testament und die Niederschrift über die Eröffnung der Verfügung genügen, wie sie insbesondere in § 35 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 GBO und § 12 Abs. 1 Satz 4 HGB enthalten sind, auf Herausgabeentscheidungen der Hinterlegungsstellen entsprechend anwendbar sind, ist nicht abschließend geklärt (offengelassen: KG, NJW-RR 1999, 863 [juris Rn. 10]; als naheliegend bezeichnet, aber Nachweis der Erbenstellung durch das vorgelegte notarielle Testament im Ergebnis verneint: KG, Beschluss vom 22. April 2008, 1 VA 16/06, juris Rn. 13; befürwortend: Bülow/Schmidt, Hinterlegungsordnung, 4. Aufl. 2005, § 13 Fn. 11 und Anhang zu § 13 Fn. 13; kritisch in einem obiter dictum: Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 30. Januar 2015, 11 VA 8/14, juris Rn. 40).

  • KG, 22.04.2008 - 1 VA 16/06

    Herausgabe einer Hinterlegungsmasse: Pflicht zur Vorlage eines Erbscheins zum

    Erfasst wird damit aber nur eine endgültige Ablehnung des Herausgabeantrages (OLG Frankfurt/Main, OLGZ 1974, 358, 359; KG, 25. ZS, NJW-RR 1999, 863; offen gelassen noch vom Senat, Beschluss vom 16. Juli 1991, 1 VA 4/91; OLG Hamm, NJW-RR 2000, 286, 287).

    Wird die Herausgabe hingegen nur von behebbaren, wenn auch den Antragsteller selbständig beschwerenden Auflagen abhängig gemacht, ist das Verfahren auf gerichtliche Entscheidung nach §§ 23 ff. EGGVG eröffnet (KG, 25. ZS, NJW-RR 1999, 863; OLG Frankfurt/Main, OLGZ 1974, 358, 359; OLG Hamm, NJW-RR 2000, 286, 287; Bülow/Schmidt, Hinterlegungsordnung, 4. Aufl., § 3 Rn. 24).

    Demgegenüber ist jedoch zu Recht anerkannt, dass der Hinterlegungsstelle in der Regel ein Erbschein vorzulegen ist, wenn bei einem Herausgabeantrag eine Erbfolge nachgewiesen werden muss (KG, 25. ZS, NJW-RR 1999, 863; Bülow/Schmidt, a. a. O., § 13 Rn. 17 und Anhang zu § 13 Rn. 18).

    Es liegt auch nahe, bei der Bestimmung der Ausnahmefälle auf die in § 35 GBO enthaltenen Rechtsgedanken zurückzugreifen (KG, 25. ZS, NJW-RR 1999, 863; Bülow/Schmidt, a.a.O., § 13 Fußnote 11 und Anhang zu § 13, Fußnote 13).

  • KG, 20.05.2008 - 1 VA 7/06

    Behandlung des nach § 10 GBBerG hinterlegten Betrages

    Erfasst wird damit aber nur eine endgültige Ablehnung des Herausgabeantrages (Senat, Beschluss vom 22. April 2008 -1 VA 16/06, zur Veröffentlichung vorgesehen; KG, 25. ZS, NJW-RR 1999, 863; OLG Frankfurt/Main, OLGZ 1974, 358, 359; Bülow/Schmidt, Hinterlegungsordnung, 4. Aufl., § 3 Rn. 24).

    Hat der Präsident des Amtsgerichts dagegen nur über den Bestand einer Zwischenverfügung der Hinterlegungsstelle entschieden, ist das Verfahren auf gerichtliche Entscheidung nach §§ 23 EGGVG eröffnet (KG, 25. ZS, NJW-RR 1999, 863; OLG Frankfurt/Main, OLGZ 1974, 358, 359).

    Die daraus folgende Verteilung der gerichtlichen Überprüfungskompetenz zwischen den ordentlichen Gerichten und dem nach § 23 EGGVG berufenen Oberlandesgericht entspricht dem Willen des Gesetzgebers, Maßnahmen der Justizverwaltung in einem möglichst gestrafften Verfahren zu überprüfen, ohne die Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG zu verletzen (KG, 25. ZS, NJW-RR 1999, 863).

    Zwar soll eine Zwischenverfügung - im Gegensatz zur endgültigen Ablehnung der Herausgabe, gegen die gemäß § 3 Abs. 3 HinterlO mit der Klage vorgegangen werden muss - einen für den Antragsteller gangbaren Weg aufzeigen, um dem Antrag auf Herausgabe nach §§ 12 ff. HinterlO zum Erfolg zu verhelfen (Senat, Beschluss vom 22. April 2008 -1 VA 16/06, zur Veröffentlichung vorgesehen; KG, 25. ZS, NJW-RR 1999, 863; OLG Frankfurt/Main, OLGZ 1974, 358, 359).

  • KG, 16.01.2020 - 1 VA 14/19

    Herausgabe eines Geldbetrags durch die Hinterlegungsstelle an ein Mitglied einer

    Die Empfangsberechtigung ist der Hinterlegungsstelle zweifelsfrei durch Urkunden nachzuweisen (Senat, Rpfleger 2019, 469, 470), im Fall der Erbfolge grundsätzlich durch einen Erbschein bzw. ein Europäisches Nachlasszeugnis (vgl. Senat, NJW-RR 2008, 1540, 1541; 1999, 863, 864).
  • OLG München, 14.05.2014 - 34 Wx 189/14

    Grundbucheintragung: Voraussetzungen für das Absehen von der Vorlage eines

    Die Rechtsprechung kennt hierfür zwar keinen festen Quotienten; im Allgemeinen wird aber bei Kosten, die den Wert des Kaufgegenstands nicht übersteigen, eine Unverhältnismäßigkeit nicht zu bejahen sein (siehe KG vom 11.5.1998, 25 VA 14/97, bei juris Rn. 11).
  • KG, 18.02.2009 - 1 W 37/08

    Kosten des Anerkenntnisurteils: Klageveranlassung bei Nichtleistung an den Erben

    Um sich nicht der Gefahr einer doppelten Inanspruchnahme auszusetzen, war der Beklagte grundsätzlich berechtigt, von den Klägern einen Nachweis ihrer Erbenstellung zu verlangen (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, OLGR 2003, 101; Zöller/Herget, ZPO, 27. Aufl., § 93 Rdn. 6 zum Stichwort Erbe; MK Giebel, ZPO, 6. Aufl., § 93 Rdn. 22; vgl. auch KGR Berlin 1999, 188 zum Nachweis der Erbenstellung bei Hinterlegung sowie KG WRP 1982, 609 zum Nachweis der Aktivlegitimation bei Wettbewerbsverletzung).
  • OLG Hamm, 15.04.1999 - 15 VA 6/98

    Begriff der Beteiligten im Sinne des § 13 Hinterlegungsordnung (HinterlO);

    Daher war nicht die Herausgabeklage vor den ordentlichen Gerichten nach § 3 Abs. 3 HinterlO gegeben, sondern gemäß § 3 Abs. 2 HinterlO der Antrag im Verfahren nach den §§ 23 ff. EGGVG (OLG Frankfurt OLGZ 1974, 358, 359 f.; KG Rpfleger 1998, 528).
  • OLG Brandenburg, 04.08.2009 - 11 VA 8/09

    Hinterlegungsverfahren: Rechtsweg für Herausgabe eines hinterlegten Betrages

    Der Präsident des Landgerichts hat die Herausgabe nicht nur von behebbaren, aber den Antragsteller selbständig beschwerenden Auflagen abhängig gemacht (so aber in dem der Entscheidung des KG NJW-RR 1999, 863 zugrunde liegenden Fall), sondern die Herausgabe endgültig abgelehnt, da der Antragsteller den Nachweis zur Berechtigung zum Empfang des Geldbetrages auch für die Beteiligten F... und La... nicht geführt, weder auf Hinweis des Amtsgerichts eine Vollmacht vorgelegt hat noch aus der beigezogenen Gerichtsakte 12 O 365/06 LG Frankfurt (Oder) festgestellt werden konnte, dass im Verlauf des zivilrechtlichen Verfahrens eine Prozessvollmacht eingereicht worden ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht