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   BPatG, 13.09.2016 - 25 W (pat) 87/14   

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https://dejure.org/2016,29266
BPatG, 13.09.2016 - 25 W (pat) 87/14 (https://dejure.org/2016,29266)
BPatG, Entscheidung vom 13.09.2016 - 25 W (pat) 87/14 (https://dejure.org/2016,29266)
BPatG, Entscheidung vom 13. September 2016 - 25 W (pat) 87/14 (https://dejure.org/2016,29266)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG, § 50 Abs 1 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Universum" - kein Freihaltungsbedürfnis - Unterscheidungskraft

  • damm-legal.de

    Bezeichnung "Universum" ist nicht gleichzusetzen mit "universal" und nicht freihaltungsbedürftig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Löschung der Wortmarke "Universum" für Dienstleistungen auf dem Gebiet des Inkassowesens

  • online-und-recht.de
  • kanzlei.biz

    Begriff "Universum" nicht gleichbedeutend mit "universal" und daher nicht freihaltebedürftig

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Universum" - kein Freihaltungsbedürfnis - Unterscheidungskraft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Universum" - kein Freihaltungsbedürfnis - Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Bezeichnung "Universum" ist nicht gleichzusetzen mit "universal" und nicht freihaltungsbedürftig

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 13.09.2016 - 25 W (pat) 87/14
    Entscheidendes Kriterium für den Ausschluss der Eintragung bzw. Löschung ist die Eignung einer Bezeichnung zur beschreibenden Verwendung (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Rn. 25, 30 - Chiemsee; GRUR 2004, 146, Rn. 31 f. - DOUBLEMINT).

    Für die Beurteilung der Verkehrsauffassung in Bezug auf die Schutzfähigkeit, hier konkret die Eignung der angegriffenen Bezeichnung als beschreibende Angabe zu dienen, ist auf das Verständnis des Handels und/oder des normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der beanspruchten Produkte als maßgebliche Verkehrskreise abzustellen (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Rn. 29 - Chiemsee; EuGH GRUR 2006, 411, Rn. 24 - Matratzen Concord, BGH GRUR 2008, 900, Rn. 18 - SPA II; GRUR 2014, 565, Rn. 13 - smartbook).

  • BGH, 18.04.2013 - I ZB 71/12

    Aus Akten werden Fakten

    Auszug aus BPatG, 13.09.2016 - 25 W (pat) 87/14
    Eine Marke ist auf Antrag gemäß § 50 Abs. 1 MarkenG wegen absoluter Schutzhindernisse nach §§ 3, 7, 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 9 MarkenG zu löschen, wenn sie sowohl bezogen auf den Anmeldezeitpunkt - dahingehend wird der Wortlaut des § 50 Abs. 1 MarkenG vom BGH im Einklang mit der Rechtsprechung des EuGH aktuell ausgelegt (vgl. BGH, GRUR 2013, 1143, Rn. 9 ff., Rn. 12 ff., insbesondere Rn. 15 - Aus Akten werden Fakten) - als auch bezogen auf den Zeitpunkt der anstehenden Entscheidung über die Beschwerde gegen die Entscheidung der Markenabteilung vom 11. März 2014 (§ 50 Abs. 2 S. 1 MarkenG) schutzunfähig war bzw. ist.
  • BGH, 06.11.2013 - I ZB 59/12

    smartbook - Markenlöschungsverfahren: Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für das

    Auszug aus BPatG, 13.09.2016 - 25 W (pat) 87/14
    Für die Beurteilung der Verkehrsauffassung in Bezug auf die Schutzfähigkeit, hier konkret die Eignung der angegriffenen Bezeichnung als beschreibende Angabe zu dienen, ist auf das Verständnis des Handels und/oder des normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der beanspruchten Produkte als maßgebliche Verkehrskreise abzustellen (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Rn. 29 - Chiemsee; EuGH GRUR 2006, 411, Rn. 24 - Matratzen Concord, BGH GRUR 2008, 900, Rn. 18 - SPA II; GRUR 2014, 565, Rn. 13 - smartbook).
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 13.09.2016 - 25 W (pat) 87/14
    Entscheidendes Kriterium für den Ausschluss der Eintragung bzw. Löschung ist die Eignung einer Bezeichnung zur beschreibenden Verwendung (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Rn. 25, 30 - Chiemsee; GRUR 2004, 146, Rn. 31 f. - DOUBLEMINT).
  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

    Auszug aus BPatG, 13.09.2016 - 25 W (pat) 87/14
    Für die Beurteilung der Verkehrsauffassung in Bezug auf die Schutzfähigkeit, hier konkret die Eignung der angegriffenen Bezeichnung als beschreibende Angabe zu dienen, ist auf das Verständnis des Handels und/oder des normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der beanspruchten Produkte als maßgebliche Verkehrskreise abzustellen (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Rn. 29 - Chiemsee; EuGH GRUR 2006, 411, Rn. 24 - Matratzen Concord, BGH GRUR 2008, 900, Rn. 18 - SPA II; GRUR 2014, 565, Rn. 13 - smartbook).
  • BGH, 13.03.2008 - I ZB 53/05

    SPA II

    Auszug aus BPatG, 13.09.2016 - 25 W (pat) 87/14
    Für die Beurteilung der Verkehrsauffassung in Bezug auf die Schutzfähigkeit, hier konkret die Eignung der angegriffenen Bezeichnung als beschreibende Angabe zu dienen, ist auf das Verständnis des Handels und/oder des normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der beanspruchten Produkte als maßgebliche Verkehrskreise abzustellen (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Rn. 29 - Chiemsee; EuGH GRUR 2006, 411, Rn. 24 - Matratzen Concord, BGH GRUR 2008, 900, Rn. 18 - SPA II; GRUR 2014, 565, Rn. 13 - smartbook).
  • BPatG, 19.04.2021 - 26 W (pat) 524/17
    Wörter toter Sprachen wie Latein oder Altgriechisch sind nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich ungeeignet zur unmittelbaren Produktbeschreibung, sofern sie nicht mit identischer Bedeutung in den deutschen Sprachgebrauch eingegangen sind oder die entsprechende tote Sprache auf dem entsprechenden Sektor als Fachsprache verwendet wird, wie z. B. in der Medizin oder Botanik (EuGH GRUR 2010, 534 Rdnr. 25 - 31 - PRANAHAUS; BPatG 25 W (pat) 87/14 - Universum; 30 W (pat) 539/10 - CANTUS VERLAG; GRUR 1998, 58 - JURIS LIBRI).
  • BPatG, 28.04.2022 - 26 W (pat) 526/21

    Markenbeschwerdeverfahren - "Crux (Wortmarke)/CRUZ (Unionswortmarke)" -

    Allerdings kann die Kenntnis toter Sprachen wie Latein oder Altgriechisch den inländischen Verkehrskreisen nicht unterstellt werden, sofern sie nicht mit identischer Bedeutung in den deutschen Sprachgebrauch eingegangen sind oder die tote Sprache auf dem entsprechenden Sektor als Fachsprache verwendet wird, wie z. B. in der Medizin oder Botanik (EuGH GRUR 2010, 534 Rdnr. 25 - 31 - PRANAHAUS; BPatG 25 W (pat) 87/14 - Universum; 30 W (pat) 539/10 - CANTUS VERLAG; 27 W (pat) 137/10 - DUX/DOC'S).
  • BPatG, 03.07.2023 - 26 W (pat) 19/17
    (1) Allerdings sind Wörter toter Sprachen wie Latein oder Altgriechisch nach ständiger Rechtsprechung zur unmittelbaren Produktbeschreibung grundsätzlich ungeeignet, sofern sie nicht mit identischer Bedeutung in den deutschen Sprachgebrauch eingegangen sind oder auf dem entsprechenden Sektor als Fachsprache verwendet werden, wie z. B. in der Medizin oder Botanik (EuGH GRUR 2010, 534 Rdnr. 25 Prana Haus/HABM [PRANAHAUS]; BPatG 25 W (pat) 87/14 - Universum; 30 W (pat) 539/10 - CANTUS VERLAG; GRUR 1998, 58 - JURIS LIBRI; 26 W (pat) 524/17 - aurea/AURUM; 26 W (pat) 526/21 - Crux/CRUZ).
  • BPatG, 15.05.2023 - 26 W (pat) 21/17
    (1) Allerdings sind Wörter toter Sprachen wie Latein oder Altgriechisch nach ständiger Rechtsprechung zur unmittelbaren Produktbeschreibung grundsätzlich ungeeignet, sofern sie nicht mit identischer Bedeutung in den deutschen Sprachgebrauch eingegangen sind oder auf dem entsprechenden Sektor als Fachsprache verwendet werden, wie z. B. in der Medizin oder Botanik (EuGH GRUR 2010, 534 Rdnr. 25 - 31 - Prana Haus/HABM [PRANAHAUS]; BPatG 25 W (pat) 87/14 - Universum; 30 W (pat) 539/10 - CANTUS VERLAG; GRUR 1998, 58 - JURIS LIBRI; 26 W (pat) 524/17 - aurea/AURUM; 26 W (pat) 526/21 - Crux/CRUZ).
  • BPatG, 15.05.2023 - 26 W (pat) 20/17
    (1) Allerdings sind Wörter toter Sprachen wie Latein oder Altgriechisch nach ständiger Rechtsprechung zur unmittelbaren Produktbeschreibung grundsätzlich ungeeignet, sofern sie nicht mit identischer Bedeutung in den deutschen Sprachgebrauch eingegangen sind oder auf dem entsprechenden Sektor als Fachsprache verwendet werden, wie z. B. in der Medizin oder Botanik (EuGH GRUR 2010, 534 Rdnr. 25 Prana Haus/HABM [PRANAHAUS]; BPatG 25 W (pat) 87/14 - Universum; 30 W (pat) 539/10 - CANTUS VERLAG; GRUR 1998, 58 - JURIS LIBRI; 26 W (pat) 524/17 - aurea/AURUM; 26 W (pat) 526/21 - Crux/CRUZ).
  • BPatG, 17.04.2023 - 26 W (pat) 594/20
    Allerdings ist zu berücksichtigen, dass Wörter toter Sprachen wie Latein oder Altgriechisch nach ständiger Rechtsprechung zur unmittelbaren Produktbeschreibung grundsätzlich ungeeignet sind, sofern sie nicht mit identischer Bedeutung in den deutschen Sprachgebrauch eingegangen sind oder die entsprechende tote Sprache auf dem entsprechenden Sektor als Fachsprache verwendet wird, wie z. B. in der Medizin oder Botanik (EuGH GRUR 2010, 534 Rdnr. 25 - 31 - Prana Haus/HABM [PRANAHAUS]; BPatG 25 W (pat) 87/14 - Universum; 30 W (pat) 539/10 - CANTUS VERLAG; GRUR 1998, 58 - JURIS LIBRI; 26 W (pat) 524/17 - aurea/AURUM; 26 W (pat) 526/21 - Crux/CRUZ).
  • BPatG, 12.10.2020 - 26 W (pat) 547/20

    Markenbeschwerdeverfahren - "namenlos" - Freihaltungsbedürfnis

    Wörter toter Sprachen wie Latein sind aber nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich ungeeignet zur unmittelbaren Produktbeschreibung, sofern sie nicht - mit identischer Bedeutung - in den deutschen Sprachgebrauch eingegangen sind oder auf dem entsprechenden Sektor als aktuelle Fachsprache verwendet werden und weiterleben, wie z. B. in der Medizin, Chemie oder Botanik (EuGH GRUR 2010, 534 Rdnr. 25 PRANAHAUS; BPatG 25 W (pat) 87/14 - Universum; 30 W (pat) 539/10 - CANTUS VERLAG).
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