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Rechtsprechung
   EuGH, 16.02.1982 - 258/80   

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EuGH, 16.02.1982 - 258/80 (https://dejure.org/1982,1654)
EuGH, Entscheidung vom 16.02.1982 - 258/80 (https://dejure.org/1982,1654)
EuGH, Entscheidung vom 16. Februar 1982 - 258/80 (https://dejure.org/1982,1654)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission PDF

    Rumi / Kommission

    1 . EINREDE DER RECHTSWIDRIGKEIT - VORSCHRIFTEN ALLGEMEINER ENTSCHEIDUNGEN , DEREN RECHTSWIDRIGKEIT EINREDEWEISE GELTEND GEMACHT WERDEN KANN - VORSCHRIFTEN , DIE DIE GRUNDLAGE DER ANGEFOCHTENEN EINZELFALLENTSCHEIDUNG BILDEN

  • EU-Kommission

    Rumi / Kommission

  • Judicialis

    ENTSCHEIDUNG NR. 2794/80/EGKS ART. 7 ABS. 2; ; EGKS-VERTRAG ART. 58

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. EINREDE DER RECHTSWIDRIGKEIT - VORSCHRIFTEN ALLGEMEINER ENTSCHEIDUNGEN , DEREN RECHTSWIDRIGKEIT EINREDEWEISE GELTEND GEMACHT WERDEN KANN - VORSCHRIFTEN , DIE DIE GRUNDLAGE DER ANGEFOCHTENEN EINZELFALLENTSCHEIDUNG BILDEN

Sonstiges

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 13.06.1958 - 9/56

    Meroni & Co., Industrie Metallurgiche, SpA gegen Hohe Behörde der Europäischen

    Auszug aus EuGH, 16.02.1982 - 258/80
    Anderenfalls könnten Einzelne Rechtsetzungsakte unmittelbar anfechten, was dem gesamten Rechtsschutzsystem der Gemeinschaften zuwiderlaufen würde (vgl. Rechtssache 9/56, Meroni, Slg. 1958, 9, 27 f.).
  • EuGH, 25.01.1979 - 98/78

    Racke / Hauptzollamt Mainz

    Auszug aus EuGH, 16.02.1982 - 258/80
    Der Gerichtshof habe nämlich die Rechtmäßigkeit rückwirkender Rechtsakte für den Fall anerkannt, daß zwei Voraussetzungen erfüllt seien: Es müßten zum Schutz des Vertrauens der Betroffenen geeignete Maßnahmen getroffen worden sein und die Rückwirkung selbst müsse erforderlich sein, um die angestrebten Ziele zu erreichen (vgl. zum Beispiel die Rechtssache 98/78, Racke, Slg. 1979, 69).
  • EuGH, 18.03.1980 - 154/78

    Valsabbia / Kommission

    Auszug aus EuGH, 16.02.1982 - 258/80
    In der Rechtsprechung des Gerichtshofes sei nämlich wiederholt das Fehlen von verbindlich vorgeschriebenen Stellungnahmen und Anhörungen als ein solcher Mangel angesehen worden (vgl. Rechtssache 6/54, Slg. 1954/1955, 213, 233, sowie Urteil vom 18. März 1980 in den verbundenen Rechtssachen 154/78 u.a., Valsabbia u. a./Kommission, Randnr. 37 der Entscheidungsgründe, Slg. S. 907, 999).
  • BSG, 22.09.1999 - B 5 RJ 36/98 R

    Versicherungszeiten griechischer Staatsangehöriger im Beitrittsgebiet

    Für das Gemeinschaftsrecht gelten nach der Rechtsprechung des EuGH - ebenso wie für den nationalen Gesetzgeber - die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit und das daraus folgende grundsätzliche Verbot der Rückwirkung von Rechtsakten, die in eine vor ihrem Inkrafttreten vorhandene Rechtsposition eingreifen (stRspr vgl EuGH Urteile vom 25. Januar 1979 - 98/78 - EuGHE 1979, 69 - und 99/78 - EuGHE 1979, 101, vom 16. Februar 1982 - 258/80 - EuGHE 1982, 487, vom 1. April 1993 - C-260/91 und C-261/91 - EuGHE I 1993, 1885, vom 6. November 1997 - C-261/96 - EuGHE I 1997, 6177 und vom 20. November 1997 - C-244/95 - EuGHE I 1997, 6441).
  • EuG, 12.05.1999 - T-164/96

    Moccia Irme / Kommission

    56 Der Kläger kann zwar im Rahmen einer gegen eine individuelle Entscheidung gerichteten Nichtigkeitsklage die Rechtswidrigkeit bestimmter Vorschriften allgemeiner Entscheidungen, die mit der angefochtenen Entscheidung angewandt werden, geltend machen; diese Möglichkeit bietet sich ihm jedoch nur dann, wenn die individuelle Entscheidung auf den Vorschriften beruht, deren Rechtswidrigkeit geltend gemacht wird (Urteile des Gerichtshofes vom 28. Oktober 1981 in den Rechtssachen 275/80 und 24/81, Krupp Stahl/Kommission, Slg. 1981, 2489, Randnr. 32, vom 16. Februar 1982 in der Rechtssache 258/80, Rumi/Kommission, Slg. 1982, 487, Randnr. 6, vom 21. Februar 1984 in den Rechtssachen 140/82, 146/82, 221/82 und 226/82, Walzstahl-Vereinigung und Thyssen/Kommission, Slg. 1984, 951, Randnr. 20, und vom 11. Oktober 1984 in der Rechtssache 151/83, Alpa/Kommission, Slg. 1984, 3519, Randnr. 9).
  • EuGH, 22.11.2001 - C-110/97

    Niederlande / Rat

    Anders kann es ausnahmsweise dann sein, wenn das angestrebte Ziel es verlangt und das berechtigte Vertrauen der Betroffenen gebührend beachtet ist (Urteile vom 25. Januar 1979 in der Rechtssache 98/78, Racke, Slg. 1979, 69, Randnr. 20; in der Rechtssache 99/78, Decker, Slg. 1979, 101, S. 8; vom 16. Februar 1982 in der Rechtssache 258/80, Rumi/Kommission, Slg. 1982, 478, Randnr. 11, und vom 9. Januar 1990 in der Rechtssache C-337/88, SAFA, Slg. 1990, I-1, Randnr. 13).
  • EuGH, 16.02.1982 - 39/81

    Halyvourgiki / Kommission

    22 Die Berücksichtigung dieser Gegebenheiten erfordert, wie der Gerichtshof bereits in seinen Urteilen vom 18. März 1980 in den Rechtssachen 154, 205, 206, 226 bis 228, 263 und 264/78 sowie 39, 31, 83 und 85/79 (Valsabbia u.a., Slg. 907) und vom 16. Februar 1982 in der Rechtssache 258/80 (Rumi) hervorgehoben hat, die Beurteilung einer komplexen Wirtschaftslage, die jede Art von Automatismus in dem durch Artikel 58 § 1 hergestellten Zusammenhang zwischen der Einführung von Erzeugungsquoten und der Festsetzung von Einfuhrbeschränkungen für konkurrierende Erzeugnisse verbietet.
  • EuGH, 11.10.1984 - 151/83

    Alpa / Kommission

    Insoweit verweist die Kommission auf das Urteil des Gerichtshofes vom 16. Februar 1982 in der Rechtssache 258/80 (Rumi, Sig. 1982, 487).
  • EuGH, 30.11.1983 - 235/82

    Ferriere San Carlo / Kommission

    Dem ist entgegenzuhalten, daß die Entscheidung Nr. 2794/80/EGKS, wie der Gerichtshof schon mehrfach entschieden hat (Urteile vom 16.2. 1982 in der Rechtssache 258/80, Metallurgica Rumi/Kommission, Slg. 1982, 487, und in der Rechtssache 276/80, Ferriera Padana/Kommission, Slg. 1982, 517), keine echte Rückwirkung entfaltet, da die Unternehmen durch Anpassung ihrer Produktion in den Monaten November und Dezember ihre Erzeugungsquoten für das laufende Quartal einhalten und so jeden die Möglichkeit einer Ahndung begründenden Rechtsverstoß vermeiden konnten.
  • Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1995 - C-1/94

    Cavarzere Produzioni Industriali SpA u. a. gegen Ministero dell'Agricoltura e

    ( 27 ) Urteil vom 16. Februar 1982 in der Rechtssache 258/80 (Rumi/Kommission, Slg. 1982, 487, Randnr. 11).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.10.1983 - 235/82

    Ferriere San Carlo SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Außerdem sei in jedem Fall das schutzwürdige Vertrauen der Betroffenen gebührend beachtet worden dadurch, daß die Kommission in einer Mitteilung vom 11. Oktober 1980 (ABl. Nr. C 264 vom 11.10.1980, S. 2) ihre Absicht bekanntgegeben habe, den Monat Oktober in die Quotenregelung einzubeziehen, sowie dadurch, daß sie am gleichen Tag eine Entscheidung veröffentlicht habe (ABl. Nr. L 268 vom 11.10.1980, S. 25), durch die die Unternehmen zu Angaben I - Urteil vom 16. Februar 1982 in der Rechtssache 258/80 - S.p.A. Metallurgica Rumi gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften -, Slg. 1982, S. 487.
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.07.1983 - 188/82

    Thyssen AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - EGKS -

    In der Randnummer 15 des Urteils des Gerichtshofes in der Rechtssache 258/80 (Slg. 1982, 487) wird festgestellt, daß dieses Erfordernis in der genannten Vorschrift nur den Zweck hat, es den Unternehmen zu ermöglichen, ihre Auffassungen zum beabsichtigten Vorgehen der Kommission vorzutragen.
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Rechtsprechung
   EuGH, 16.12.1980 - 258/80 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,1536
EuGH, 16.12.1980 - 258/80 R (https://dejure.org/1980,1536)
EuGH, Entscheidung vom 16.12.1980 - 258/80 R (https://dejure.org/1980,1536)
EuGH, Entscheidung vom 16. Dezember 1980 - 258/80 R (https://dejure.org/1980,1536)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Rumi / Kommission

    VERFAHREN DER EINSTWEILIGEN ANORDNUNG - BEFUGNISSE DES RICHTERS IM VERFAHREN DER EINSTWEILIGEN ANORDNUNG - BEFUGNIS ZUR AUSSETZUNG EINER ALLGEMEINEN ENTSCHEIDUNG ODER ZUR ABWEICHUNG VON DIESER ENTSCHEIDUNG - SCHRANKEN

  • EU-Kommission

    Rumi / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Aussetzung der Entscheidung vom 1. November 1980 zur Durchführung der allgemeinen Entscheidung Nr. 2794/80/EGKS im Hinblick auf die Festsetzung der Erzeugungsquoten für Stahl für das vierte Quartal 1980 einschließlich des Oktober; Befugnis des Richters der ...

  • Judicialis

    Entscheidung Nr. 2794/80/EGKS Art. 14

  • rechtsportal.de

    Entscheidung Nr. 2794/80/EGKS Art. 14
    VERFAHREN DER EINSTWEILIGEN ANORDNUNG - BEFUGNISSE DES RICHTERS IM VERFAHREN DER EINSTWEILIGEN ANORDNUNG - BEFUGNIS ZUR AUSSETZUNG EINER ALLGEMEINEN ENTSCHEIDUNG ODER ZUR ABWEICHUNG VON DIESER ENTSCHEIDUNG - SCHRANKEN; VERFAHREN DER EINSTWEILIGEN ANORDNUNG - EINSTWEILIGE ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 20.10.1977 - 119/77

    Nippon Seiko / Rat und Kommission

    Auszug aus EuGH, 16.12.1980 - 258/80
    Unter diesen Umständen würde die mit der Rückwirkung verbundene Verschlechterung der Bilanz der Unternehmen eine nicht unerhebliche zusätzliche Belastung schaffen, von der der Gerichtshof, zum Beispiel im Beschluß des Präsidenten vom 20. Oktober 1977 in der Rechtssache 119/77 R (Nippon Seiko/Rat und Kommission, Slg. 1977, 1867), entschieden habe, daß sie zu einer Freistellung derjenigen Unternehmen führen müsse, die eine Aussetzungsmaßnahme beantragt hätten.
  • EuGH, 16.12.1963 - 18/62

    Frau Emilia Barge, Witwe des Herrn Vittorio Leone gegen Hohe Behörde der

    Auszug aus EuGH, 16.12.1980 - 258/80
    Schließlich sei die Möglichkeit, zur Durchführung von Kontrollen auf unabhängige Sachverständige zurückzugreifen, vom Gerichtshof im Urteil vom 16. Dezember 1963 in der Rechtssache 18/62 (Barge/ Hohe Behörde, Slg. 1963, 563) anerkannt worden.
  • EuGH, 28.05.1975 - 44/75

    Könecke / Kommission

    Auszug aus EuGH, 16.12.1980 - 258/80
    Der Gerichtshof habe im Beschluß des Präsidenten vom 28. März 1975 in der Rechtssache 44/75 R (Könecke/Kommission, Slg. 1975, 637) in diesem Sinne entschieden.
  • EuGH, 28.10.1981 - 275/80

    Krupp / Kommission

    In ihrer Klageschrift in der Rechtssache 24/81 nimmt die Firma Krupp Stahl AG Bezug auf die Haltung der Kommission in der Rechtssache 275/80 und weist darauf hin, daß im Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 16. Dezember 1980 in der Rechtssache 258/80 (Rumi/Kommission) ebenfalls grundsätzlich festgestellt worden sei, daß die Quotenmitteilung vom 1. November 1980 eine "décision individuelle" sei.

    Dies habe der Gerichtshof mit Beschluß vom 16. Dezember 1980 in der Rechtssache 258/80 R (Rumi/Kommission) anerkannt.

  • EuGH, 28.09.2023 - C-564/23

    Rat/ Mazepin

    Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt sich jedoch, dass solche einstweiligen Anordnungen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Gegenstand der Klage stehen müssen (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 19. Oktober 1976, Société pour l'Exportation des Sucres/Kommission, 88/76 R, EU:C:1976:140, Rn. 5, und vom 16. Dezember 1980, Metallurgica Rumi/Kommission, 258/80 R, EU:C:1980:296, Rn. 21), ein Erfordernis, das im Wesentlichen in Art. 156 Abs. 2 der Verfahrensordnung des Gerichts genannt ist, wonach Anträge auf einstweilige Anordnungen im Sinne von Art. 279 AEUV nur zulässig sind, wenn sie von einer Hauptpartei eines beim Gericht anhängigen Rechtsstreits gestellt werden und sich auf diesen beziehen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.01.1982 - 39/81

    Halyvourgiki Inc. und Helliniki Halyvourgia SA gegen Kommission der Europäischen

    Was diesen Unterpunkt des zweiten Klagegrundes anbelangt, schließe ich mich voll und ganz den ausführlichen Darlegungen von Generalanwalt Reischl zum gleichartigen Vorbringen der Klägerinnen in den Rechtssachen 258/80 (Rumi) und 14/81 (Alphasteel) (noch nicht veröffentlicht) an.
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.06.1987 - 392/85

    Finsider gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Stahlquoten -

    Bei den Erzeugnissen der Gruppen Ib, Ic und Id, für die die Regel "Produktion = Lieferung" nicht galt, beschränkte sich die Aufsichtsbehörde demgegenüber darauf, vor der Neuregelung erzeugten Stahl den Lieferbeschränkungen nicht zu unterwerfen (siehe für diese bereits früher angewandte Praxis den Beschluß vom 16. Dezember 1980 in der Rechtssache 258/80 R, Rumi/Kommission, Slg. 1980, 3867, Randnr. 16 der Entscheidungsgründe).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 29.10.1981 - 258/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,7561
Generalanwalt beim EuGH, 29.10.1981 - 258/80 (https://dejure.org/1981,7561)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 29.10.1981 - 258/80 (https://dejure.org/1981,7561)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 29. Oktober 1981 - 258/80 (https://dejure.org/1981,7561)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,7561) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    SpA Metallurgica Rumi gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    System von Erzeugungsquoten für Stahl

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 16.12.1963 - 18/62

    Frau Emilia Barge, Witwe des Herrn Vittorio Leone gegen Hohe Behörde der

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.10.1981 - 258/80
    Dazu ist, wie im Urteil vom 16. Dezember 1963 in der Rechtssache 18/62 - Emilia Barge, Witwe des Vittorio Leone/ Hohe Behörde (Slg. 1963, 561) -, festzustellen, daß Rügen ausgeschlossen sind, die nur die Art und Weise der Anwendung einer Entscheidung betreffen.

    Weder der Hinweis der Klägerin darauf, daß Lieferquoten und Produktionsquoten zwei Aspekte einer unteilbaren Gesamtregelung bildeten, noch das bereits zitierte Urteil vom 16. Dezember 1963 in der Rechtssache 18/62 vermögen zu einem anderen Ergebnis zu führen.

  • EuGH, 25.01.1979 - 98/78

    Racke / Hauptzollamt Mainz

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.10.1981 - 258/80
    Ich erinnere nur an zwei Urteile zum Währungsausgleich (Rechtssachen 7/76 - Urteil vom 7. Juli 1976 -, Firma IRCA (Industria Roma Carni e Affini SpA)/Staatliche Finanzverwaltung, Slg. 1976, 1213; und 98/78 - Urteil vom 25. Januar 1979 - Firma A. Racke/ Hauptzollamt Mainz, Slg. 1979, 69), in denen die Anwendung von Währungsausgleichsbeträgen auf Geschäfte und Handlungen vor Veröffentlichung der einschlägigen Verordnungen mit der Begründung gutgeheißen wurde, dies sei nach dem System des Währungsausgleichs, nach den damit verfolgten Zielen und im Interesse einer vollen Wirksamkeit der Regelung unvermeidbar gewesen.
  • EuGH, 18.03.1980 - 154/78

    Valsabbia / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.10.1981 - 258/80
    Das ist in dem Urteil vom 18. März 1980 zu den Betonstahlmindestpreisen (verbundene Rechtssachen 154, 205, 206, 226 bis 228, 263 und 264/78 sowie 39, 31, 83 und 85/79 - SpA Ferriera Valsabbia und andere/ Kommission - Slg. 1980, 907) deutlich geworden.
  • EuGH, 07.07.1976 - 7/76

    IRCA / Amministrazione delle finanze dello Stato

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.10.1981 - 258/80
    Ich erinnere nur an zwei Urteile zum Währungsausgleich (Rechtssachen 7/76 - Urteil vom 7. Juli 1976 -, Firma IRCA (Industria Roma Carni e Affini SpA)/Staatliche Finanzverwaltung, Slg. 1976, 1213; und 98/78 - Urteil vom 25. Januar 1979 - Firma A. Racke/ Hauptzollamt Mainz, Slg. 1979, 69), in denen die Anwendung von Währungsausgleichsbeträgen auf Geschäfte und Handlungen vor Veröffentlichung der einschlägigen Verordnungen mit der Begründung gutgeheißen wurde, dies sei nach dem System des Währungsausgleichs, nach den damit verfolgten Zielen und im Interesse einer vollen Wirksamkeit der Regelung unvermeidbar gewesen.
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