Rechtsprechung
LAG Berlin-Brandenburg, 04.10.2010 - 26 SHa 1905/10 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 117 ZPO, § 114 ZPO, § 114 ff ZPO
Anforderungen an PKH-Antrag für Rechtsmittel vor Einlegung des Rechtsmittels - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Trotz einzelner Lücken im Prozesskostenhilfeantrag kann der Antragsteller u.U. seine Pflicht zur Darlegung wirtschaftlicher Verhältnisse damit erfüllt haben
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Antrag auf Prozesskostenhilfe vor Einlegung des Rechtsmittels; Versagung der Prozesskostenhilfe bei unzulässiger Berufung infolge Einreichung der erforderliche Erklärung über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse nach Ablauf der Berufungsfrist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Senftenberg, 01.07.2010 - 4 Ca 343/09
- LAG Berlin-Brandenburg, 04.10.2010 - 26 SHa 1905/10
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.11.2009 - XII ZB 79/09
Antrag auf Gewährung von Prozesskostehilfe als Einlegung der Berufung; Darlegung …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.10.2010 - 26 SHa 1905/10
Ein Rechtsmittelführer kann nur dann davon ausgehen, die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe dargetan zu haben, wenn er sich rechtzeitig vor Ablauf der Rechtsmittelfrist auf dem hierfür von § 117 ZPO vorgeschriebenen und von ihm vollständig ausgefüllten Vordruck über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erklärt hat (vgl. BGH 18. November 2009 - XII ZB 79/09 - FamRZ 2010, 283, zu II 2 b der Gründe).(Rn.5).Das kommt namentlich dann in Betracht, wenn auf andere Weise ohne weiteres, etwa anhand der beigefügten Unterlagen, etwaige Lücken geschlossen oder Zweifel beseitigt werden können (vgl. BGH 18. November 2009 - XII ZB 79/09 - FamRZ 2010, 283, zu II 2 b der Gründe).
Das kommt namentlich dann in Betracht, wenn auf andere Weise ohne weiteres, etwa anhand der beigefügten Unterlagen, etwaige Lücken geschlossen oder Zweifel beseitigt werden können (vgl. BGH 18. November 2009 - XII ZB 79/09 - FamRZ 2010, 283, zu II 2 b der Gründe; 13. Januar 2010 - XII ZB 108/09 - NJW-RR 2010, 424, zu II der Gründe).
- BGH, 13.01.2010 - XII ZB 108/09
Wiedereinsetzung bei Versäumung einer Rechtsmittelfrist nach rechtzeitig …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.10.2010 - 26 SHa 1905/10
Das kommt namentlich dann in Betracht, wenn auf andere Weise ohne weiteres, etwa anhand der beigefügten Unterlagen, etwaige Lücken geschlossen oder Zweifel beseitigt werden können (vgl. BGH 18. November 2009 - XII ZB 79/09 - FamRZ 2010, 283, zu II 2 b der Gründe; 13. Januar 2010 - XII ZB 108/09 - NJW-RR 2010, 424, zu II der Gründe).
- LAG Baden-Württemberg, 21.09.2015 - 3 Sa 55/14
Wiedereinsetzungsfrist - Berufungseinlegung - PKH - Zurückweisung
Dies gilt zum einen schon deshalb, weil der Kläger bei Einreichung seines PKH-Antrags wegen des Verschweigens seines Vermögens in Form der bezogenen Abfindung in Höhe von 56.000,00 EUR nicht mit der Bewilligung von Prozesskostenhilfe rechnen konnte (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 4. Oktober 2010 - 26 SHa 1905/10 - juris). - LAG Hamburg, 06.09.2016 - 7 Sa 49/16
Versagung von Prozesskostenhilfe - Versäumung Berufungsfrist - Berufungsentwurf - …
Das kommt namentlich dann in Betracht, wenn auf andere Weise ohne weiteres, etwa anhand der beigefügten Unterlagen, etwaige Lücken geschlossen oder Zweifel beseitigt werden können (vgl. BGH 18. November 2009, XII ZB 79/09; 13. Januar 2010, XII ZB 108/09; LAG Berlin-Brandenburg, 4.10.2010, 26 SHa 1905/10; vgl. auch LAG Baden-Württemberg, 21.9.2015, 3 Sa 55/14; zit nach juris).