Rechtsprechung
EuGH, 11.07.1979 - 268/78 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- EU-Kommission
Pennartz
SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - KRANKENVERSICHERUNG - ARBEITSUNFÄLLE UND BERUFSKRANKHEITEN - GELDLEISTUNGEN - BERECHNUNG - DURCHSCHNITTSENTGELT - BESTIMMUNG
- EU-Kommission
Pennartz
- Wolters Kluwer
Vorabentscheidungsverfahren zur Auslegung der Verordnung über die soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer; Geltung von Gemeinschaftsrecht bei der Errechnung des Durchschnitts seines Einkommens während einer bestimmten Zeit zur Errechnung eines Grundentgelts für einen ...
- Judicialis
EG Art. 234; ; EG Art. 177; ; VO 3 Art. Abs. 1; ; VO 3 Art. 30 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - KRANKENVERSICHERUNG - ARBEITSUNFÄLLE UND BERUFSKRANKHEITEN - GELDLEISTUNGEN - BERECHNUNG - DURCHSCHNITTSENTGELT - BESTIMMUNG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Wanderarbeitnehmer; Das der Berechnung der Geldleistungen dienenden Grundentgelt bei einem Arbeitsunfall; Festsetzung des Bezugszeitraumes des Durchschnittsentgelts
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 21.06.1979 - 268/78
- EuGH, 11.07.1979 - 268/78
Wird zitiert von ... (2)
- Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2006 - C-205/05
Nemec - Leistungen für Arbeitnehmer, die während ihrer Tätigkeit Asbest …
So hat der Gerichtshof bereits in seinem Urteil Pennartz zu einer Vorgängerregelung festgestellt, dass Artikel 58 der Verordnung Nr. 1408/71 nicht einfach die anwendbaren Rechtsvorschriften bestimmt - dies leisten nämlich bereits die Artikel 13 ff. der Verordnung Nr. 1408/71(30) -, sondern die Bestimmung des für die Berechnung maßgeblichen Entgelts präjudiziert.(31) Danach ist die Berechnungsgrundlage allein das Entgelt, das im maßgeblichen Zeitraum im Hoheitsgebiet des zuständigen Mitgliedstaates erzielt wurde.(32).Der Gerichtshof hat diese Bedeutung in seinem Urteil Pennartz bestätigt.(49) Der klare Wortlaut ist, wie die CRAM, die französische Regierung und das Vereinigte Königreich zu Recht vortragen, die Grenze der teleologischen Auslegung.
Zu diesem Ergebnis gelangte der Gerichtshof auch im Urteil Pennartz.(53).
31 - Vgl. Urteil vom 11. Juli 1979 in der Rechtssache 268/78 (Pennartz, Slg. 1979, 2411, Randnr. 8).
32 - Vgl. Urteil Pennartz (zitiert in Fußnote 31, Randnr. 10).
49 - Vgl. Urteil Pennartz (zitiert in Fußnote 31, Randnr. 10).
53 - Vgl. Urteil Pennartz (zitiert in Fußnote 31, Randnr. 11).
- EuGH, 09.11.2006 - C-205/05
Nemec - Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer und -selbständigen - Artikel 42 …
36 Der Gerichtshof hat bereits hinsichtlich einer Bestimmung, die mit dem genannten Artikel 58 praktisch wortgleich ist, entschieden, dass sie nicht nur die für die Festsetzung des Referenzzeitraums des durchschnittlichen Arbeitsentgelts anzuwendenden Rechtsvorschriften bestimmt, sondern auch die Bezüge festlegt, die der zuständige Träger bei der Ermittlung des der Berechnung der Geldleistungen dienenden durchschnittlichen Arbeitsentgelts während eines bestimmten Zeitraums zugrunde legen muss (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Juli 1979 in der Rechtssache 268/78, Pennartz, 268/78, Slg. 1979, 2411, Randnrn.
Rechtsprechung
VG Stuttgart, 22.05.1980 - I 268/78 |
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 22.05.1980 - I 268/78
- VGH Baden-Württemberg, 23.07.1981 - 2 S 1569/80
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 21.06.1979 - 268/78 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Jean-Louis Pennartz gegen Caisse primaire d'assurance maladie des Alpes-Maritimes.
Durchschnittsgehalt
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 21.06.1979 - 268/78
- EuGH, 11.07.1979 - 268/78