Rechtsprechung
OLG Köln, 08.03.2010 - II-27 UF 14/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Geltendmachung einer beschränkten Haftung gegenüber einem Kostenfestsetzungsbeschluss im Familienrecht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1629a; ZPO § 767 Abs. 2; ZPO § 780 Abs. 1
Geltendmachung der beschränkten Haftung bei Inanspruchnahme aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtspflegerforum.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Siegburg, 06.01.2010 - 322 F 147/08
- OLG Köln, 08.03.2010 - II-27 UF 14/10
Papierfundstellen
- NJW-RR 2010, 1447
- MDR 2010, 998
- FamRZ 2010, 1927
- FamRZ 2011, 1169
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 15.11.1951 - IV ZR 72/51
Aufrechnung gegen Kostenerstattungsanspruch
Auszug aus OLG Köln, 08.03.2010 - 27 UF 14/10
Es wird vielmehr entscheidend darauf abgestellt, dass der Prozessrichter die Aufrechnungseinrede nicht abschließend bescheiden kann, da im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung im Rechtsstreit die Höhe der Erstattungsforderung noch nicht feststeht, deren Feststellung vielmehr erst im anschließenden Verfahren gem. § 104 ZPO erfolgt, so dass nicht hinreichend sicher zu überblicken ist, ob die zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung die Kostenforderung erreicht und damit vollständig zum Erlöschen bringt oder ob sie zumindest dazu führt, dass die Erstattungsforderung nur noch in einer bestimmten Höhe besteht (so grundlegend BGHZ 3, 381 = NJW 1952, 144). - BGH, 10.05.1976 - III ZR 120/74
Antrag auf Unzulässigkeitserklärung einer Zwangsvollstreckung durch die …
Auszug aus OLG Köln, 08.03.2010 - 27 UF 14/10
Ob ein Einwand mit der Vollstreckungsgegenklage noch geltend gemacht werden kann, hängt vielmehr jeweils davon ab, ob er vor Schaffung des früheren Titels, der der Rechtskraft fähig ist (was für Kostenfestsetzungsbeschlüsse zutrifft, vgl. BGH MDR 1976, 914 = RPfleger 1976, 354 - juris TZ 15), bereits entstanden war und bei Schaffung dieses Titels hätte berücksichtigt werden können. - OLG Koblenz, 28.06.1996 - 14 W 355/96
Beschränkte Erbenhaftung in der Kostenfestsetzung
Auszug aus OLG Köln, 08.03.2010 - 27 UF 14/10
Die vom Beklagten nunmehr geltend gemachte Haftungsbeschränkung konnte zwar im Kostenfestsetzungsverfahren selbst nicht geltend gemacht werden, da es sich nicht um einen Umstand handelt, der in diesem Verfahren vom Rechtspfleger hätte berücksichtigt werden können; in den Kostenfestsetzungsbeschluss hätte die Haftungsbeschränkung nur aufgenommen werden können, wenn sie bereits das Urteil, das die für die Festsetzung maßgebende Kostengrundentscheidung aussprach, enthalten hätte (allg. Meinung; vgl. nur OLG Koblenz NJW-RR 1997, 1160 u. OLG Celle NJW-RR 1988, 133, 134 m.w.N., jeweils für den Fall der beschränkten Erbenhaftung, dem die Haftungsbeschränkung gem. § 1629a BGB nachgebildet ist). - OLG Celle, 16.04.1987 - 5 U 142/86
Auszug aus OLG Köln, 08.03.2010 - 27 UF 14/10
Die vom Beklagten nunmehr geltend gemachte Haftungsbeschränkung konnte zwar im Kostenfestsetzungsverfahren selbst nicht geltend gemacht werden, da es sich nicht um einen Umstand handelt, der in diesem Verfahren vom Rechtspfleger hätte berücksichtigt werden können; in den Kostenfestsetzungsbeschluss hätte die Haftungsbeschränkung nur aufgenommen werden können, wenn sie bereits das Urteil, das die für die Festsetzung maßgebende Kostengrundentscheidung aussprach, enthalten hätte (allg. Meinung; vgl. nur OLG Koblenz NJW-RR 1997, 1160 u. OLG Celle NJW-RR 1988, 133, 134 m.w.N., jeweils für den Fall der beschränkten Erbenhaftung, dem die Haftungsbeschränkung gem. § 1629a BGB nachgebildet ist).
- OLG Koblenz, 27.05.2015 - 2 U 894/14
Pfändung von Regressansprüchen einer Prozesspartei gegen den …
An einem Vorgehen nach § 522 Abs. 2 ZPO sieht sich der Senat in diesem Punkt aber durch eine entgegenstehende Entscheidung des OLG Köln (MDR 2010, 998) gehindert, die für einen vergleichbaren Fall annimmt, dass sich der Minderjährige gegenüber einem Kostenfestsetzungsbeschluss nicht mehr auf § 1629a BGB berufen kann, wenn er sich die entsprechende Einrede nicht bereits im Hauptsacheverfahren vorbehalten und entsprechend tenorieren lassen hat.So will die Vorschrift des § 1629a BGB verhindern, dass der Minderjährige mit fremdverursachten Schulden in die Volljährigkeit eintritt (Melchers, FamRZ 2011, 1169 ).
- OLG Schleswig, 10.03.2016 - 2 U 7/15
Vollstreckungsgegenklage: Zulässigkeit trotz eines denselben Sachverhalt …
- AG Göppingen, 16.03.2018 - 6 F 335/17
Zwangsvollstreckung aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss aus dem Jahre 1996 …
Im Übrigen wäre es im vorliegenden Fall auch nicht schädlich, dass die Möglichkeit der Haftungsbeschränkung nach § 1629a Abs. 1 BGB nicht gemäß § 780 Abs. 1 ZPO im ursprünglichen Urteil vorbehalten war (vgl. etwa OLG Köln, FamRZ 2010, 1927 = NJW-RR 2010, 1447, Ls.; OLG Koblenz, NJW-RR 1997, 1160).